3937/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Konsequenzen aus dem Bericht der Unabhängigen ExpertInnenkommission zu Ischgl

 

Am 12. Oktober 2020 hat die Unabhängige ExpertInnenkommission zu Ischgl ihren Bericht in Innsbruck präsentiert. Dieser ist seitdem auch online abrufbar: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/presse/downloads/Presse/Bericht_der_Unabhaengigen_Expertenkommission.pdf

 

Der Bericht ortet u.a. mangelnde Vorbereitung, Fehleinschätzungen und Kommunikationsfehler.[1] Mit allen Konsequenzen für die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus über Europa.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende:

 

 

Anfrage

 

1)    Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem am 12.10.2020 vorgelegten ExpertInnenbericht?

2)    Hat der Bundeskanzler die Quarantänemaßnahmen für das Paznauntal und St. Anton im Vorfeld der Verkündung per Pressekonfernez mit Ihnen besprochen?

a) Wenn ja, wie viel vorher und welche Vorbereitungen wurden mit den Behörden in Tirol getroffen?

 

3)    Wie stellen Sie sicher, dass im Bericht kritisierte mangelnde Vorbereitung künftig nicht mehr passiert?

4)    Wie stellen Sie sicher, dass im Bericht kritisierte Kommunikationsfehler künftig nicht mehr passieren?

5)    Wie stellen Sie sicher, dass im Bericht kritisierte fehlende Koordination künftig nicht mehr passiert?

6)    Hat eine interne Fehleranalyse der damaligen Vorfälle stattgefunden?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

7)    Gibt es seitens des Bundesministeriums Evakuierungspläne für den Fall eines Lockdowns in Folge einer Pandemie?

8)    Gibt es im Gesundheitsministerium mittlerweile eine eigene Koordinationsstelle mit den Landessanitätsdirektionen?

9)    Warum wurde nicht sofort ein Pandemieplan ausgearbeitet, wo doch der letzte aus dem Jahr 2006 stammte und auf Influenza abzielte und eine Aktualisierung von den Sanitätsdirektoren bereits mehrfach eingemahnt wurde?

10)  Gibt es inzwischen einen aktuellen, auf die Covid-Situation abgestimmten Pandemieplan?

11)  Laut Bericht war die Notwendigkeit einer Novellierung des Epidemiegesetzes 1950 den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums bekannt. Warum ist diese nicht erfolgt?

12)  Werden Sie sich für eine Corona-Generalamnestie für jene Menschen einsetzen, die aufgrund von Ihrer vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Verordnung zu Unrecht bestraft wurden?

13)  Haben Sie wie in der Plenarsitzung vom 14.10.2020 angekündigt, diesbezüglich bereits mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Kontakt aufgenommen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

 



[1] Vgl. : https://www.tirol.gv.at/fileadmin/presse/downloads/Presse/Bericht_der_Unabhaengigen_Expertenkommission.pdf