3954/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Privilegierter Zugang zu Verordnungsentwürfen für türkis regierte Bundesländer

Am Montag den 19. Oktober 2020 verkündete die Bundesregierung im Zuge einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie. Die Novelle der Corona MaßnahmenVO war noch nicht fertig und musste vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsdienst des BKA erst erstellt werden. Hiezu wurde eine E-Mail vom ÖVP geführten Finanzministerium, das als ÖVP-Spiegelministerium für die Regierungskoordinations zuständig ist NUR an die von der ÖVP geführten Bundesländer zur  "Koordinierung" verschickt. Die Sechs türkis regierten Bundesländern sollen die exklusive Möglichkeit der vorab Stellungnahme zum VO-Entwurf gewährt werden, während dies den drei SPÖ geführten Bundesländern verwehrt blieb.

Diese Vorgangsweise ist sachlich nicht rechtfertigbar und auch demokratiepolitisch fragwürdig. Die außen vorgelassenen Bundesländer können so weder Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge machen. Sie sind gegenüber den ÖVP Bundesländern auch in entscheidendem Nachteil, was die Vorbereitung der Umsetzungsmaßnahmen betrifft. So lässt man SPÖ Bundesländer schnell dumm darstehen. 

 

Abbildung 1: Das brisante Schreiben, das SP-regierte Länder bisher nicht erhielten.

 

https://amp.heute.at/s/geheim-mail-entlarvt-corona-club-der-oevp-laender-100108565

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Ist es richtig, dass einige Bundesländer von Ihrem Ministerium aus privilegierten Zugang zum Entwurf der Novelle der Corona MaßnahmenVO erhalten haben?

a.    Wenn ja, welche Begründung gibt es dafür, dass diese Möglichkeit nicht allen Bundesländern eröffnet wurde?

b.    Wenn nein, war Ihnen bekannt, dass andere Ministerien privilegierten Zugang zum Entwurf der Novelle der Corona MaßnahmenVO gewähren?

2.    Gab es schon bei früheren VO-Entwürfen aus Ihrem Ministerium eine privilegierte Begutachtung bestimmter Bundesländer?

a.    Wenn ja, welche Begründung gibt es dafür, dass diese Möglichkeit nicht allen Bundesländern eröffnet wurde?

3.    Zu welchem Zeitpunkt lag in Ihrem Ministerium der Entwurf der Novelle der Corona MaßnahmenVO vor?

4.    Wurde den Bundesländern im Laufe der Videokonferenz am Montag des 19.10.2020 mitgeteilt, dass ein Entwurf der Novelle der Corona MaßnahmenVO noch nicht vorliegt?

5.    Was spricht von Seiten Ihres Ministeriums gegen eine öffentliche Begutachtung sobald der Entwurf einer VO vorliegt?

6.    Gibt es Berechnungen bzw. Schätzungen Ihres Ministeriums auf welche Summe sich der wirtschaftliche Schaden durch kurzfristig erlassene VOs im Laufe der Corona Krise beläuft? In Anbetracht der dadurch verkürzten Anpassungszeit für Unternehmer_innen und Unternehmer.

7.    Wieso machen Sie die Verordnungen aufgrund des Covid Maßnahmengesetzes immer so spät kund?

8.    Wieso wurde die Novelle zum Verordnung am 22.10.2020 schon wieder erst so kurz vor deren Inkrafttreten kundgemacht?

9.    Wann lag der erste Entwurf für die Novelle der VO vor?

a.    Wann wurde er dem "Spiegelministerium" übermittelt?

b.    Wann wurde er dem BKA übermittelt?

c.    Wann wurde er dem VD im BKA übermittelt?

10. Welche Rückmeldungen langten zum VO Entwurf wann und mit welchem Inhalt ein?

11. Welche Genese durchlief der VO E in Folge genau? (Um Angabe der Einzelnen Schritte und damit befassten Bundesdienststellen wird ersucht!)

12. Wer hat die Novelle wann bearbeitet?

a.    Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?

b.    Waren Dienststellen anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer und wann?

c.    Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?

13. Wann genau lag die finale Version der VO Novelle vor?

14. Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?

15. Wann genau wurde diese zur Kundmachung dem BKA übermittelt?

16. Wann genau erfolgte die Kundmachung im RIS/BGBl?

17. Halten Sie ein Inkrafttreten von Corona Maßnahmen unter 24 Stunden ab Kundmachung für demokratiepolitisch vertretbar?

a.    Wenn ja, warum?

18. Halten Sie ein Inkrafttreten von Corona Maßnahmen unter 24 Stunden ab Kundmachung für rechtsstaatlich vertretbar?

a.    Wenn ja, warum?

19. Halten Sie ein Inkrafttreten von Corona Maßnahmen unter 24 Stunden ab Kundmachung für die Bevölkerung zumutbar?

a.    Wenn ja, warum?

20. Halten Sie ein Inkrafttreten von Corona Maßnahmen unter 24 Stunden ab Kundmachung für Unternehmer_innen zumutbar?

a.    Wenn ja, warum?

21. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit Verordnungen mit denen Corona Maßnahmen rechtlich erlassen werden, so rechtzeitig vor deren Inkrafttreten kundegemacht werden, sodass den Normunterworfenen angemessene Vorbereitungszeit verbleibt?

22. Werden Sie Verordnungen, mit denen Corona Maßnahmen rechtlich erlassen werden, hinkünftig mit "erläuternden Bemerkungen" veröffentlichen?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, ab wann?