3956/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend streng geheime Beratungen im SKKM-Koordinationsausschuss

 

„[…] Die interministerielle Koordinierung findet im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses statt, in dem unter anderen die Bundesministerien sowie das Bundeskanzleramt vertreten sind. Die Bundesländer nehmen an den Besprechungen per Videokonferenz teil. Fallweise wird auch die Finanzprokuratur beigezogen. Als externe Berater sind darüber hinaus das Österreichische Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs vertreten.

Im SKKM-Koordinationsausschuss erfolgt die Abstimmung der Maßnahmen, welche im jeweiligen Kompetenzbereich von den Bundesministerien ausgearbeitet und in der Folge auch umgesetzt werden. Die Arbeit des SKKM-Koordinationsausschusses wird durch den im Bundesministerium für Inneres eingerichteten permanenten Koordinationsstab vorbereitet und unterstützt […]“, erläutert Bundeskanzler Sebastian Kurz im Rahmen der Anfragebeantwortung 2537/AB vom 25.8.2020 eindrucksvoll die hohe Bedeutung des im Bundesministerium für Inneres angesiedelten Koordinationsausschusses des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements.

(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02512/index.shtml)

 

In einer weiteren Anfragebeantwortung 1876/AB vom 3.7.2020 teilte Bundeskanzler Sebastian Kurz mit: „Beim Koordinationsausschuss des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM Koordinationsausschuss) handelt es sich um ein hochrangiges Beamtengremium, in dem neben den Bundesministerien auch die Länder und Einsatzorganisationen vertreten sind. Bei Bedarf werden weitere Expertinnen und Experten zugezogen. Zu den zentralen Aufgaben des Koordinationsschusses gehört die Festlegung und die Abstimmung von konkreten Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Die beschlossenen Maßnahmen sind in der Folge im jeweiligen Verantwortungsbereich umzusetzen. Ich werde von der Vertreterin bzw. dem Vertreter des Bundeskanzleramts laufend über die Arbeiten des SKKM Koordinationsausschuss informiert.“ Weiters ist in dieser Beantwortung zu entnehmen: „Die genaue Analyse und Bewertung der verfügbaren Informationen erfolgte durch den SKKM-Koordinationsausschuss in enger Kooperation mit den eingerichteten Einsatzstäben in den Ressorts sowie den beratenden Fachexpertinnen und Fachexperten.“

(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01876/index.shtml)

 

Es steht also außer Zweifel, dass die Koordinierungen und Beratungen im SKKM-Koordinationsausschuss hochkarätig besetzt sind und auch einen maßgeblichen Beitrag in der Entstehung und Umsetzung der Corona-Maßnahmen beisteuern. Umso bemerkenswerter ist, dass laut Ihren Angaben im Ausschuss für innere Angelegenheiten am 6. Juli 2020 keinerlei Protokolle, Mitschriften oder sonstigen Dokumentationen über die Beratungen im SKKM-Koordinationsausschuss existieren würden. Im Rahmen einer einstimmigen Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2020 wurden Sie aufgefordert zu prüfen: „[…] inwieweit und allenfalls unter Festlegung einer Klassifizierung durch das Bundesministerium für Inneres, bis zur Umsetzung des Kontroll- und Transparenzpakets durch die Bundesregierung, eine Übermittlung der im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) versendeten COVID-19 Lagebilder an den Nationalrat künftig ermöglicht werden kann.“

(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/E/E_00084/index.shtml)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie oft trat der SKKM-Koordinationsausschuss bzw. das zuständige SKKM-Gremium seit Anfang des Jahres 2020 zusammen – unter Angabe jeweils von Datum, Uhrzeit, Ort, Besprechungsinhalt und namentlicher Auflistung der jeweiligen Teilnehmer?

2.    Wer leitete die jeweiligen Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses?

3.    Welcher konkrete Personenkreis nimmt ständig an Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses teil?

4.    Welche Fachexperten wurden bei welchen konkreten Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses bei Bedarf zugezogen?

5.    Wer entscheidet konkret darüber, welche Fachexperten zu welcher Besprechung des SKKM-Koordinationsausschusses zugezogen werden?

6.    Wie, durch wen und in welcher Form wird zu Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses eingeladen?

7.    Werden im Zuge der Einladungen zu Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses an die Teilnehmer auch Tagesordnungen, Agenden oder zu besprechende Themengebiete vorab kommuniziert?

8.    Wenn ja, wie lauteten die Tagesordnungen, Agenden oder zu besprechenden Themengebiete der jeweiligen Besprechungen des SKKM-Koordinierungsausschusses?

9.    Wenn nein, wie wird dann etwaigen zugezogenen Fachexperten die Möglichkeit eingeräumt, sich auf Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses inhaltlich vorzubereiten?

10. Wurden Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses vor dem Hintergrund, dass Teilnehmer auch per Videokonferenz zugeschaltet werden, in irgendeiner Form audiovisuell oder in einer anderen technischen Form aufgezeichnet?

11. Wenn ja, wurden auf Basis dessen von den Besprechungen nachträglich Protokolle, Mitschriften oder sonstige Dokumentationen angefertigt?

12. Im Falle, dass trotz bestehender audiovisueller oder technischer Aufzeichnungen nachträglich keine Protokolle, Mitschriften oder sonstige Dokumentationen angefertigt wurden: Warum wird dies nicht gemacht?

13. Wenn nein, warum ist dies nicht der Fall?

14. Wurde nach der Debatte und der Entschließung im Nationalrat am 9.7.2020 damit begonnen, Protokolle, Mitschriften oder sonstige Dokumentationen über Besprechungen des SKKM-Koordinationsausschusses anzufertigen?

15. Wenn ja, werden diese dem Nationalrat oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

16. Wenn nein, warum ist dies nicht der Fall?

17. Haben Sie die Entschließung des Nationalrates vom 9.7.2020 bereits umgesetzt?

18. Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Prüfung erbracht?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Verfügen Sie oder Ihr Ministerium über Protokolle, Mitschriften, Lagebilder, Dokumentationen samt Anlagen, Beilagen, Annexe oder ähnliches der Sitzungen des SKKM seit Beginn des Jahres?

21. Wenn ja, wann werden dem Nationalrat die vollständigen Protokolle, Mitschriften, Lagebilder, Dokumentationen inklusive sämtlicher Anlagen, Beilagen, Annexe oder ähnliches (beginnend mit 01.01.2020) zugänglich gemacht?