3959/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.10.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an Bundesministerin für Justiz

betreffend Zwangsheirat in Österreich

 

Leider werden auch in Österreich junge Frauen immer wieder zum Opfer von

Zwangsehen. Zwangsehen stellen einen groben Verstoß gegen das Menschenrecht

der freien Partnerwahl dar. Zusätzlich sind zwangsverheiratete Frauen oftmals von

Gewalt in ihren Ehen bedroht. Im Rahmen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 ist Zwangsheirat nun seit dem 01.01.2016 als eigener Tatbestand in § 106a StGB festgelegt.

Grundsätzlich dürfen Ehen in Österreich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch das Gericht auch schon 16-jährige die Eheschließung erlauben. Nun prüft die Justizministerin, wie auch schon im Regierungsprogramm angeführt wird, das Alter für die Eheschließung in Österreich generell auf 18 Jahre anzuheben. Ziel des Ganzen ist es, Maßnahmen zu treffen, um gegen Zwangsehe und Kinderehen anzukämpfen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

1)    Gibt es inzwischen in Österreich eine eigene Kriminalstatistik über das Verbrechen der Zwangsehe?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieser Statistik (Bitte um Auflistung nach Alter, Datum und Ort der Eheschließung sowie Staatsbürgerschaft der Opfer als auch Täter)

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, ist geplant in Zukunft eine eigene Statistik über das Verbrechen Zwangsehe zu führen?

2)    Welche Erkenntnisse gibt es in Ihrem Ressort über das Verbrechen der Zwangsehe?

3)    Was versprechen Sie sich durch die Anhebung des Alters der Eheschließung?

4)    Sind weitere rechtliche Änderungen mit Ausnahme der Anhebung des Alters der Eheschließung geplant?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5)    Gegen wie viele Tatverdächtige wurde jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 gegliedert nach Bundesland, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus - gemäß § 106 Strafgesetzbuch oder anderer Straftatbestände im Zusammenhang mit Zwangsheirat ermittelt bzw. ein Verfahren eröffnet?

6)    Wurden bisher andere Maßnahmen in Ihrem Ressort ergriffen, um das Verbrechen der Zwangsehe zu bekämpfen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder sind neue Maßnahmen zu setzen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

7)    Wurden bisher andere Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Ihnen gesetzt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder sind neue Maßnahmen zu setzen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

8)    Wurden Maßnahmen zur Prävention solcher von Zwangsehen ergriffen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, Wenn ja, sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder sind neue Maßnahmen zu setzen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

9)    Arbeiten Sie mit Vereinen, Initiativen, Kultusgemeinden, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Einrichtungen, die sich dem Kampf gegen Zwangsehen oder dem Schutz der Opfer widmen, zusammen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Stellungnahmen hab diese bisweilen abgegeben?

c.    Wenn ja, erhalten diese finanzielle Unterstützung seitens ihres Ministeriums bzw. der Republik Österreich in dieser Angelegenheit?

i.              Wenn ja, wie viel?

ii.            Wenn nein, warum nicht?

iii.           Wenn nein, wie finanzieren diese sich sonst? (z.B. Notwohnungen für Opfer zum Schutz)

d.    Wenn nein, warum nicht?  

10) Gibt es eine eigene Bundesstelle bzw. Krisenzentrum für von Zwangsehen betroffenen Mädchen und Frauen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wieviel Personen sind dort tätig?

c.    Wenn ja, wie hoch sind hierbei die finanziellen Aufwendungen?

d.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wenn nein, ist eine geplant?

11) Sind Sie in dieser Causa mit anderen Ministerien im Austausch bzw. gibt es hierbei eine Zusammenarbeit?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Wenn ja, wie kann man sich die Zusammenarbeit vorstellen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

12) Wie hoch sind die Mittel (finanziell als auch personell), die Ihrem Ressort zu diesem Thema zu Verfügung stehen?