3965/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Korruptionsverdacht in Bezauer Wirtschaftsschulen (BWS) in Vorarlberg

 

Im Kern geht es um folgende Vorwürfe: die von der Schule durchgeführten Praxiseinsätze (im wesentlichen gewerbliche Veranstaltungen) wurden als Schulveranstaltungen, sohin im Rahmen der Schul- und damit Hoheitsverwaltung abgeführt. Die korrespondierenden Einkünfte wurden jedoch widerrechtlich nicht der zweckgebundenen Gebarung des Bundeskonto der Schule zugeführt und damit dem Schulträger Bund entzogen.

Die Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Bezau (kurz BWS Bezauer Wirtschaftsschulen) ist eine berufsbildende mittlere und höhere Schule mit ca 400 Schüler_innen und unterhält die Schultypen:

·         Handelsakademie

·         höhere Lehranstalt für Tourismus

·         Hotelfachschule GASCHT - Gastgeber Schule für Tourismusberufe

·         Werkraumschule

Die BWS wurde zwischen 2005 und 2017 vom Direktor Mag. Andreas K. geleitet, der dann zum Landesschulrat für Vorarlberg (nunmehr Bildungsdirektion) wechselte.

Mit Ermittlungsbericht vom 26. Februar 2020 übermittelt hat das Finanzamt Bregenz der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein den Abgeordneten vorliegendes Konvolut mit Ermittlungsergebnissen aus einem Finanzstrafverfahren.

Aus den Ermittlungen ergibt sich eine strafrechtliche Verdachtslage nach §§ 133,153, 302 StGB - Hintergrund dürften widerrechtlich abgerechnete "Praxiseinsätze" der Schüler_innen gewesen sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

In den einzelnen Schulformen der BWS sind Praktika im Ausmaß von 24-32 Wochen vorgeschrieben. Darüber hinaus legte der Direktor großen Wert auf gewinnorientierte "Praxiseinsätze", die zahlreich durchgeführt wurden.

Diese Praxiseinsätze sind im wesentlichen gewerbliche Cateringveranstaltungen, die teilweise in der Schule in Bezau, teilweise vor Ort bei den Auftraggebern stattfanden.

Dabei wurden diese Praxiseinsätze vom Direktor zu Schulveranstaltungen (§13 SchUG) erklärt. Durch diese Erklärung zu Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen wurde augenscheinlich im Rahmen der Schulverwaltung (Hoheitsverwaltung) agiert. Abgerechnet wurden die Veranstaltungen/Praxiseinsetzen jedoch über den privatrechtlichen Verein „Verband der Freunde und Förderer der Bezauer Wirtschaftsschulen“ (VFF), mit (Alt-)LAbg. Theresia F., ÖVP, als Obfrau. Dem Verein flossen auch die Gewinne zu.

Eine dieser Veranstaltungen ist zB die alljährliche Schifffahrt der ÖVP-Teilorganisation Vorarlberger Seniorenbund am Bodensee mit jeweils ca 1400 Gästen. Der Seniorenbund schrieb die Veranstaltung aus, der Direktor übernahm die Organisation. Traditionell führte die Bewirtung bei der Schifffahrt die BWS durch. Andere Einsätze betrafen die Handwerksausstellung 2014, die Dornbirner Frühjahrsmesse und den jährlichen Medienempfang des Vorarlberger Landesregierung.

Diese Praxiseinsätze erfolgten jedoch in der Arbeitszeit der Lehrer, aber auch der Hilfskräfte. Diese Personalkosten trug daher der Bund.

Für diese Praxiseinsätze herrschte Schulpflicht der jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Der Regelunterricht entfiel deshalb beziehungsweise erfolgten diese Praxiseinsätze ausschließlich unter Verwendung der Ressourcen der Schule, somit mit Mitteln des Bundes.

Das Finanzamt Bregenz kommt zum Ergebnis: "Diese Einsätze erfolgten eindeutig im Rahmen der Hoheitsverwaltung der Schule. Daher hätten die lukrierten Erlöse zwingend auch dem Bund zugeführt, sprich über das Bundeskonto der Schule abgerechnet werden müssen. "Indem die Erlöse aber über den privatrechtlichen Verein abgerechnet wurden, wurden dem Schulträger (Bund) die entsprechenden Mittel widerrechtlich entzogen."

Das Finanzamt Bregenz beurteilt in seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch diese Praxis als "eindeutig rechtswidrig". Es sei auch für schulfremde Personen erkennbar, dass Einkünfte, die im Rahmen der Schultätigkeit lukriert werden, auch eindeutig dem Schulträger Bund zu stehen würden und nicht willkürlich über den Verein "Verband der Freunde und Förderer der BWS" abgerechnet werden hätten dürfen. "Dadurch wurden die Überschüsse aus diesen Praxiseinsetzen der Verfügung durch den Bund und der Kontrolle durch die Buchhaltungsagentur des Bundes entzogen."

Das Finanzamt Bregenz hält gegenüber der Staatsanwaltschaft Feldkirch in seinem Bericht fest, dass der Schaden des Bundes enorm ist.

Alleine in den Jahren 2015 bis 2018 wurde ein "Rohgewinn" vom EUR 72.189,75 erzielt, der rechtswidrigerweise dem Bund entzogen und dem privatrechtlichen Verein VFF unrechtmäßig zugeeignet wurde. Die rechtswidrig entzogenen Gewinne und damit der Schaden zum Nachteil des Bundes alleine der Jahre 2013 bis 2018 errechnet die Finanzstrafbehörde mit EUR 111.324,03.

Darüber hinaus wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten hinsichtlich unversteuerter und rechtswidriger Mittelverwendungen zu Gunsten des Direktors (etwa Kilometergelder), einzelner Lehrer (Honorare) sowie anderen Personals festgestellt.

Als besonders pikant imponiert die Verwendung veruntreuten Bundesvermögens zur Bezahlung einer Geldstrafe der damaligen ÖVP-Abgeordneten Theresia F., Obfrau des VFF wegen Schwarzzahlung von Personal bei der Handwerksausstellung im August 2014 wurde die Obfrau des VFF von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit einer Geldstrafe iHv EUR 350,00 belegt. „Die Strafe wurde jedoch vom VFF bezahlt, verbucht sinnigerweise unter der Rubrik "Schülerförderung".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens in der Causa "BWS Bezau"?

2.    Welcher Sachverhalt und konkreter Tathergang konnte mittlerweile festgestellt werden (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

3.    Auf Grund des Verdachts der Verletzung welcher strafgesetzlichen Normen wurde bis wann bzw. wird in Bezug auf die Causa "BWS Bezau" ermittelt (um Antwort mit Nennung der einzelnen Delikte des StGB wird ersucht)?

4.    Wurden die Ermittlungen hinsichtlich bestimmter Delikte eingestellt?

a.    Wenn ja, wann nach welchen Delikten und aus welchem Grund?

5.    Gegen wie viele natürlich und wie viele juristische Personen wird das Verfahren wegen welcher Delikte geführt?

6.    Konnten die bisherigen Ermittlungsergebnisse den vom Finanzamt Bregenz geschöpften Verdacht erhärten (bitte um möglichst genaue Schilderung der Ermittlungsergebnisse und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen)?

7.    Ist mittlerweile klar, wie hoch der Schaden des Bundes aufgrund der rechtswidrigen Verrechnungspraxis entstanden ist?

a.    Wenn ja, wird um Angabe der Schadenshöhe zu Lasten des Bundes ersucht.

8.    Wurde der Schaden oder zumindest ein Teil des Schadens wieder gutgemacht?

9.    Welche Ermittlungshandlungen wurden seit Beginn der Ermittlungen jeweils wann durchgeführt (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

10. Welche Beweise wurden jeweils wann erlangt (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

11. Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                      i.Wenn ja, gegen wen?

                                    ii.Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen wann genau?

a.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

12. Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

13. Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache wann zu erteilen?

14. Wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

15. Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

16. Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

17. Hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann und aufgrund welcher Delikte?

18. Hat die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen wann und mit welcher Begründung?