3966/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Ausnahmegenehmigungen für Nitrat und Pestizide nach der
Trinkwasserverordnung

In Österreich versorgen rund 5.500 Wasserversorger rund 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit Trinkwasser, das fast ausschließlich aus geschützten Grund- und Quellwasser gewonnen wird. Wie der aktuellste Bericht des BMNT zur Wassergüte in Österreich (2014-2016) aufzeigt, sind als grundwasserbelastende Schadstoffe in erster Linie Nitrat wie auch Pestizide zu nennen. Diese Belastung des Grundwassers hat auch Auswirkungen auf die Trinkwasserversorger. Diese sind laut Trinkwasserverordnung verpflichtet die Grenzwerte von 50 mg/l bei Nitrat und 0,1μg/l bei Pestiziden einzuhalten. In mit Nitrat und Pestizid belastetem Grundwasser, kann die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nur mit Mischen von verschiedenen Grundwässern, Bohren tieferer Brunnen und/oder Wasseraufbereitung ermöglicht werden. Sollte es nicht möglich sein, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, kann gemäß § 8 der Trinkwasserverordnung seitens der Behörde eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Laut dem letzten veröffentlichen Trinkwasserbericht aus dem Jahr 2017 betrafen diese Ausnahmegenehmigungen vor allem Überschreitungen der Grenzwerte bei Nitrat (50 mg/l) und Pestiziden (0,1 μgl/l).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1)   Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 8 der Trinkwasserverordnung wurden für Nitrat in den Jahren 2019, 2018, 2017, 2016, 2015 und 2014 gewährt? Wir ersuchen um eine Auflistung der Ausnahmegenehmigungen nach Bundesländern und Jahr.

2)    Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden für Pestizide und Metaboliten (max. Wert 0,1 Mg/l) in den Jahren 2019, 2018, 2017, 2016, 2015 und 2014 gewährt? Wir ersuchen um eine genaue Auflistung der neuen und alten Ausnahmegenehmigungen nach Bundesländern und Jahr und den Namen des Pestizids bzw. Metaboliten, für das die Ausnahmegenehmigung gewährt wurde.

3)    Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden für andere Parameter in den Jahren 2019, 2018, 2017,2016, 2015 und 2014 gewährt? Wirersuchen um eine genaue Auflistung nach neuen Ausnahmegenehmigungen bzw. alten Ausnahmegenehmigungen nach Bundesländern und Jahr.

4)    Für welche nicht relevanten Metaboliten wurden in den Jahren 2019, 2018, 2017, 2016, 2015 und 2014 ein Aktionswert ausgegeben?

5)    Welche Maßnahmen wurden von den Behörden bzw. von der Landwirtschaft gesetzt, um die Grenzwerte bei Nitrat und Pestiziden zukünftig einhalten zu können?