3967/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.10.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Markus Vogl,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österreichischen Grundwasser
Die Trinkwasserqualität in Österreich ist in vielen Regionen ausgezeichnet. Das Trinkwasser kommt zu 100 Prozent aus Grund- und Quellwasser. Wie im Wasserrechtsgesetz festgelegt, ist Grundwasser sowie Quellwasser so rein zu halten, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann. Wie im aktuellen Grünen Bericht 2020 aufgezeigt wird, gibt es nach wie vor regionale Belastungen des Grundwassers mit Nitrat und Pestiziden über den gesetzlichen Grenzwerten, was vor allem für Konsumentlnnen mit einem Hausbrunnen ein Problem ist. Aber auch Trinkwasserversorger haben in diesen Regionen einen erhöhten Aufwand, um das Trinkwasser in der vorgeschriebenen guten Qualität abzugeben. Der Anfang Oktober 2020 veröffentliche Österreichische Bericht 2020 zur EU Nitratrichtlinie zeigt genauere Daten der Nitratbelastung auf. Erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser sind überwiegend in Grundwasserkörpern östlich und südlich von Linz (Traun-Enns- Region), östlich von St. Pölten und Wien (Tullnerfeld, Marchfeld), in weiten Teilen des Burgenlandes sowie im Südosten von Graz (Leibnitzer Feld) festzustellen. Die hohe Nitrat-und Pestizidbelastung im Grundwasser wird seit Jahren von einer intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verursacht und verändert sich nur sehr langsam zum Positiven.
Bereits im Februar 2017 sowie im Juli 2018 wurde durch die Abgeordneten Ing. Markus Vogl und KollegInnen eine Anfrage zur gleichbleibend hohen Nitratbelastung des Grundwassers in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft gestellt (Nr. 11153/J und Nr. 902/J). Die Anfragebeantwortungen vom Februar 2017 durch das BMLFUW (Nr. 10625/AB) und Juli 2018 durch das BMNT (Nr. 919 AB) zeigen, dass sich die Anzahl der Messstellen mit Überschreitungen des Jahresmittelwertes von 45 mg/l Nitrat im Grundwasser geringfügig erhöhte, obwohl laut Ministerium Maßnahmen zur Reduktion von Nitrat gesetzt wurden. Dieser Trend widerspricht dem Wasserrechtsgesetz, das eine schrittweise Reduktion der Grundwasserverschmutzung vorsieht und eine weitere Verschmutzung verhindern soll.
Da insbesondere Trinkwasserversorger und Konsumentlnnen mit einem Hausbrunnen mit hohen Nitratwerten zu kämpfen haben, klagten ein burgenländischer Wasserversorger, ein Hausbrunnenbesitzer und ein Landwirt beim Europäischen Gerichthof (EuGH). Der EuGH hat zum Schutz der Umwelt und im Interesse der Konsumentlnnen bereits am 3. Oktober 2019 (C-179/18) richtungsweisend entschieden. Das Urteil sagt klar, dass entsprechende Maßnahmen im Nitrat-Aktionsprogramm zu setzen sind, um den Grenzwert von 50mg/l Nitrat einhalten zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende
Anfrage
1. Wie viele Messstellen in Österreich zeigen eine Überschreitung des Schwellenwertes bei Nitrat von 45mg/l im Grundwasser? Wir ersuchen um Auflistung aller dieser Messstellen (GZÜV-ID, GWK-Nr., Grundwasserkörper) für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.
2. Wie viele Messstellen in Österreich zeigen im Grundwasser eine Überschreitung des Parameterwertes bei Nitrat von 50 mg/l im Grundwasser? Wir ersuchen um Auflistung aller dieser Messstellen (GZÜV-ID, GWK-Nr., Grundwasserkörper) für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.
3. Wie sieht der Trend der betroffenen Messstellen im Grundwasser (Schwellenwert über 45mg/l Nitrat) seit 2011 aus?
4. Was ist der höchste gemessene Wert bei Nitrat in den Jahren 2012, 2013, 2014,
2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 und bei welchem Grundwasserkörper wurde dieser gemessen?
5. Bei wie vielen Messstellen ist eine Reduktion der Nitratbelastung im Grundwasser seit 2013 bis heute (zuletzt verfügbare Daten) abzusehen?
6. Bei wie vielen Messstellen wurde eine Steigerung der Nitratbelastung im Grundwasser seit 2013 bis heute (zuletzt verfügbare Daten) gemessen?
7. Welche Maßnahmen sind seitens des BMLRT vorgesehen, um die Steigerungen bei den betroffenen Messstellen künftig zu senken?
a) Auf welchen Annahmen beruhen diese Maßnahmen?
b) Welcher Zielwert ist bei diesen Maßnahmen hinterlegt?
c) Welche Mittel sind vorgesehen um diese Ziele zu erreichen?
d) In welchen Schritten soll die Verbesserung erreicht werden?
e) Welche Konsequenzen drohen, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen?
8. Wie viele Messstellen in Österreich zeigen eine Überschreitung des Schwellenwertes bei Nitrat von 45mg/l im Grundwasser? Wir ersuchen um Auflistung aller dieser Messstellen (GZÜV-ID, GWK-Nr., Grundwasserkörper) für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.
9. Wie viele Messstellen in Österreich zeigen im Grundwasser eine Überschreitung des Pestizidgrenzwertes von 0,1µg/l im Grundwasser und welche Pestizide sowie Metaboliten wurden über dem Grenzwert nachgewiesen? Wir ersuchen um eine Auflistung aller dieser Messstellen (GZÜV-ID, GWK-Nr., Grundwasserkörper) für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.
10. Bei welchen Pestiziden und Metaboliten wurden die Werte überschritten? Wir ersuchen um eine genaue Aufstellung nach Jahren ab 2012, Bundesländern bzw. Gemeinden.
11. Wie sieht der Trend der betroffenen Grundwasserkörper (Pestizidgrenzwert von 0,1 pg/l) seit 2011 aus?
12. Was ist der höchste gemessene Wert bei den Pestiziden oder einem Metaboliten in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 und bei welchem Grundwasserkörper wurde dieser gemessen?
13. Bei wie vielen Grundwasserkörpern ist eine Reduktion der Pestizidbelastung im Grundwasser seit 2011 abzusehen? Wir ersuchen um Auflistung dieser Grundwasserkörper und Angaben des Wertes sowie des jeweiligen Pestizids bzw. Metaboliten.
14. Bei wie vielen Grundwasserkörpern wurde eine Steigerung der Pestizid- oder Metabolitbelastung im Grundwasser seit 2011 gemessen? Wir ersuchen um Auflistung dieser Grundwasserkörper und Angaben des Wertes sowie des jeweiligen Pestizids bzw. Metaboliten.
15. Welche Maßnahmen sind seitens des BMLRT vorgesehen, um die Steigerungen bei den betroffenen Grundwasserkörpern künftig zu senken?
16. Wieviel Fördergelder wurden für Agrarumweltmaßnahmen in den Jahren 2015,
2016, 2017, 2018 und 2019 ausgegeben?
17. Wieviel von den in Frage 16 angesprochenen Fördergeldern wurde für Grundwasserschutzmaßnahmen eingesetzt und wieviel Hektar landwirtschaftlicher Fläche kam diese Förderung zugute? Wir ersuchen um eine Aufstellung nach Maßnahmen und geförderter Fläche.
18. Welche Maßnahmen sind im Programm Ländliche Entwicklung für den Bereich Grundwasserschutz vorgesehen und mit welchem Budget sind diese Maßnahmen für die Periode 2014-2020 sowie im Übergangsjahr 2021 ausgestattet?
19. Welche Maßnahmen sind seitens des BMLRT vorgesehen, um die Einträge von Nitrat und Pestiziden aus der Landwirtschaft in die Grundwässerzu reduzieren?
20. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Nitrat- und Pestizideinträgen ins Grundwasser sind im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans vorgesehen?
21. Wieviel Finanzmittel werden dafür reserviert?
22. Welche Umweltwirkung hatten die Maßnahmen im Agrarumweltprogramm ÖPUL zur Reduktion der Nitrat- und Pestizidbelastung im Grundwasser?
23. Im Bundesland Steiermark werden durch das Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg Verbesserungen aufgrund von vielfältigen Maßnahmen die Einträge von Nitrat und Pestiziden in das Grundwasser nachhaltig verringert: Werden seitens des BMLRT ähnliche Maßnahmen zur Reduktion der Nitrat- und Pestizideinträge für die Bundesländer Burgenland, Nieder- und Oberösterreich vorgesehen, die besonders mit zu hohen Nitrat- und Pestizidwerten zu kämpfen haben und wenn ja, bis wann ist mit Maßnahmenvorschlägen zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
24. Jedes Jahr werden rund 1.400 Betriebe auf die Einhaltung der Bestimmungen des Aktionsprogramms Nitrat kontrolliert: Bei wieviel Betrieben wurden Verstöße gegen das Aktionsprogramm festgestellt? Bitte um Auflistung der Anzahl der Betriebe nach Bundesland ab 2011.
25. Welche Schritte werden sie setzen, um das EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2019 (C-179/18) umzusetzen?