3968/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.10.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Transparente Darstellung des Kommunalen Investitionsprogramms 2020

Den 2095 Gemeinden in Österreich fehlen aufgrund der Coronakrise laut Berechnungen des KDZ rund 2,2 Milliarden Euro an Einnahmen.

Zur Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Nationalrat am 18.06.2020 das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) verabschiedet, welches mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 werden kommunale Investitionsprogramme der Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt 1 Milliarde Euro vom Bund unterstützt. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist jedoch mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß § 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

Zur Wahrung der Kontrollrechte des Parlaments und zur Schaffung von mehr Transparenz wurde der Finanzminister in der parlamentarischen Anfrage 2905/J aufgefordert aufzulisten, welche Gemeinden und Städte seit dem 1. Juni 2020 einen Zweckzuschuss beantragt und ausbezahlt bekommen haben und wofür die Fördersummen aufgewendet wurden.

In seiner daraufhin folgenden Anfragebeantwortung 2909/AB vom 21. September 2020 beruft sich der Finanzminister auf den § 1 DSG und verzichtet im Sinne der Verwaltungsökonomie auf weitere Auskünfte.

Dies ist ein Affront und aus Sicht von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit inakzeptabel.

Voranschläge, Rechnungsabschlüsse, Gemeinderatssitzungen und Gemeinderatsprotokolle in den Gemeinden sind öffentlich. Finanzmittel der öffentlichen Hand, Kommunen sind dies ebenso, deshalb nicht veröffentlichen zu wollen, weil man der Meinung ist gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen, ist demokratiepolitisch bedenklich.

Zu denken gibt auch die Tatsache, dass auf der Homepage des Finanzministeriums die Zweckzuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 pro Gemeinde in den Jahren 2017 und 2018 aufgelistet wer­den. (https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-ge­meinden/unterlagen-fi­nanzaus­gleich.html?fbclid=IwAR2QfVkfeGFxO1SfV9jmemWka1xhL6A_I3VeEODi0D-ip1-WrzewFGNv_fA)

Trotzdem behauptet der Finanzminister in einer Kurz-Debatte über eine schriftliche Anfragebeantwortung am 15.10, dass datenschutzrechtliche Bedenken bestehen und Informationen von Seiten des Bundesministeriums nicht ausgegeben werden können. Konkret sagte der Bundesminister in dieser Debatte, dass nur dann keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, wenn die Gemeinden einer Veröffentlichung von Detaildaten zugestimmt haben.

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

ANFRAGE

1.       Haben die Gemeinden und Städte schriftlich zugestimmt, dass ihre Zweckzuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht werden können?

2.       Wie kann es sein, dass die Zweckzuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 pro Gemeinde und nicht nur pro Bezirk auf der Homepage Ihres Ministeriums veröffentlicht werden konnten?

3.       Wieso verstößt die Veröffentlichung der Zweckzuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 pro Gemeinde nicht dem § 1 DSG?

4.       Haben die Gemeinden und Städte schriftliche ihre Zustimmung gegeben, dass ihre Daten veröffentlicht werden können?

a.       Wenn ja, gab es hierfür ein extra Formular samt Zustimmungserklärung?

                                                   i.      Wie sah dieses Formular aus?

                                                 ii.      Kann man dieses Formular auf der Homepage des Finanzministeriums einsehen?

b.       Wenn nein, warum haben Sie die Daten über die Zweckzuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 auf der Homepage Ihres Ministeriums veröffentlicht?