3984/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Zusammenarbeit mit Jaufer Rechtsanwälte GmbH

Das Insolvenzrechts hat zum Ziel, in einem Sanierungsverfahren möglichst den Erhalt des Unternehmens zu fördern. Bei dieser Insolvenzverfahrensart ist der Schuldner relativ frei und es wird ihm ein Sanierungsverwalter beigestellt, der wichtige Entscheidungen genehmigen muss. Nach herrschender Ansicht ist ein Sanierungsverfahren darauf abgestellt, ein Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens saniert, sprich entschuldet, weiterzuführen, wobei eine Mindestquote von 30 % von Seiten der Schuldnerin zu entrichten ist.

Das österreichische Insolvenzrecht erlaubt im Sanierungsverfahren allerdings auch ein solches, dass als „Liquidationssanierungsverfahren" bezeichnet werden kann. Wirtschaftlich betrachtet wird dabei das zu sanierende Unternehmen faktisch stillgelegt und die maschinellen Anlagen an einen anderen Produktionsstandort verbracht.

Im Falle der steirischen ATB Spielberg GmbH wurde ab Sommer 2020 bzw. wird sichtlich ein solches „Liquidationssanierungsverfahren“ durchgeführt:

Die Produktionsmaschinen wurden von der Muttergesellschaft im Versteigerungsverfahren erworben und werden nach Polen bzw. Serbien verbracht, um dort kostengünstiger als in Spielberg weiterhin die gleichen Produkte zu produzieren. Gleichzeitig werden die Dienstverhältnisse von rund 90% der MitarbeiterInnen beendet, da am Standort Spielberg die Produktion eingestellt wird. Die Endigungsansprüche der betroffenen 360 MitarbeiterInnen, immerhin rund  15-20 Millionen Euro, werden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds reguliert. Am Standort  verbleiben   soll   lediglich   ein   eingeschränkter   Geschäftsbetrieb   mit   rund  45 MitarbeiterInnen für Forschung und Entwicklung, Kundenservice und Vertrieb

Diese Vorgehensweise - Produktionsverlagerung in ein Billiglohnland unter maximaler Ausnutzung der Möglichkeiten des Insolvenzrechtes - wurde von der Kanzlei Jaufer Rechtsanwälte GmbH begleitet. Das Ergebnis mag die Profitgier des auftraggebenden Konzerns zufriedenstellen, für die 360 gekündigten ArbeitnehmerInnen und die Region Spielberg ist das Ergebnis niederschmetternd - zumal ein Investor bereit gestanden wäre, den gesamten Betrieb zu übernehmen und für 400 Beschäftigte eine Arbeitsplatzgarantie bis zum Jahr 2025 abzugeben.

Zudem entstehen der öffentlichen Hand bzw. Institutionen durch diese Vorgehensweise hohe Kosten (Insolvenzentgeltfonds, AMS) bzw. Einnahmenverluste durch wegfallende Sozialversicherungsbeiträge und Steuereinnahmen.

Aus diesen Gründen scheint eine Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit dieser Kanzlei alles andere als geboten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Gab es seit Ihrem Amtsantritt eine Zusammenarbeit mit der Kanzlei Jaufer Rechtsanwälte GmbH?

2.    Wenn ja, welche Form der Zusammenarbeit (Studienbeauftragung, Einholung von Rechtsgutachten, etc.)?

Um Aufschlüsselung nach Projekten unter Angabe der jeweiligen Kosten wird ersucht.

3.    Wenn nein, ist eine künftige Zusammenarbeit mit der Kanzlei Jaufer Rechtsanwälte GmbH geplant?