3989/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Terroranschlag in Wien

 

Der Standard online berichtete am 3. November 2020:

„Vier Todesopfer bei islamistischem Terroranschlag in Wien – 14 Festnahmen – Derzeit kein Hinweis auf weiteren Täter

Der Attentäter wurde erschossen. Innenminister Nehammer kann noch nicht ausschließen, dass es mehrere Täter gab, die Sicherheitswarnung bleibt aufrecht. Es gibt 22 Verletzte.

Das Wichtigste in Kürze:

·         Österreich wurde am Montag von einem Terroranschlag erschüttert. In der Wiener Innenstadt sind ab 20 Uhr Schüsse gefallen. Hier finden Sie einen Überblick zu den Ereignissen des Abends und der Nacht.

·         Vier Zivilpersonen und ein Täter kamen ums Leben. Darüber hinaus gibt es 22 zum Teil schwer Verletzte, darunter ein Polizeibeamter.

·         Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gab am Dienstag bei einer Pressekonferenz bekannt, dass es derzeit keine konkreten Hinweise auf weitere Täter gibt – zur Gänze ausgeschlossen kann das aber noch nicht werden.

·         Der getötete Angreifer konnte in der Nacht ausgeforscht werden, seine Wohnung wurde aufgesprengt. Es handelte sich dabei um einen 20-jährigen IS-Anhänger mit nordmazedonischem Hintergrund – er besaß sowohl die österreichische als auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. 2019 wurde er zu 22 Monaten Haft verurteilt, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Im Umfeld des Täters gab es mehrere Hausdurchsuchungen und Festnahmen, darunter zwei in St. Pölten.

·         Die Schulpflicht ist am Dienstag in Wien ausgesetzt.

·         Es gibt laut Behörden sechs Tatorte in der Innenstadt, an denen geschossen wurde: Morzinplatz, Salzgries, Seitenstettengasse, Graben, Bauernmarkt und Fleischmarkt.“

 

Darüber hinaus werden in dem Onlinemedium "vn.at" vom 03.11.2020, abgerufen unter https://www.vn.at/newsticker/trauer-und-entschlossenheit-nach-terroranschlag-in-wien/1965144, weitere Details erörtert:

„Der Montagabend erschossene Täter wurde am Dienstag vom Innenministerium als 20-jähriger nordmazedonisch-österreichischer Doppelstaatsbürger mit Namen Kujtim Fejzulai identifiziert. Er hatte Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung hinter sich, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

Das nordmazedonische Innenministerium bestätigte eine Zusammenarbeit mit Österreich. Die österreichische Polizei habe durch die Europol einen entsprechenden Antrag gestellt, hieß es. Die Abteilung für internationale Polizeiarbeit habe diese bereits aufgenommen, berichtete das nordmazedonische Internetportal MKD unter Berufung auf das Innenministerium.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.       Warum besaß der Täter zwei Staatsbürgerschaften (nordmazedonische und österreichische Staatsbürgerschaft)?

2.       Wann bekam er die österreichische Staatsbürgerschaft?

3.       Wann wurde ein Verfahren zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingeleitet?

4.       Ist dieses Verfahren bereits abgeschlossen?

5.       Wenn ja, seit wann ist dieses Verfahren abgeschlossen?

6.       Wenn nein, welche Schritte wurden in diesem Verfahren bisher gesetzt?

7.       Welche Einschätzungen, Gutachten oder ähnliches lagen der Entscheidung zu Grunde, dass es – nach eigenen Aussagen des Innenministers - „zu wenig Hinweise auf aktives Tun“ in Richtung einer terroristischen Betätigung gegeben habe?

8.       Wie kam es zur bedingten Entlassung?

9.       Wer war für die Prognoseentscheidung verantwortlich?

10.    War das Bundesministerium für Inneres eingebunden?

11.    War das BVT eingebunden?

12.    Hat das Bundesministerium für Justiz im Zuge der bedingten Entlassung des Täters aus der Haft mit dem Bundesministerium für Inneres Kontakt aufgenommen?

13.    Wenn ja, zu welchen Zeitpunkt und durch wen?

14.    Wenn ja, mit wem wurde im Bundesministerium für Inneres Kontakt aufgenommen?

15.    Wenn ja, welche weiteren Schritte wurden vom Bundesministerium für Inneres in Folge konkret gesetzt?

16.    Wer waren die anderen Mitglieder der terroristischen Vereinigung?

17.    War Kujtim Fejzulai im BVT und/oder LVT bekannt?

18.    Wenn ja, seit wann?

19.    Wurde er überwacht?

20.    Wenn ja, seit wann?

21.    Wenn ja, in welchem Ausmaß (Personal, Material und Maßnahmen)?

22.    Wenn ja, von wem?

23.    Wenn nein, warum nicht?

24.    Auf wie vielen Haupt- und Nebenwohnsitzen war der Täter?

25.    Wurden alle Haupt- und Nebenwohnsitze durchsucht?

26.    Welches Ergebnis brachten diese Durchsuchungen?

27.    Wurden weitere Personen mit dem Täter 2019 verurteilt?

28.    Wenn ja, wie viele Personen?

29.    Wenn ja, aus welchem Grund?

30.    Wurden diese Personen überwacht?

31.    Wenn ja, seit wann?

32.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

33.    Wenn ja, von wem?

34.    Wenn nein, warum nicht?

35.    War eine dieser mitverurteilten Personen am Attentat in Wien beteiligt?

36.    Wenn ja, wer?

37.    Wurde der Täter nach der bedingten Entlassung speziell betreut?

38.    Wenn ja, in welcher Form?

39.    Konnte festgestellt werden wo sich der Täter radikalisiert hat?

40.    War das im Internet, in einer Moschee, in einem Verein, etc.?

41.    Welche Moscheen bzw. Vereine waren das?

42.    Wurden diese überwacht?

43.    Wenn ja, seit wann?

44.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

45.    Gab es schon Vorfälle in dieser Moschee bzw. diesen Moscheen?

46.    Wenn ja welche?

47.    Wenn ja, in welchen Moscheen?

48.    Hatte der Täter Kontakt mit ausländischen Dschihadisten?

49.    Gab es eine Telefonüberwachung von Kujtim Fejzulai?

50.    Wie sieht der familiäre Hintergrund des Täters aus?

51.    Gab es über diesen Täter Kontakte zu anderen Nachrichtendiensten anderer Länder?

52.    Wenn ja, zu welchen?

53.    Wenn ja, warum?

54.    Gab es Auslandsreisen des Täters?

55.    Wenn ja, wurde überwacht wohin er gereist ist?

56.    Wenn ja, wurde überwacht mit wem er gereist ist?

57.    Wenn ja, wurde überwacht wen er dabei getroffen hat?

58.    Wann war der Versuch in die Türkei zu reisen?

59.    Wann war der Versuch nach Syrien zu reisen?

60.    In welchem Land wurde Kujtim Fejzulai verhaftet?

61.    Gab es weitere Vorstrafen?

62.    Wenn ja, welche?

63.    War der Täter an allen 6 Tatorten?

64.    Wenn ja, war das in der kurzen Zeit überhaupt möglich?

65.    Gibt es von allen Tatorten Bilder oder Videos, die Bürger zur Verfügung gestellt haben?

66.    Wann werden diese ausgewertet sein?

67.    Ist bekannt, woher der Täter die illegale automatische Langwaffe hatte?

68.    Wann war bekannt, dass der Täter über Waffen verfügt?

69.    Ist der Behörde bekannt, wo und wann Waffen und Munition von Kujtim Fejzulai für den Terrorangriff erworben und/oder gekauft wurden (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Nation und Postleitzahl))?

70.    Warum wurde nicht von Seiten der Behörde eingeschritten, wenn der Behörde bekannt war, dass Kujtim Fejzulai Waffen bzw. Munition erwerben wollte?

71.    Wurde gegen Kujtim Fejzulai ein Waffenverbot ausgesprochen?

72.    Haben slowakische Behörden im Jahr 2020 über einen versuchten Waffen- und/oder Munitionskauf Kontakt mit der Behörde aufgenommen und/oder schriftlich berichtet?

73.    Wenn ja, welche slowakische Behörde?

74.    Wenn ja, mit wem erfolgte der Versuch des Munitionskaufs?

75.    Wenn ja, wann genau erfolgte der Versuch des Munitionskaufs im Jahr 2020?

76.    Gibt es Erkenntnisse wer oder was das Ziel des Anschlages war?

77.    Konnten die Hintergründe des Anschlages erhoben werden?

78.    Bei wem und bei wie vielen Personen wurden die Hausdurchsuchungen durchgeführt?

79.    Wie kam man auf diese Adressen bzw. Personen?

80.    Welche Dinge konnten bei den Hausdurchsuchungen sichergestellt werden?

81.    Wie viele verdächtige Personen, bei denen eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien durchgeführt wurde, wurden zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung an der Meldeadresse persönlich angetroffen?

82.    Wie viele Personen befanden sich zum Zeitpunkt der jeweiligen Hausdurchsuchung in der jeweiligen Wohnung der verdächtigen Person?

83.    Zu welchen Uhrzeiten fanden die Hausdurchsuchungen statt (Bitte um Aufschlüsselung in Postleitzahl, Uhrzeit und Datum)?

84.    Wurde bei dem Mitangeklagten Burak K. im Prozess von Kujtim Fejzulai (Aktenzahl 161 HV 24719h) nach dem Terroranschlag in Wien eine Hausdurchsuchung durchgeführt?

85.    Wurde der Mitangeklagte Burak K. im Prozess von Kujtim Fejzulai (Aktenzahl 161 HV 24719h) bei der Hausdurchsuchung persönlich angetroffen?

86.    Waren weitere Personen in der Wohnung bei der Hausdurchsuchung des Mitangeklagten Burak K. aus dem Prozess von Kujtim Fejzulai (Aktenzahl 161 HV 24719h) anwesend?

87.    Wo befand sich Burak K. zum Zeitpunkt des Terroranschlags von Kujtim Fejzulai?

88.    Wie kam man auf die Personen für die Hausdurchsuchungen?

89.    In welchen Bezirken und Bundesländern wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte um genau Aufschlüsselung nach Postleitzahl)?

90.    Wie viele Personen wurden genau festgenommen (Aufschlüsselung bitte nach Geschlecht, Jahrgang und Uhrzeit der Festnahme)?

91.    Aus welchem Grund wurden diese festgenommen?

92.    Wurde der Mitangeklagte Burak K. aus dem Prozess von Kujtim Fejzulai (Aktenzahl 161 HV 24719h) nach dem Terroranschlag in Wien festgenommen?

93.    Konnten weitere Täter identifiziert werden?

94.    Konnten weitere Täter festgenommen werden?

95.    Haben Zeugen weitere Täter bestätigt?

96.    Wie hat Kujtim Fejzulai seine Ausrüstung (Sturmgewehr, Pistole, Machete und Munition) zum Tatort befördert?

97.    Gab es einen Komplizen von Kujtim Fejzulai, der diesen zum Tatort befördert hat und/oder in die Nähe des Tatorts befördert hat?

98.    Wie hat Kujtim Fejzulai seine Ausrüstung (Sturmgewehr, Pistole, Machete und Munition) zum Tatort befördert?

99.    Wurden die Aufzeichnungen der Wiener Linien und/oder die Kameraaufzeichnungen von z.B. Banken, Juwelieren etc. in der unmittelbaren Nähe des Tatorts ausgewertet?

100. Gibt es weitere verdächtige Personen, die belegen, dass Kujtim Fejzulai bei der Durchführung des Terroranschlags in Wien einen Komplizen hatte?

101. Gab es im Vorfeld schon Anzeichen für eine derartige Radikalisierung bzw. für einen Anschlag?

102. Gab es im Vorfeld schon vor dem Anschlag am 2. November 2020 anonyme Hinweise die Rückschlüsse auf eine IS-Aktivität in Wien zugelassen hätten?

103. Was war der Grund für die massive Polizeipräsenz am Reumannplatz und bei der U-Bahn-Station Reumannplatz am 30. Oktober 2020 von 15 Uhr bis 16 Uhr?

104. In welchem Zusammenhang zum Täter stehen die Hausdurchsuchungen in St. Pölten und/oder Niederösterreich?

105. In welchem Zusammenhang zum Täter stehen die Hausdurchsuchungen in Linz und/oder Oberösterreich?

106. In welchem Zusammenhang zum Täter stehen die Hausdurchsuchungen in der Schweiz?

107. Wie kam man auf die Adressen und Auswahl der verdächtigen Personen für die Hausdurchsuchungen?

108. Was wurde bei den Durchsuchungen gefunden?

109. In welchem Zusammenhang zum Täter stehen die Festnahmen in St. Pölten?

110. Wie viele Personen wurden in St. Pölten festgenommen?

111. Wie kam man auf diese Personen?

112. In welchem Zusammenhang zum Täter stehen die Festnahmen in Linz?

113. Wie viele Personen wurden in Linz festgenommen?

114. Wie kam man auf diese Personen?

115. Wie viele Personen sind nach dem Ermittlungsstand in die Planung und Durchführung des Attentats involviert gewesen?

116. Ist es richtig, dass der Täter vor dem Anschlag auf seinem Instagram-Account ein Foto gepostet hatte, das ihn mit zwei Waffen zeigt, die er später bei dem Anschlag verwendet haben dürfte?

117. Wenn ja, wie lange vor dem Anschlag wurde das Bild gepostet?

118. Wenn ja, was waren die Folgen des geposteten Fotos auf Instagram?