3990/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ansar – Zulu – Ramses

 

Die Zeitung Heute berichtet über eine gegen die Islamistenszene gerichtete Operation des Verfassungsschutzes namens „Ramses“, im Zuge derer in der Nacht auf 3. November 2020 zahlreiche Hausdursuchungen stattfinden hätten sollen. Überdies wird der Verdacht geäußert, dass diese Aktion möglicherweise an den Attentäter vom 2. November verraten wurde und er deshalb den Anschlag verübte:

https://www.heute.at/s/wusste-taeter-von-anti-terror-operation-ramses-100110794

 

Aufgrund uns vorliegenden Informationen liefen bzw. laufen heuer insgesamt zumindest drei Operationen im Zusammenhang mit Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus in Österreich. Die Operationsnamen tragen die Deckbezeichnungen „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“. Die Decknamen werden als Synonym für islamistische Zellen in Österreich verwendet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurden die Operationen der Behörde namens „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ aufgestellt und formiert?

2.    Was war der Anlassfall zur Formierung von „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“?

3.    Wie lautet das konkrete Operationsziel von „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“?

4.    War bei einer dieser Operationen der Terrorist vom 2. November in Wien Ziel von Beobachtungen bzw. sonstigen Maßnahmen?

5.    Wenn ja, bei welcher bzw. welchen?

6.    Fand im Zuge einer dieser Operationen beim Terroristen eine Hausdurchsuchung statt?

7.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

8.    Waren bei einer der Operationen Personen aus dem Umfeld des Terroristen, die am Folgetag von Hausdurchsuchungen und/oder Festnahmen betroffen waren, Ziel von Beobachtungen bzw. sonstigen Maßnahmen?

9.    Wenn ja, wie viele?

10. Wenn ja, im Rahmen welcher Aktionen

11. Ist es korrekt, dass eine Operation für Hausdurchsuchungen in der Nacht vom 2.11.2020 auf 3.11.2020 geplant war?

12. Wenn ja, um welche Operation hat es sich gehandelt?

13. Wenn ja, wie viele Personen waren für die Operation vorgesehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach LVT, BVT, COBRA, WEGA, EGS, etc.)

14. Wenn ja, was war das Ziel der Operation in der Terrornacht?

15. Gab es im Vorfeld vor dem 2.11.2020 um 20:00 Uhr Anzeichen, dass eine der genannten Operationen im speziellen die Operation in der Nacht auf 3.11.2020 geleakt wurden?

16. Wie viele Personen waren zu Beginn des Terroranschlages aufgrund der geplanten nächtlichen Operation bereits vor Ort und konnten dadurch sofort in den Einsatz gehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach LVT, BVT, COBRA, WEGA, EGS, etc.)

17. Wie viele Personen wären im Vergleich zu Frage 9 ohne geplante nächtliche Operation vor Ort gewesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach LVT, BVT, COBRA, WEGA, EGS, etc.)

18. Waren bei den Operationen „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ externe Dolmetscher mit Übersetzungstätigkeiten beauftragt?

19. Waren bei den Operationen „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ Vertragsbedienstete mit Übersetzungstätigkeiten beauftragt?

20. Waren bei den Operationen „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ Polizeischüler mit Übersetzungstätigkeiten beauftragt?

21. Waren bei den Operationen „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ externe Unternehmen mit Übersetzungstätigkeiten beauftragt?

22. Waren bei den Operationen „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ Angehörige des BMLV mit Übersetzungstätigkeiten beauftragt?

23. Haben Übersetzer und/oder Dolmetscher, die an der Operation „Ansar“, „Zulu“ und „Ramses“ involviert waren, eine polizeiliche Sicherheitsüberprüfung?