4010/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Nachbesserung und Konkretisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP)

Der Nationale Energie- und Klimaplan - kurz NEKP - dient dazu, den Pfad zur Erreichung der Emissions-Reduktionsziele vorzuzeichnen und der EU-Kommission gegenüber bekannt zu geben. Er beschreibt die Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass Österreich den Vorgaben und Zielsetzungen gerecht wird.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 der aktuellen Bundesregierung wurde eine unmittelbare Nachbesserung und Konkretisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans angekündigt. Ziel ist es, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Es werden verschiedene Punkte angeführt wie eine Nachbesserung und eine Konkretisierung des NEKP aussehen kann. Die Umsetzung lässt jedoch bisher auf sich warten. Die jüngste Evaluierung des NEKP durch die Europäischen Kommission stellt in einigen Bereichen zudem Verfehlungen fest.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.     ) Ist der aktuelle Nationale Energie- und Klimaplan Ihrer Meinung nach ausreichend um die bisherigen europäischen Zielsetzungen in den Bereichen Emissionsreduktion, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erreichen?

a.     Wenn nein, welche Bereiche des NEKP gehören Ihrer Ansicht nach verbessert oder konkretisiert?

b.     Wenn nein, warum wurde der NEKP noch nicht nachgebessert oder konkretisiert, wie im Regierungsübereinkommen angekündigt?

2.     ) Die Regierung hat sich im NEKP verpflichtet, die Erfüllung der Effort-Sharing-Ziele von derzeit minus 36% im Non-ETS-Bereich zu sichern. Laut Evaluierung der Europäischen Kommission würde dieses Ziel jedoch um 9% verfehlt werden. Was ist der Grund für diese Verfehlung?

3.     ) Im Regierungsübereinkommen wird eine „unabhängige und wissenschaftlich fundierte Wirkungsfolgenabschätzung, welche die Zielerreichung belegt" als Voraussetzung für den Beschluss des NEKP gefordert. Gibt es diese Wirkungsfolgenabschätzung bereits?

a.     Wenn ja, was ist das Ergebnis der Wirkungsfolgenabschätzung?

b.     Wenn nein, bis wann ist diese Wirkungsfolgenabschätzungen geplant?

4.     ) Im Regierungsübereinkommen wird festgelegt, dass der NEKP einen ausreichenden Detaillierungsgrad von Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und einen Finanzierungsplan für die Gesamtheit der Maßnahmen darlegen soll. Ist das im aktuellen NEKP der Fall?

5.     ) Wird bereits an einem neuen NEKP gearbeitet?

6.     ) Bis wann ist die Fertigstellung eines neuen, im Sinne des Regierungsprogrammes aktualisierten, NEKP geplant?

7.     ) An welchen Zielen wird sich der neue NEKP orientieren?

a.     an den bisherigen EU-Zielen bis 2030?

b.     an den aktualisierten EU-Zielen bis 2030?

c.     am nationalen Ziel der Klimaneutralität bis 2040?

8.     ) Es wird kritisiert, dass es bisher noch keine Liste mit klimaschädlichen Subventionen gibt. Warum gibt es bisher keine umfassende Liste klimaschädlicher Subventionen aller Sektoren?

9.     ) Bis wann ist mit einer Auflistung aller klimaschädlichen Subventionen zu rechnen?

10.  )           Wird diese Liste auch „Kompensationsmechanismen“ enthalten, „um soziale oder auch wirtschaftliche Härten durch den Wegfall der Subvention abzufedern“, wie es das WIFO fordert?

a. Wenn nein, werden solchen Kompensationsmechanismen erarbeitet, bevor es zu Änderungen kommt?