4013/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rehabilitationsgeld

ln Österreich sind BürgerInnen auch bei andauernder Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit durch das sogenannte Rehabilitations- und Umschulungsgeld vor Armut geschützt. Wer dauernd invalid bzw. berufsunfähig ist, für den besteht die Möglichkeit in die Invaliditätspension (ArbeiterInnen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) zu gehen. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten anstelle einer Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension das Rehabilitationsgeld, welches von der zuständigen Gebietskrankenkasse (ab 1. Jänner 2020 "Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK") ausbezahlt wird.

Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht vom Oktober 2020 (111-178 d.B.) fest, dass von den acht überprüften Empfehlungen des Vorberichts lediglich zwei teilweise umgesetzt wurden. Auch wird in diesem Bericht auf Seite 12 festgehalten, dass das Rehabilitationsgelds für Weitergewährungen im Jahr 2018 rund 1.139 EUR beträgt und damit unter dem Durschnitt von rund 1.162 EUR aus dem Jahre 2015 liegt.

Anfrage:

1.       Wieso zögert Ihr Ministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen?

2.       Denken Sie, dass die Definition der Zielgruppe für das Rehabiiitationsgeldes verbessert werden sollte und wieso (bzw. wieso nicht)?

3.       Wie gedenken Sie auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, damit bei Anwendung der Mindestgrenze bei der Berechnung des Rehabilitationsgelds in Zukunft bedarfserhöhende Faktoren berücksichtigt werden?

4.        Wann wurde das Rehabilitationsgelds für „Weitergewährungen" das letzte Mal erhöht?

a.       Falls es nicht erhöht wurde, wieso nicht?

b.    Falls es erhöht wurde, denken Sie, dass die Erhöhung ausreichend war?

c.        Warum wird das Rehabilitationsgelds nicht an die Geldentwertung angepasst?

d.       Sehen Sie Handlungsbedarf, um das Rehabilitationsgelds an die Inflation anzupassen?

5.       Ist Ihnen eine die generelle Erhöhung des Rehabilitationsgelds ein sozial-politisches Anliegen?

6.     Wenn ja, wann kann diese Erhöhung den betroffenen Invaliden endlich zu gute kommen?

7.  In seinem Bericht zum Rehabilitationsgeld und medizinische Rehabilitation 2019 hält das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf Seite 12 fest, dass Männer durchschnittlich 1.444,5 EUR Rehabilitationsgelds beziehen, während bei Frauen der Durchschnitt 1.184,5 EUR beträgt. Denken Sie, dass Frauen, die oft in der unbezahlten Reproduktionsarbeit einen wesentlichen Dienst für unsere Gesellschaft leisten, hier zusätzlich unterstützt werden sollten? Und wenn ja, wie kann das fair umgesetzt werden?