4026/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.11.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend eine nationale Strategie gegen Antisemitismus

 

Am 25. August 2020 gab die Europaministerin Karoline Edtstadler als Reaktion auf die antisemitischen Angriffe gegen die Grazer Synagoge und den Präsidenten der dortigen Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, bekannt, dass es im Herbst einen nationalen Aktionsplan gegen Antisemitismus mit rund 30 Maßnahmen geben wurde. Zudem werde, so hieß es in der Ankündigung weiter, eine eigene Stabstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet, die sich der Umsetzung dieses Maßnahmenkataloges widmen soll[1].

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1.      Wer koordiniert die Arbeit am NAP gegen Antisemitismus?

2.      Wann wurde die Arbeit betreffend den NAP gegen Antisemitismus aufgenommen?

3.      Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen und wissenschaftliche Einrichtungen sind in die Planung eingebunden und in welcher Form?

4.      Welche anderen Ministerien, Fonds und bundesstaatliche Einrichtungen sind in die Planung und Ausgestaltung des NAP gegen Antisemitismus eingebunden?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

5.      Welche Personen und Institutionen sind darüber hinaus in die Erarbeitung des NAP gegen Antisemitismus intern wie extern eingebunden und in welcher Form jeweils?

6.      Wie viele Arbeitsstunden wurden in Ihrem Ressort bisher für die Erarbeitung des NAP gegen Antisemitismus aufgewendet?

7.      Wie Sitzungen haben bisher mit externen Personen hinsichtlich des NAP gegen Antisemitismus stattgefunden?

8.      Welche konkreten Ziele werden mit dem NAP gegen Antisemitismus verfolgt?

9.      Wann wird der NAP gegen Antisemitismus veröffentlicht/präsentiert?

10.  Wann soll der NAP gegen Antisemitismus bzw. einzelne Teilaspekte des NAP gegen Antisemitismus ins Parlament zur Beschlussfassung gebracht werden?

11.  Wer arbeitet/arbeitete an der Erstellung des NAP konkret mit?

12.  Welche Aufgaben soll die Stabstelle konkret übernehmen?

13.  Wann findet die Ausschreibung zur Besetzung der Stabstelle statt?

14.  Welche Anforderungen werden/wurden Seitens Ihres Ressorts im Hinblick auf die Besetzung dieser Stabstelle gestellt?

15.  Wie hoch sind die Mittel, die zur Umsetzung des NAP gegen Antisemitismus zur Verfügung stehen?

16.  Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen gegen Antisemitismus zu rechnen?

17.  Wann wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen evaluiert und durch wen?

18.  Findet hinsichtlich der Erarbeitung des NAP gegen Antisemitismus Austausch mit anderen EU-Staaten statt?

a.       Wenn ja, mit wem?

b.      Wenn ja, wann genau?

c.       Wenn nein, warum nicht?

19.  Sind die Sozialpartner in den NAP gegen Antisemitismus eingebunden?

a.       Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

20.  Sind VertreterInnen der Bundesländer, Städte und Gemeinden in den NAP gegen Antisemitismus eingebunden?

21.  Welche konkreten Maßnahmen des NAP gegen Antisemitismus sind bereits bekannt?

22.  Finden Planungen zum NAP gegen Antisemitismus in Abstimmung mit der Erarbeitung des NAP gegen Rassismus statt?

23.  Finden Planungen zum NAP gegen Antisemitismus in Abstimmung mit der Erarbeitung einer Strategie gegen Rechtsextremismus statt?



[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/kanzleramtsministerin-karoline-edtstadler-nationaler-aktionsplan-gegen-antisemitismus-im-herbst.html, abgerufen am 8. November 2020