4032/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.11.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Terror in Wien: Jihadistentreffen in Wien

 

Wenige Tage nach dem Terroranschlag vom 2.11.2020 wurde bekannt, der Attentäter hat im vergangenen Sommer offenbar ein Jihadisten-Treffen mit Gleichgesinnten aus Deutschland und der Schweiz in Wien veranstaltet. So soll er im Juli nicht nur Besuch aus Deutschland, sondern auch aus der Schweiz bekommen haben. Dieses Treffen fand unmittelbar vor der Fahrt des Attentäters in die Slowakei statt, wo er Munition für sein Sturmgewehr kaufen wollte.

Das Jihadistentreffen im Juli in Wien stand nach Hinweisen aus Deutschland unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Bisher war nur vom Besuch von zwei Deutschen die Rede, nun wurde bekannt, dass auch zwei Schweizer aus dem Kanton Zürich, 18 und 24 Jahre alt, die nach dem Anschlag in Wien in der Schweiz festgenommen wurden, dabei waren. Laut Schweizer Medien waren sie zwischen 16. und 20. Juli in Wien. Den Berichten zufolge könnte der Attentäter seinerseits auch in die Schweiz gereist sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Kenntnis über die Umstände dieser Zusammenkunft zwischen dem Attentäter von Wien und den Jihadisten aus Deutschland und der Schweiz hat das Innenministerium?

2.    Wann genau fand dieses Treffen genau statt?

3.    Wo genau fand dieses Treffen genau statt?

a.    In privaten Räumlichkeiten?

b.    In Vereinsräumlichkeiten?

c.    In Räumlichkeiten, die einer Religionsgemeinschaft zugeordnet sind?

d.    Im öffentlichen Raum?

4.    Wer nahm an diesem Treffen teil?

a.    Wie viele Personen nahmen teil?

b.    Aus welchen Länder stammen diese Personen?

c.    Welche Staatsangehörigkeit besitzen diese Personen?

d.    Waren diese Personen dem BVT/LVT im Vorfeld einschlägig amtsbekannt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern bzw woher hatte das BVT/LVT diese Information?

5.    Wie lange dauerte dieses Treffen genau?

6.    Hat das Ministerium Kenntnis über den Inhalt/Zweck dieses Treffens?

a.    Wurden die Gesprächsinhalte überwacht?

                                      i.Wenn ja, was wurde besprochen?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht? 

7.    Wurden die österreichischen Sicherheitsbehörden über dieses Treffen im Vorfeld aus Deutschland oder der Schweiz informiert?

a.    Wenn ja, wann genau?

b.    Wenn ja, durch welches Land und welche Behörde genau?

c.    Wenn ja, mit welchen genauen Hinweisen/Informationen?

d.    Wenn ja, welche Stellen des BVT/LVT hatten ab wann Kenntnis von dieser Information?

8.    Welche Maßnahmen wurden in Folge dieser Information von Seiten des BVT/LVT getroffen?

9.    Stand das Treffen unter "Beobachtung" des BVT/LVT?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn ja, inwiefern wurde das Treffen beobachtet?

c.    Wenn ja, welche Befugnisse gem § 11 PStSG wurden genau und wie lange und mit welchem Ergebnis ausgeübt?

                                      i.Wurden diese Befugnisse aufgrund einer Ermächtigung durch den RSB beim BMI ausgeübt?

1.    Wenn ja, wann wurde der Antrag auf Ausübung welcher Befugnisse von welcher Stelle des BVT/LVT beim RSB mit welcher Begründung gestellt?

2.    Wenn ja, wann wurden welche Ermittlungsbefugnisse mit welcher Begründung genehmigt?

3.    Wenn ja, wurde der Antrag vollständig genehmigt?

a.    Wenn nein, welche Ermittlungsmaßnahmen wurden nicht genehmigt?

d.    Wenn ja, wie viele BVT/LVT Beamte waren bei den Ermittlungen rund um dieses Treffen aktiv im Einsatz?

e.    Wenn ja, welche Stelle im BVT/LVT hatte die Verantwortung für diese Ermittlungshandlungen?

f.     Wenn ja, welche Wahrnehmungen machte das BVT/LVT über das Treffen genau?

g.    Wenn ja, gibt es ein Protokoll über diese Ermittlungen?

                                      i.Wenn ja, was ist in diesem Protokoll genau vermerkt?

                                    ii.Wenn ja, wurde irgendwelche Auffälligkeiten protokolliert?

1.    Wenn ja, welche?

                                   iii.Wenn ja, wurden bei dem Treffen konkrete Äußerungen getätigt, die auf strafrechtlich relevante Taten in der Zukunft schließen ließen?

                                   iv.Wenn nein, weshalb nicht?

h.    Wenn nein, weshalb nicht?

10. Wurden die Ergebnisse der österreichischen Ermittlungen rund um das Treffen in Wien mit den Partnerdiensten aus der Schweiz bzw aus Deutschland oder anderen Staaten geteilt?

a.    Wenn ja, wann, durch welche österreichische Stelle, mit welcher ausländischen Behörde und mit welchem konkreten Inhalt?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

11. Welche Stellen des BVT/LVT hatten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis vom versuchten Munitionskauf des Attentäters in der Slowakei?

12. Welche Stellen des BVT/LVT hatten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von dem Jihadistentreffen in Wien?

13. Gab es eine zentrale Stelle beim BVT, bei der diese beiden Informationsstränge (Treffen und versuchter Munitionskauf) zusammenliefen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

14. Gab es eine zentrale Datei beim BVT/LVT, bei der diese beiden Informationsstränge (Treffen und versuchter Munitionskauf) zusammenliefen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

15. Welche staatspolizeilichen Maßnahmen wurden nach Kenntnis des Treffens und des versuchten Munitionskaufs wann, durch wenn und weshalb genau getroffen?

16. Weshalb wurde aufgrund dieser beiden unmittelbar zusammenfallenden Ereignisse (Treffen und versuchter Munitionskauf) keine weiteren staatspolizeilichen Maßnahmen getroffen?

17. Erklären Sie, wie es sein kann, dass ein wegen eines Terrordelikts rechtskräftig verurteilter Straftäter sich unter Beobachtung des BVT/LVT mit einschlägig amtsbekannten Personen aus der Dschihadisten-Szene trifft, im Anschluss den Versuch unternimmt, in der Slowakei Munition für ein illegales Sturmgewehr zu besorgen, dieser Umstand durch die slowakischen Behörden dem BVT gemeldet wird und dennoch NICHTS unternommen wurde?

18. Welche konkreten organisatorischen Maßnahmen haben Sie bereits veranlasst bzw. werden Sie veranlassen, dass es zu keinem derartigen Behördenversagen mehr kommen kann?

 

19. Welche konkreten personellen Maßnahmen haben Sie bereits veranlasst bzw. werden Sie veranlassen, dass es zu keinem derartigen Behördenversagen mehr kommen kann?

20. Welche konkreten materiellrechtlichen Maßnahmen haben Sie bereits veranlasst bzw werden Sie veranlassen, dass es zu keinem derartigen Behördenversagen mehr kommen kann?