4033/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.11.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeieskorte für Störaktion mit Schüssen über Lautsprecher und antimuslimischen Parolen

 

In Wien, Josefstadt hat am Sonntag eine genehmigte Aktion für Aufregung gesorgt: Dabei wurden von einem Auto aus über Lautsprecher Gewehrsalven, Muezzin-Gebetsrufe und Parolen gegen Islamisierung abgespielt.

Das Fahrzeug war von einem Polizeiwagen begleitet worden. Das alles ist auf einem Video, das auf Twitter kursierte, zu sehen. Der ehemalige Sprecher der islam- und ausländerfeindlichen PEGIDA-Bewegung in Wien und rechte Publizist Georg Immanuel Nagel teilte kurz nach der Aktion via Aussendung mit, für die Störaktion verantwortlich zu sein. Die Aktion sei polizeilich angemeldet gewesen.

Laut Polizeiangaben auf Twitter war die Kundgebung mit zehn Personen und unter dem Titel „Toleranz und Vielfalt“ für den Zeitraum 9.00 bis 10.00 Uhr angemeldet gewesen. Zum Zeitpunkt der Versammlungsanzeige sei kein Untersagungsgrund vorgelegen.

Vor Abmarsch wurde laut Eigenangaben mit dem anwesenden Verantwortlichen Rücksprache gehalten. Dieser gab an, dass die Lautsprecher lediglich zum Abspielen orientalischer Musik verwendet würden. Nach Abfahrt der Kundgebung um 9.20 Uhr sei auch anfänglich orientalische Musik gespielt worden. Allerdings seien im Verlauf der Kundgebung viermal für die Dauer von ein bis zwei Minuten Maschinengewehrsalven und antimuslimische Parolen wiedergegeben worden.

Gemäß § 6 des Versammlungsgesetz, sind Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, von der Behörde zu untersagen und gemäß § 13 nach Umständen aufzulösen. Im Übrigen ist die Auflösung zu verfügen, wenn sich in der Versammlung gesetzwidrige Vorgänge ereignen oder wenn sie einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann genau und bei welcher Behörde wurde die Versammlung angemeldet?

2.    Erfolgte die Anmeldung wenigstens 48h vor der beabsichtigten Abhaltung iSd § 1 VersG?

3.    Von wem wurde die Versammlung angemeldet?

4.    Ist die Person einschlägig amtsbekannt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

5.    Wurde zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Datenabfrage zu der Person des Anmelders in den polizeilichen Datenbanken durchgeführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Für welchen Zeitraum wurde die Versammlung angemeldet?

7.    Welche Angaben wurden in der Anmeldung zu den Rahmenbedingungen der Versammlung getätigt?

8.    Welcher Versammlungszweck wurde angegeben?

9.    Welche Versammlungsroute wurde angemeldet?

10. Hatten die Behörden vor der Versammlung keinerlei Bedenken angesichts:

a.    des Zeitpunkts am Wochenende am Sonntag in der Früh?

b.    der Route in einem dicht besiedelten Wohngebiet?

c.    der Ankündigung, Musik über Lautsprecher abzuspielen?

11. Ab welchem Zeitpunkt genau wurden Schusssalven über die Lautsprecher abgespielt?

12. Ab welchem Zeitpunkt genau wurden "antimuslimische" Parolen abgespielt?

13. Was war der Inhalt dieser "antimuslimische" Parolen?

14. Wie oft wurden diese wie lange wiederholt?

15. Wann hegten die anwesenden Polizist_innen erstmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versammlung?

16. Wie stellte sich der weitere Hergang und die genaue Zeitachse bis zur formellen Untersagung und Auflösung der Versammlung genau dar?

17. Wieso wurde die Versammlung nicht sofort nach Abspielen der ersten Schusssalven durch die Beamt_innen vor Ort untersagt?

18. Wieso dauerte es bis 10 Uhr dass die Versammlung untersagt bzw. aufgelöst wurde?

19. Weshalb wurde erst mit dem LVT Rücksprache gehalten?

20. Wann wurde die Versammlung aufgelöst und aus welchem präzisen Rechtsgrund?

21. Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Anmelder der Versammlung eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?

22. Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den/die Versammlungsleiter_in eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?

23. Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Teilnehmer_innen der Versammlung eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?

24. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, um zukünftig einen derartigen Missbrauch des Versammlungsrechts zu unterbinden?

25. Wurde das Verhalten der involvierten Beamt_innen (sowohl bei Zulassen der Versammlung als auch bei deren später Auflösung) überprüft?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?