4038/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend verachtenswerter Angriff durch Afghanen auf eine Ordensschwester in Graz

 

Am Samstag, den 31. Oktober 2020 gegen 13.30 Uhr wurde einer 76-jährigen Ordensschwester im Bus der Grazer Linie 39 ein Schlag gegen das Ohr versetzt. Der Täter flüchtete unmittelbar nach dem Vorfall aus dem Bus in Richtung Stadtpark.

 

„Es ist eine unglaubliche Tat, die, wie berichtet, Samstagmittag in einem Linienbus in Graz passierte. Nach Auswertung des Videomaterials wird nämlich klar, wie brutal der Angriff auf die Ordensfrau war. Das Landesamt für Verfassungsschutz übernahm die Ermittlungen. Ein Verdächtiger war dank uniformierter Kollegen rasch ausgeforscht“, berichtete die Kronen Zeitung am Montag, 2. November 2020.

 

Demnach geschah die Attacke aus dem Nichts heraus, ein Streitgespräch oder Ansprache sei vorher nicht erfolgt. Der junge Mann soll plötzlich den Arm gehoben und zugeschlagen haben.

 

Weiters wird berichtet, dass ein Tatverdächtiger ausgeforscht werden konnte. Es soll sich um einen 19-jährigen Afghanen gehandelt haben. Dieser sei Ende 2015 nach Österreich gekommen und wegen diverser Suchtgiftdelikte bereits Polizeibekannt gewesen sein. Er soll den Vorfall zwar zugegeben haben, jedoch behauptet haben zuvor beschimpft worden zu sein. Nach seiner Einvernahme wurde er demnach in ein Krankenhaus geliefert.

(Quellen: https://www.krone.at/2265809 und https://www.krone.at/2266699)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welchen Aufenthaltsstatus hatte der Tatverdächtige 19-jährige Afghane zum Zeitpunkt des Angriffes auf die Ordensschwester?

2.    Wann und wo wurde der Tatverdächtige 19-jährige Afghane gestellt bzw. ausgeforscht?

3.    Von welchem Tatmotiv kann laut derzeitigem Ermittlungsstand ausgegangen werden?

4.    Aufgrund welcher konkreten Delikte war der Tatverdächtige 19-jährige Afghane bereits Polizeibekannt?

5.    War der Tatverdächtige 19-jährige Afghane schon einmal in Haft?

6.    Wenn ja, wie oft, wann und wie lange war er in Haft?

7.    Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Delikte war er jeweils in Haft?

8.    War der Tatverdächtige 19-jährige Afghane zum Tatzeitpunkt laut derzeitigem Ermittlungsstand alleine unterwegs bzw. alleine im Bus?

9.    Wenn nein, wie viele Personen waren mit ihm unterwegs?

10. Wenn nein, konnten diese weiteren Personen bereits identifiziert werden?

a.    Wenn weitere Personen identifiziert werden konnten, welchen Aufenthaltsstatus und welche Nationalität hatten diese?

11. Wenn nein, haben diese weiteren Personen vor, während oder nach dem Angriff auf die Ordensschwester durch den Tatverdächtigen 19-jährigen Afghanen in das Geschehen eingegriffen?

a.    Wenn diese weiteren Personen in irgendeiner Form in das Geschehen eingegriffen haben, inwiefern?

12. Weshalb wurde der Tatverdächtige 19-jährige Afghane nach seiner Einvernahme in ein Krankenhaus geliefert?

13. Kann ausgeschlossen werden, dass dieser Tatverdächtige 19-jährige Afghane einer radikalislamistischen Gruppierung angehört, mit einer in Kontakt steht oder zumindest mit einer sympathisiert?

14. Wenn ja, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse kann dies definitiv ausgeschlossen werden?

15. Wenn nein, in welcher konkreten Form steht er in Zusammenhang mit einer radikalislamistischen Gruppierung?

16. Wenn nein, mit welcher radikalislamistischen Gruppierung steht er in Zusammenhang?

17. Wenn nein, besucht der Tatverdächtige 19-jährige Afghane laut derzeitigem Ermittlungsstand regelmäßig eine oder mehrere Moscheen?

a.    Wenn dem so ist, welche Moscheen besucht der Tatverdächtige 19-jährige Afghane regelmäßig?

18. Wenn nein, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse kann dies noch nicht definitiv ausgeschlossen werden?

19. Kann ausgeschlossen werden, dass dieser Tatverdächtige 19-jährige Afghane die Ordensschwester aus ideologischen bzw. religiösen Gründen angegriffen hat?

20. Wenn ja, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse kann dies definitiv ausgeschlossen werden?

21. Wenn nein, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse kann dies noch nicht definitiv ausgeschlossen werden?

22. Läuft gegen den Tatverdächtigen 19-jährigen Afghanen ein Aberkennungsverfahren?

23. Wenn ja, seit wann läuft dieses Aberkennungsverfahren?

24. Wenn ja, weshalb wurde dieses Aberkennungsverfahren eingeleitet?

25. Wenn nein, warum läuft noch kein Aberkennungsverfahren gegen diesen Tatverdächtigen 19-jährigen Afghanen?