4054/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz)

 

 

Das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz), BGBl. I Nr. 84/1998 in der geltenden Fassung und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II, Nr. 208/2014 gelten für Seniorenförderungen, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gewährt. Die Richtlinien gemäß § 19 Absatz 4 des Bundes-Seniorengesetz, gültig seit dem 1. August 2016, regeln die Aufteilung, die Zuerkennung, die Verwendung und die Abrechnung dieser Mittel.[1] Durch die im Bundes-Seniorengesetz vorgesehene Förderung sollen die Beratung, Information und Betreuung von Senioren unterstützt und sichergestellt werden. Oberstes Ziel ist dabei die Herstellung, Wahrung oder Hebung der Lebensqualität aller älteren Menschen in Österreich. Die Evaluierung der angestrebten Wirkungsorientierung der Fördermaßnahme erfolgt alle fünf Jahre durch eine vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu beauftragende wissenschaftliche Analyse.

 

Die jeweiligen Seniorenorganisationen als Fördernehmer sind, trotz der überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeit, auf diese finanziellen Mittel angewiesen um ihrer wertvollen Tätigkeit zum Wohle der Senioren in unserem Land nachzukommen. Gemäß VI.2. „Förderbare und nicht förderbare Aufwendungen“ 1.b. stehen für förderbare Aufwendungen die anteiligen Kosten der Infrastruktur (wie Personal-, Sach- und Raumaufwand, insbesondere für die Abrechnung der Fördermittel aus der Allgemeinen Seniorenförderung) pauschal in der Höhe von 5 % des Förderungs­betrages zu.

 

Aufgrund der diesjährigen Lage (COVID-19 Pandemie) war die Durchführung von Veranstaltungen und Exkursionen kaum möglich, was den Nachweis von etwaigen Fördersummen zusätzlich erschwert. Die Senioren­organisationen haben sich dennoch, trotz aller Widrigkeiten, stets bemüht um besonders die Einsamkeit der Senioren in dieser Krisensituation abzufedern: verschiedene Telefondienste mit und für die Senioren, die Organisation von Einkäufen, diverse Bürotätigkeiten oder die Hilfe bei administrativen Angelegenheiten usw. haben dazu geführt, dass die Personal- und Infrastrukturkosten in diesem Jahr höchstwahrscheinlich bedeutend höher sind als in den Vorjahren.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Handelt es sich bei den zu gewährenden Fördermittel um Projektförderungen?

2.    Welche Seniorenorganisationen scheinen als Fördernehmer auf und wie hoch sind die zuerkannten Fördersummen? Bitte um Auflistung der letzten fünf Jahre.

3.    Mit welcher Begründung sind kleinere Veranstaltungen (beispielsweise Zusammenkünfte zum gemütlichen Beisammensein) nicht förderungswürdig?

4.    Warum ist zusätzlich zu den 5% der Fördersumme kein Sockel-Fixbetrag (beispielsweise max. 5 % der Fördersumme, mindestens aber 36.000 Euro pro Jahr für Infrastrukturkosten) möglich?

5.    Wird die Seniorenförderung im nächsten Jahr im Rahmen der fünfjährigen Evaluierung neu beraten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welches Gremium wird über die praktische Erfahrung bzw. Umsetzung dieser Förder-Richtlinien entscheiden?

c.    Wird im Zuge dessen über eine Förderung mit einem Zusatz (wie unter der vierten Frage angeführt) beraten werden?

6.    Welche Fördersummen von welchen Seniorenorganisationen mussten aufgrund etwaiger falsch interpretierter Richtlinien zurückbezahlt werden? Bitte um Auflistung der letzten fünf Jahre.

7.    Wurden diese Mittel den anderen Seniorenorganisationen als zusätzliche Fördermittel angeboten?

a.    Wenn ja, welche Organisation hat wie viel zusätzliche Fördermittel erhalten? Bitte um Auflistung der letzten fünf Jahre.

8.    Gibt es Erleichterungen bezüglich der Auslegung der Förderrichtlinien aufgrund der COVID-19 Pandemie für 2020 beziehungsweise sind für 2021 welche geplant?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und wie wurden sie kommuniziert?



[1] Vgl. Richtlinien für die allgemeine Seniorenförderung gemäß § 19 Abs. 4 Bundes-Seniorengesetz, online unter: https://bmsk2.cms.apa.at//cms/site2/attachments/2/6/5/CH3434/CMS1471513301189/allgemeine_seniorenfoerderung_-_richtlinien_(ab_1._august_2016).pdf [15.10.2020].