4055/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 24: Wirkungsziel 1: Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

 

Leitbild& Wirkungsziele

Leitbild: Unser Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen. Dabei verstehen wir Gesundheit als Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein als Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Dies streben wir unter Wahrung des Solidaritätsprinzips, unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechts, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status sowie unabhängig vom Wohnort und ethnischer Zugehörigkeit in Zusammenarbeit mit allen Partnerinnen und Partnern des Gesundheitswesens an. Um dieses Ziel zu erreichen, sorgen wir für eine auf hohem Niveau qualitätsgesicherte, flächendeckende, leicht zugängliche und finanzierbare Gesundheitsförderung, -vorsorge und -versorgung für die gesamte Bevölkerung. Wirkungsvolle Gesundheitsförderung und -vorsorge beruht auch auf der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und dem Schutz der Verbraucherinnen- und Verbraucherinteressen sowie der Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

 

Wirkungsziel 1: Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bzw. Patientinnen und Patienten sind die Qualität, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung für die Zukunft nachhaltig sicherzustellen. Aufgrund verschiedener Kompetenzen und Finanziers im Gesundheitssystem sind Parallelstrukturen, Über- und Unterversorgungen, Barrieren an den Schnittstellen, intransparente Finanzierungsströme und damit Effizienzverluste entstanden. Um dem entgegenzusteuern und eine bedarfsgerechte, flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin gewährleisten zu können, bedarf es auf der Basis transparenter und vergleichbarer Informationen verstärkt wechselseitiger Abstimmungen, Anpassungen und koordinierter Zusammenarbeit innerhalb des Systems (integrierte Gesundheitsversorgung).

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- eHealth: Entwicklung eines elektronischen Systems für das Wissens- und Informationsmanagement im Gesundheitswesen, um Patientinnen und Patienten und Gesundheitsdienstleistern orts- und zeitunabhängig Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen.

- Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).

Wie sieht Erfolg aus?

Krankenhaushäufigkeit in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten

 

Tagesklinisch erbrachte Leistungen am Beispiel Arthroskopie in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten

 

In Österreich umgesetzte Primärversorgungseinrichtungen gemäß Primärversorgungsgesetz

 

Belagstage pro Einwohnerin/ pro Einwohner

Verwendung des öffentlichen Gesundheitsportals www.gesundheit.gv.at

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 1: Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht, nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

2.      Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister eHealth: Entwicklung eines elektronischen Systems für das Wissens- und Informationsmanagement im Gesundheitswesen, um Patientinnen und Patienten und Gesundheitsdienstleistern orts- und zeitunabhängig Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen, 2021 umsetzen?

3.      Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 für eHealth: Entwicklung eines elektronischen Systems für das Wissens- und Informationsmanagement im Gesundheitswesen, um Patientinnen und Patienten und Gesundheitsdienstleistern orts- und zeitunabhängig Zugang zu Gesundheitsdaten, investieren?

4.      Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) 2021 vorantreiben?

5.      Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 für die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) 2021 investieren?