4060/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.11.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Terror in Wien: Eingeräumte Fehler und Abschieben von Verantwortung
Am Abend des 2. Novembers 2020 kam es in der Wiener Innenstadt zu einem folgenschweren islamistischen Terroranschlag. Ein behördenbekannter, bereits rechtskräftig nach § 278b StGB verurteilter Mann schoss mit einer vollautomatischen Waffe in der belebten Gegend zwischen Schwedenplatz und Graben um sich und tötete vier und verletzte zahlreiche weitere Menschen.
Wie sich herausstellte, war der Täter nicht nur bereits wegen § 278b StGB rechtskräftig verurteilt gewesen (auf Grund eines gescheiterten Versuchs, nach Syrien zu reisen um sich dem sog. "Islamischen Staat" anzuschließen) und im Dezember 2019 bedingt unter Setzung einer dreijährigen Probezeit aus der Haft entlassen worden, sondern hatte dieser in Begleitung einer zweiten Person im Juli 2020 in der Slowakei auch offenbar erfolglos versucht, Munition für eine AK-47 (oder Nachbau) zu besorgen. Über diesen versuchten Kauf von Munition für eine vollautomatische, und damit in Österreich verbotene Waffe, wurden die österreichischen Behörden seitens der slowakischen Sicherheitsbehörden noch im Juli 2020 in Kenntnis gesetzt.
Im Detail stellt sich die bisher bekannte Lage laut Medienberichten wie folgt dar:
· Zwischen 16. und 20. Juli 2020 kam es in Wien zu einem Treffen österreichischer, schweizerischer und deutscher islamistischer Gefährder, an dem auch der spätere Attentäter Teil nahm. Die österreichischen Behörden wurden von den deutschen Sicherheitsbehörden im Vorfeld über dieses Treffen in Kenntnis gesetzt und observierten dieses Treffen - die Observierung wurde daraufhin eingestellt.
· Am 23. Juli 2020 übermittelt der slowakische Geheimdienst dem österreichischen Verbindungsbüro bei Europol den Hinweis, dass zwei Tage davor zwei Personen in Bratislava versucht hätten, "Munition des Typs 7,62 x 39 mm für das Sturmgewehr AK 47 (Kalaschnikow)" zu kaufen. Diese Personen verwendeten dabei laut den Unterlagen einen weißen Pkw der Marke BMW mit österreichischem Kennzeichen, dem Schreiben liegen Fotos aus der Überwachungskamera eines Waffengeschäfts bei.
· Am 10. September 2020 antworten die österreichischen Behörden den Slowaken wieder via Europol-Büro, dass die Polizei bereits einen der beiden Männer identifiziert habe. "Wahrscheinlich handelt es sich dabei um K. F." Und: "Der Genannte ist der österreichischen Polizei in Zusammenhang mit Terrorismus bekannt."
· Am 2. November 2020 verübt K. F. in den Abendstunden den Anschlag nahe der zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Synagoge. Tage zuvor postete er auf seinem Instagram Profil Bilder mit der späteren Tatwaffe, mit Munition und Inhalte, aus denen sich der "Treueschwur" auf den "Islamischen Staat" ergibt.
Die Justiz, die von Ihnen und Kanzler Kurz vor öffentlichem Bekanntwerden dieser Umstände durch Berichte deutscher Medien massiv für die (gesetzmäßige) bedingte Haftentlassung kritisiert wurde, wurde über den versuchten Munitionskauf laut eigenen Angaben erst am Abend des Anschlages und nach Beginn von ebendiesem - kurzum: zu spät - in Kenntnis gesetzt.
Dies ist nicht nachvollziehbar, zumal der versuchte Munitionskauf für eine Kalaschnikow (obschon ohne ausgesprochenem Waffenverbot nach § 12 WaffG für sich alleine wohl nicht strafbar) durch bereits wegen des "Terrorparagraphen" verurteilte Islamisten selbstverständlich eine Information ist, aus der sich der dringende Verdacht auf Verstöße gegen strafrechtliche Normen ergibt - ebenso wie ein dringender Handlungsbedarf. Mit dieser Information hätten die Justizbehörden auf Grund eines dringenden Anfangsverdachts die Möglichkeit gehabt, Sicherstellungsanordnungen, Hausdurchsuchungen und auch Festnahmen bis hin zur Untersuchungshaft bzw. eine Festnahme nach § 180 Abs 3 StVG anzuordnen, welche auf Grund der vorliegenden Tatsachen mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einem Widerruf der bedingten Haftentlassung bzw. zu einer neuerlichen Verurteilung geführt hätten - und damit den Terroranschlag verhindert hätten.
Im Falle, dass ein aufrechtes Waffenverbot nach § 12 WaffG ausgesprochen worden wäre (was nicht bekannt, aber zu erwarten ist), wäre nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG bereits der versuchte Munitionskauf strafbar gewesen; das Unterbleiben einer Weiterleitung dieser Information an die Justiz wäre diesfalls klar rechtswidrig gewesen. Für die Verhängung eines Waffenverbotes wäre in Wien die LPD Wien zuständig gewesen (vgl. § 48 Abs 1 WaffG iVbm § 8 SPG).
Das unterbliebene Weiterleiten der Informationen aus der Slowakei durch Organisationseinheiten des BM.I an die Justiz stellt einen nach derzeitiger Informationslage nicht nachvollziehbaren Fehler im Vorfeld des Terroranschlages in Wien vom 2. November 2020 dar.
Die Sicherheitsbehörden wären aber selbstverständlich auch von sich aus ermächtigt gewesen zu ermitteln und hätten diesfalls sogar weitreichende Kompetenzen auf Grund der Spezialbestimmungen des WaffG gehabt. So räumt § 53 WaffG etwa beim Verdacht, dass einem Verbot der Einfuhr oder des Besitzes von Munition zuwidergehandelt wird, eine eigene Durchsuchungsermächtigung für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein.

Das PStSG wiederum räumt im Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung bzw. Gefahrenabwehr in § 11 das Recht zur Durchführung besonderer Ermittlungsmaßnahmen (nach Genehmigung durch den Rechtsschutzbeauftragten bzw. Rechtsschutzsenat) ein - darunter etwa Observation, verdeckte Ermittlung, Einsatz von Abhörtechnik etc.
In Summe bleibt festzuhalten, dass auf Grund der Tatsache, dass die Sicherheitsbehörden
· trotz Hinweis seitens der slowakischen Behörden zum versuchten Munitionskauf für eine vollautomatische Waffe
· trotz erfolgreichen Ausforschens jener Personen, die diesen versuchten Kauf durchführen wollten (darunter der spätere Attentäter)
· trotz Wissen, dass der Attentäter bereits eine Haftstrafe wegen Mitgliedschaft beim sog. "Islamischen Staat" verbüßt hatte und diese seitens der Justiz nur bedingt widerrufen worden war und
· trotz der damals daher auch ex ante betrachtet selbst für Laien erkennbaren Gefährlichkeit und Dringlichkeit der Situation
· trotz der Hinweise deutscher Sicherheitsbehörden, dass es im Zeitraum 16. Juli - 20. Juli 2020 zu einen Treffen österreichischer, deutscher und schweizerischer Islamisten in Wien kam, an dem auch der spätere Attentäter Teil nahm
· trotz der Tatsache, dass der Täter vor dem Attentat mit der späteren Tatwaffe auf seinem Instagram Profil posierte, Bilder von Munition zeigte und den "Treueschwur" auf den "IS" ablegte
weder die Justiz (insb. das für den Widerruf der bedingten Entlassung zuständige Gericht sowie die sachlich und örtlich zuständige Staatsanwaltschaft) verständigten noch die nötigen Schritte unternahmen, um im eigenen Bereich diese Gefahr erfolgreich abzuwehren, nach bisheriger Informationslage von einem folgenschweren und dringend aufklärungsbedürftigen Fehlverhalten der Sicherheitsbehörden auszugehen ist.
Mittlerweile räumten Sie ein, dass im BM.I und insbesondere im BVT Fehler passiert sind.
Auffällig ist aber, dass zuvor von Ihnen persönlich, vom Bundeskanzler oder von Führungskräften der Sicherheitsbehörden in öffentlichen Stellungnahmen stets sehr rasch und oft unfundiert versucht wurde, von der eigenen Verantwortung durch Schuldzuweisungen abzulenken, durch:
· den bereits erwähnten Vorwurf gegenüber der Justiz in Zusammenhang mit der (gesetzlich vorgesehenen) bedingten Entlassung unter Auflagen aus der Haftstrafe
· den nicht im Detail konkretisierten und damit nicht nachvollziehbaren Vorhalt, dass Informationen seitens der slowakischen Sicherheitsbehörden zu lange nicht erteilt wurden
· den Vorwurf gegenüber Ex-Innenminister Kickl, dass dieser das BVT "zerstört" habe - obschon die Informationsflüsse seitens der ausländischen Partnerdienste (Slowakei, Deutschland) im konkreten Fall ja offenbar im Bereich Terrorismus funktionierten und obwohl Herbert Kickl seit rund eineinhalb Jahren nicht mehr im Amt ist, Sie dieses aber bereits seit rund 10 Monaten inne haben
· die impliziten Vorwürfe gegen den Verein DERAD, wonach dort fälschlicherweise davon ausgegangen worden sei, dass der Täter nicht mehr radikalisiert sei (wie sich bereits aus dem Wortlaut "Deradikalisierung" und auch aus dem auf der Hand liegenden Sinn der Auflage eines Deradikalisierungsprogrammes ergibt, setzt dies bei der betroffenen Person eine vorhandene Radikalisierung voraus)
Es ist unverständlich und schwächt das Vertrauen in die redliche Aufklärungsarbeit Ihrerseits, wenn Sie und mit Ihnen der Kanzler, vor dem öffentlichen Bekanntwerden der massiven Versäumnisse in Ihrem Hause sehr rasch und in Anbetracht der zeitlichen Nähe zum Anschlag überraschend heftig andere kritisierten, allerdings stets erst dann Versäumnisse im eigenen Bereich einräumen, wenn diese öffentlich bekannt werden.
Die Anfragestellerin kritisierte in der vergangenen Legislaturperiode massiv das Vorgehen des damaligen Innenministers Kickl im BVT und BM.I. Gleichzeitig ist aber nicht nachvollziehbar, inwiefern die Schwächung des BVT unter BM a.D. Kickl die jetzige politische Führung für derart schwerwiegende Fehler exkulpieren sollen. Weiters war auch Ihre Position einmal eine andere: Sie verteidigten in der letzten Legislaturperiode Kickl und dessen Vorgehen im BVT wiederholt. Detailliert nachgezeichnet hat dies der Standard in einem Artikel vom 5.11.2020 (https://www.derstandard.at/story/2000121364028/als-nehammer-kickl-noch-verteidigte-und-beklatschte):
"Als Nehammer Kickl noch verteidigte und beklatschte
Der Innenminister attackiert seinen blauen Vorgänger
nach dem Terroranschlag wegen der Beschädigung des BVT. Damals fand Nehammer
an Kickl aber nichts auszusetzen
...Wie dieses Behördenversagen passieren
konnte, soll nun eine unabhängige Untersuchungskommission klären,
kündigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch an.
Ohne deren Ergebnisse abzuwarten, hat der Innenminister
allerdings schon einen Schuldigen parat – seinen blauen
Vor-Vor-Vorgänger Herbert Kickl, der das Innenressort von Ende 2017 bis
Mai 2019 (mehr als ein Jahr vor dem slowakischen Schreiben) leitete. Unter
Kickls Ägide sei das BVT "nachhaltig geschädigt, um nicht zu
sagen zerstört worden", polterte Nehammer am Mittwoch. Kickl sei
verantwortlich dafür, dass ausländische Partnerdienste das Vertrauen
verloren haben, und er habe damit eine "unsichere Situation in
Österreich ausgelöst". Nehammer bezog sich auf Kickls Rolle bei
der skandalumwitterten Razzia beim BVT im
Februar 2018 und den internationalen Reputationsverlust des Verfassungsschutzes
infolge der Hausdurchsuchung.
Doch was sagte Nehammer eigentlich damals, 2018,
zur Causa BVT? Die türkis-blaue Regierung war neu, Sebastian Kurz hatte
die FPÖ in die Koalition geholt und ihr trotz Kritik das Innenministerium
überlassen. Nehammer war Abgeordneter und frischgebackener
ÖVP-Generalsekretär. Drei Wochen nach der Razzia fand eine Sondersitzung
des Nationalrats zum BVT samt heftiger Oppositionskritik an Innenminister Kickl
statt. Nehammer trat auch ans Rednerpult, allerdings um Kickl den Rücken
zu stärken: Alles sei rechtsstaatlich abgelaufen, die Razzia
ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Als Innenminister Kickl dann im Mai 2018 einen
großen Umbau des BVT ankündigte, stieß das in der ÖVP
vereinzelt durchaus auf Bedenken, so etwa beim damaligen Sicherheitssprecher
Werner Amon, einem Vertreter des schwarzen Parteiflügels. Der türkise
Generalsekretär Nehammer schrieb dagegen eine Presseaussendung, in der er
Kickl gegenüber
Amon in Schutz nahm: "Das Vorgehen von
Innenminister Herbert Kickl war selbstverständlich mit der neuen
Volkspartei abgestimmt und akkordiert."
Die Wogen rund um die BVT-Affäre sollten sich
2018 weiter hochschaukeln, ein Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt, die
Rufe nach Kickls Rücktritt wurden lauter. Im September duellierten sich
Opposition und Regierung in einer Sondersitzung erneut auf der Bühne des
Parlaments. Die Opposition ortete in Kickl den "Drahtzieher" der
Hausdurchsuchung. Als die FPÖ-Abgeordnete Petra Steger Kickls Rolle in der
BVT-Causa verteidigte, kam vom heutigen Innenminister Applaus, wie das
stenografische Protokoll zeigt. "Beifall bei der FPÖ sowie des
Abgeordneten Nehammer", ist dort zu lesen.
Einige Minuten später meldete sich der
damalige ÖVP-Generalsekretär mit einem Rundumschlag selbst zu Wort.
Er warf der Opposition Unehrlichkeit bei deren Vorwürfen vor. Die SPÖ
solle nicht von einer Verfassungskrise in Österreich reden, sondern sich
lieber von den sozialistischen Genossen in Rumänien distanzieren, die Neos
mögen den tschechischen Ministerpräsidenten Babiš zurechtweisen.
Über eine angebliche Zerstörung des BVT durch Innenminister Kickl
berichtete Nehammer der Öffentlichkeit nichts. Seine Sichtweise sollte
sich offenbar erst mit dem Bruch der türkis-blauen Regierung nach Ibiza
ändern. (Theo Anders, 5.11.2020)"
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Sie, Herr Innenminister, und mit Ihnen auch Kanzler Kurz, versuchten und versuchen, die entscheidenden Fehler im Innenministerium zu kaschieren bzw. von diesen durch Beschuldigungen anderer Ministerien bzw. von Amtsvorgängern abzulenken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis vom Sachverhalt des versuchten Munitionskaufes (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
a. Durch wen erhielten Sie diese Information?
b. Was war der genaue Inhalt der Information?
c. Welche Schritte veranlassten Sie aufgrund dieser Information?
d. Mit wem wurde wann diese Information geteilt?
i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?
ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?
iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?
iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?
v.Wann wurde Ihr Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?
vi.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?
vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?
viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?
ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?
e. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
f. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
g. Gab es nach dem versuchten Munitionskauf und Kenntnisnahme durch das BMI Kontakt zwischen Mitgliedern Ihres Kabinetts bzw. Mitarbeitern des BMI mit der Staatsanwaltschaft Graz bezüglich weiterer Maßnahmen?
i.Wenn ja, war bei dieser Kontaktaufnahme der Zeitpunkt weiter Maßnahmen (HD, U-Haft etc..) Thema?
ii.Wenn ja, wurde das Justizministerium von diesem Kontakt in Kenntnis gesetzt?
2. Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis vom Sachverhalt des Treffens von österreichischen, deutschen und schweizerischen Islamisten in Wien in der Zeit von 16. - 20. Juli 2020, an welchem auch der spätere Attentäter Teil nahm (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
a. Durch wen erfolgte diese Information?
b. Was war der genaue Inhalt der Information?
c. Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?
d. Mit wem wurde wann diese Information geteilt?
i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?
ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?
iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?
iv.Wann wurde Ihr Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?
v.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?
vi.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?
vii.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?
viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?
ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?
e. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
f. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
3. Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis vom Sachverhalt der Einstellung der Observierung durch das BVT just an jenem Tag, an welchem der spätere Attentäter in die Slowakei fuhr, um Munition zu kaufen (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
a. Durch wen erfolgte diese Information?
b. Was war der genaue Inhalt der Information?
c. Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?
d. Mit wem wurde wann diese Information geteilt?
i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?
ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?
iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?
iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?
v.Wann wurde Ihr Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?
vi.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?
vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?
viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?
ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?
4. Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis von den medial kolportierten, in der Nacht von 2. auf 3.11. 2020 geplanten Hausdurchsuchungen im Umfeld von islamistischen Netzwerken (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
a. Durch wen erfolgte diese Information?
b. Was war der genaue Inhalt der Information?
c. Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?
d. Mit wem wurde wann diese Information geteilt?
i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?
ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?
iii.Wann wurde Ihr Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?
iv.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?
v.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?
vi.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?
vii.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?
5. Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis davon, dass im Umfeld der Moscheen in der Hasnerstraße bzw. in der Murlingengasse islamistische Netzwerke aktiv sind (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
a. Durch wen erfolgte diese Information?
b. Was war der genaue Inhalt der Information?
c. Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?
d. Mit wem wurde wann diese Information geteilt?
i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?
ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?
iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?
iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?
v.Wann wurde Ihr Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?
vi.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?
vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?
viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?
ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?
e. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
f. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
g. Warum kam es nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Schließung/verstärkten Überwachung dieser Moscheen?
6. Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis von anderen Tatsachen zum Fall (wie z.B. Planung anderer Hausdurchsuchungen, Führung von V-Männern,...)?
a. Durch wen erfolgte diese Information?
b. Was war der genaue Inhalt der Information?
c. Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?
d. Mit wem wurde wann diese Information geteilt?
i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?
ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?
iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?
iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?
v.Wann wurde Ihr Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?
vi.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?
vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?
viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?
ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?
e. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
f. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
7. Sie sprachen davon, dass im konkreten Fall Fehler innerhalb von Organisationseinheiten des BM.I unterlaufen seien. Welche konkreten Fehler meinen Sie (um detaillierte Auflistung wird ersucht), die unterlaufen sind?
a. Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?
8. Wann erfuhren Sie erstmals vom Nichtweiterleiten der Information an die Staatsanwaltschaft, dass der spätere Attentäter in der Slowakei versuchte, Munition zu kaufen?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Wenn nein: Warum nicht?
iii.Wenn nein: Wäre hier nicht eine Berichtspflicht bzw. Anzeigepflicht nach §§ 78 bzw. 100 StPO bestanden?
9. Wann erfuhren Sie von der unterlassenen Durchführen/vom unterlassenen Beantragen einer Hausdurchsuchung beim späteren Attentäter bzw. in dessen Umfeld?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Wenn nein: Warum nicht?
10. Wann erfuhren Sie davon, dass die Observierung des späteren Attentäters unmittelbar nach den Zusammentreffen mit schweizerischen und deutschen amtsbekannten Islamisten durch das BVT aufgehoben wurde?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Warum legten Sie daraufhin nicht auch dem Leiter der BVT seinen Rücktritt nahe (bei sonstiger Enthebung), so wie dies laut Medienberichten auch beim Leiter des LVT Wien geschah?
iii.Wenn nein: Warum nicht?
11. Wann erfuhren Sie vom offenbar mangelhaften Überwachen der Social-Media Aktivitäten des späteren Attentäters?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Wenn nein: Warum nicht?
12. Wann erfuhren Sie vom mutmaßlichen Nichtaussprechen eines Waffenverbotes?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Wenn nein: Warum nicht?
13. Wann erfuhren Sie vom unterlassenen Oberservieren bzw. offenbar zu geringen Ausmaß der Observierung des späteren Attentäters?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Wenn nein: Warum nicht?
14. Wann erfuhren Sie von der unterlassenen Information gegenüber DERAD bzw. gegenüber der Justiz hinsichtlich der Treffen des späteren Attentäters mit Islamisten aus dem Ausland im Juli 2020?
a. Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?
i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?
ii.Wenn nein: Warum nicht?
15. Über welche konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich des LVT Wien wurden Sie wann informiert?
a. Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?
b. Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?
c. Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?
d. Wie kam es zum Rücktritt des Leiters des LVT Wien am 6.11.2020?
i.Haben Sie im Falle, dass dieser ausgeblieben wäre, mit einer Enthebung von dieser Funktion gedroht, oder erfolgte der Rücktritt aus Eigenem und ohne dahingehende Anregung der Ressortführung?
1. Welche Versäumnisse werfen Sie diesem bzw. dem LVT Wien im Detail vor (bitte um Auflistung!)
16. Über welche konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich des BVT wurden Sie wann informiert?
a. Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?
b. Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?
c. Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?
d. Wenn gravierende Fehler passierten: Haben Sie erwogen, den BVT-Direktor seiner Funktion zu entheben?
i.Wenn nein, warum nicht?
ii.Wenn ja, wann?
17. Über welche konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich des BKA wurden Sie wann informiert?
a. Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?
b. Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?
c. Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?
d. Wenn gravierende Fehler passierten: Haben Sie erwogen, den BKA-Direktor seiner Funktion zu entheben?
i.Wenn nein, warum nicht?
ii.Wenn ja, wann?
18. Über welche anderen konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich Ihres Hauses wurden Sie wann informiert?
a. Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?
b. Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?
c. Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?
19. Sie haben während der letzten Regierungsperiode (ÖVP-FPÖ) in Ihrer Funktion als ÖVP-Generalsekretär dem damaligen Innenminister Kickl und seinem Vorgehen im BVT wiederholt den Rücken gestärkt (siehe Begründung oben).
a. Inwiefern erklären Sie die Dissonanz zu Ihren jetzigen Aussagen, wonach Kickl das BVT "zerstört" habe?
b. War Ihre damalige Einschätzung falsch?
20. In wie weit war die von Ihnen monierte Schwächung des BVT unter BM Kickl, der seit 22. Mai 2019 nicht mehr Minister ist, ausschlaggebend dafür, dass keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Anschlags ergriffen werden konnten?
a. Welches Defizit im BVT, das in der Amtszeit Ihres Vorgängers Kickl seinen Ursprung hat, hatte jeweils welche negative Auswirkung auf die Möglichkeiten Ihres Hauses, den Anschlag zu verhindern?
b. Was taten Sie seit Beginn Ihrer Ministerschaft, beginnend mit 7. Jänner 2020, wann, um dieses Defizit zu beheben?
21. Veranlassten Sie die Aufstockung von Personalressourcen in der Terrorismusabteilung des BVT?
a. Wenn ja, wann und inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
22. Veranlassten Sie in Ihrem Haus inhaltliche Arbeit zur Problematik Terror und dem Thema Terrorbekämpfung?
a. Wenn ja, wann und inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
23. Veranlassten Sie bereits einen Überprüfung der Vollzugspraxis des Waffenrechts (etwa hinsichtlich restriktiverem Waffenzugang für Gefährder oder Angleichung zwischen "Extremisten- Gefährderliste" mit der Waffenverbotsliste)?
a. Wenn ja, wann und inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
24. Bemühten Sie sich um eine bessere Vernetzung von BVT/LVT, Justiz und Bewährungshilfe?
a. Wenn ja, wann und inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
25. Veranlassten Sie bereits die zügige Umsetzung des am 8. Juli 2020 gemeinsam mit Integrationsministerin Raab im Zuge einer Pressekonferenz angekündigten Aktionsplans zur Extremismusprävention und Deradikalisierung?
a. Wenn ja,
i.wann und inwiefern?
ii.wann ist mit dem konkreten Maßnahmenpapier, dem angekündigten "Aktionsplan" zur Umsetzung konkreterer Schritte und Maßnahmen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung zu rechnen?
iii.wie weit sind die Arbeiten bereits fortgeschritten?
iv.wann wird der Aktionsplan fertig sein?
v.gibt es erste konkrete Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplanes vorgesehen sind?
b. Wenn nein, warum nicht?
26. Haben Sie selbst in irgendeiner Form Einfluss auf die Ermittlungen bzw. Ermittlungsmaßnahmen zum Attentäter bzw. den als Mittäter Verdächtigen genommen?
a. Wenn ja, inwiefern wann?
b. Wenn ja, waren noch andere Regierungsmitglieder in diese Entscheidung eingebunden?
i.Wenn ja, welche wann?
27. Ist es korrekt, dass es am Abend des 2. Novembers eine erhörte Präsenz von Polizeikräften im Raum Wien gab?
a. Wenn ja: worauf ist dies zurückzuführen?
b. Wenn ja: wie hoch war die Zahl der zusätzlich eingesetzten bzw. in Bereitschaft befindlichen Beamt_innen?
i.waren auch Beamt_innen der WEGA/COBRA verstärkt aktiviert und daher präsent?
c. Wenn ja: hatte diese verstärkte Präsenz nach bisherigen Erkenntnissen einen positiven Effekt auf die Dauer zwischen Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Erschießen des Attentäters?
28. Warum gibt es von Ihnen nach wie vor keine konkreten Maßnahmen oder auch nur Vorschläge bzgl. einer BVT-Reform, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt?
a. Warum werden von Ihnen auf der anderen Seite mediale Vorschläge kundgetan, die in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums fallen und nicht mit dem Gesundheitsminister akkordiert sind?
29. Welche konkreten Maßnahmen hat die BVT-Reformgruppe ausgearbeitet? (Bitte um genaue Auflistung der Maßnahmen.)
a. Welcher Sektionschef ist für die BVT-Reform zuständig?
b. Wer ist Mitglied dieser Reformgruppe?
c. Ist die Reformgruppe noch in der gleichen Besetzung wie sie unter Dr. Peschorn eingesetzt wurde?
d. Wurden Änderungen bzgl. der Konstellation der BVT-Reformgruppe von Ihnen vorgenommen?
e. Wie oft hat die BVT-Reformgruppe in Ihrer Amtszeit getagt?
f. Wann ist mit einer BTV-Reform zu rechnen?
g. Ist es richtig, dass das Innenministerium dem Justizministerium Informationen bzgl. dem Fortschritt der BVT-Reform verweigert?
h. Wird das Justizministerium in die BVT-Reform eingebunden?
i. Welche Änderungen bzgl. BVT gab es seit dem Misstrauensvotum der Regierung Kurz I?
i.Wurden gesetzliche Änderungen vorgenommen?
ii.Wurden personelle Veränderungen vorgenommen?
iii.Wurden strukturelle Änderungen vorgenommen?