407/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.12.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend geplante Anschlagserie aus der JA - Hirtenberg

 

Der ORF Niederösterreich berichtet in seiner Onlineausgabe vom 16.12.2019 über die Thematik „Anschlagserie von Gefängnis Hirtenberg aus geplant“

 

Ein 24-jähriger Tschetschene wird verdächtigt, Anschläge in Wien, Salzburg und weiteren europäischen Ländern geplant zu haben. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern, die in Wiener Neustadt in Untersuchungshaft sitzen, soll er von der Haftanstalt Hirtenberg (Bezirk Baden) aus die Anschlagsserie vorbereitet haben.

Der 24-jährige Mann gilt als Hauptverdächtiger und soll geplant haben, vom Gefängnis in Hirtenberg auszubrechen, um die Anschläge zu verüben. Der 24-Jährige wurde deshalb in ein Hochsicherheitsgefängnis verlegt. Laut Angaben der APA war zunächst ein Sprengstoffanschlag in der Wiener Innenstadt geplant. Genannt wurden etwa der Christkindlmarkt am Rathausplatz oder der Stephansplatz. Danach hätten weitere Attentate in Salzburg, Deutschland, Frankreich und Luxemburg folgen sollen.

Verdächtiger wollte sich zweimal dem IS anschließen Der Mann ist für die Justiz kein Unbekannter. Der 24-Jährige wurde bereits zwei Mal rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Der gebürtige Tschetschene dürfte die Ideologie der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) verinnerlicht haben. Im Oktober 2015 wurde er erstmals vom Wiener Landesgericht schuldig gesprochen, nachdem er sich mit seiner Mutter und seiner Ehefrau in Syrien dem IS anschließen wollte. Die Angeklagten wurden in der Türkei aber zufällig von Polizisten kontrolliert und zurück nach Österreich geschickt.

Der junge Mann – seine Frau trat vor dem Wiener Gericht vollverschleiert auf, erst auf sein Kopfnicken hin durfte sie während der Verhandlung ihren Gesichtsschleier abnehmen – erhielt zwei Jahre unbedingte Haft, wurde aber vorzeitig bedingt entlassen. Dies obwohl bekannt wurde, dass er im Gefängnis Mitgefangene „missioniert“ und einen polnischen Katholiken zum Konvertieren gebracht hatte.

Nur wenige Monate nach seiner Entlassung wollte der Tschetschene erneut nach Syrien. Ein Beamter erkennt am Flughafen Schwechat, dass sein Reisepass gefälscht war. Im Oktober 2017 wurde der Islamist vom Landesgericht Korneuburg zu zwei Jahren unbedingt verurteilt. Zudem wurde die offene bedingt nachgesehene Haftzeit aus der ersten Verurteilung widerrufen, so dass er drei Jahre in Hirtenberg zu verbüßen hatte.

Ermittlungen wegen terroristischer Vereinigung

Zwei vermutliche Komplizen hätte dem 24-Jährigen beim Ausbruch und bei den Anschlägen helfen sollen. Als Haftgründe wurden vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt bei den bisher unbescholtenen Männern im Alter von 25 und 31 Jahren Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungs- sowie Tatausführungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Birgit Borns mit. In formaler Hinsicht laufen die Ermittlungen in Richtung terroristischer Vereinigung. Die Causa wird als Verschlussakt geführt.

Eine anonyme Anzeige brachte die Strafverfolgungsbehörden und den Verfassungsschutz auf die Spur der drei Männer. Gerüchte, denen zufolge der entscheidende Tipp, der das Trio auffliegen hatte lassen, aus dem Gefängnis selbst gekommen sein könnte, ließen sich am Montagabend nicht verifizieren. Umfangreiche Ermittlungen, Telefonüberwachungen und Observationen erhärteten den Verdacht, der schließlich zur Festnahme der beiden Tschetschenen, die in Wien wohnen, führte – wegen „Gefahr im Verzug“, wie am Montag aus Justizkreisen zu erfahren war.

25- und 31-Jähriger streiten Vorwürfe ab

Feststehen dürfte, dass die drei Verdächtigen laufend Kontakt hatten, auch nachdem der 24-Jährige nach Hirtenberg überstellt worden war. Dort gilt an sich ein Handyverbot und Kommunizieren mit der Außenwelt sollte nicht möglich sein. Die Männer sollen im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr einen terroristischen Anschlag in Wien geplant haben. Auf die Frage, ob deshalb verstärkte Sicherheitsvorkehrungen geplant sind, hält sich das Innenministerium laut APA bedeckt.

Florian Kreiner, Anwalt des 31-jährigen Verdächtigen, sagte gegenüber noe.ORF.at, dass sein Mandant mit dem IS nichts zu tun habe. Seiner Auskunft nach werde noch gegen weitere Personen ermittelt. Auch Wolfgang Blaschitz, Verteidiger des 25-jährigen Beschuldigten, hält die Beweislage für dürftig: „Was die behaupteten Anschlagspläne betrifft, hat es keine Vorbereitungshandlungen gegeben.“ Der Familienvater sei Moslem, „aber nicht radikalisiert“. Er habe mit dem Häftling „bloß private Gespräche geführt“.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Hat der 24-jährige Sergo P. nachweislich mit dem IS zu tun?

a.    Wenn ja in welcher Form?

 

2.    Hat Sergo P. Mitgefangene „missioniert“?

a.    Wenn ja, warum wurden keine Maßnahmen gesetzt, dies zu unterbinden?

 

3.    Hat Sergo P. einen polnischen Katholiken zum Konvertieren gebracht?

 

4.    Weshalb wurde Sergo P. nach seiner ersten Verurteilung vorzeitig entlassen?

a.    Welche Gründe wurden für die vorzeitige Entlassung angeführt?

5.    Stand Sergo P. nach der Entlassung unter Beobachtung?

a.    Wenn ja, gab es dabei eine Zusammenarbeit mit dem BVT oder einer anderen Einheit des Bundesministeriums für Inneres?

b.    Wenn nein, warum?

 

6.    Waren Vorbereitungshandlungen in der Justizanstalt bekannt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Was wurde dagegen getan?

 

7.    Ist der entscheidende Hinweis zum Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis

selbst gekommen?

a.    Wenn ja, von wem?

 

8.    Wie konnten die drei Terrorverdächtigen miteinander kommunizieren?

 

9.    Welche Rolle spielen die anderen beiden Beschuldigten?

 

10. Wurden noch weitere Männer verhaftet?

a.    Wenn ja warum?

 

11. In welcher Vollzugsform wurde der inhaftierte Terrorverdächtige in der JA – Hirtenberg angehalten? (gelockerter Vollzug – Sicherheitsverwahrung?)

a.    Welcher Kontakt mit der Außenwelt konnte stattfinden?

b.    Wie lange war täglich der Haftraum geöffnet?

 

12. Wurde der Terrorverdächtige Insasse nach bekannt werden der Anschlagsplanung verlegt?

a.    Wenn ja, wohin? (Welche Vollzugsform – Sicherheitsverwahrung?)

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

13. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um solche Planungen eines Terrorverdächtigen zu verhindern?

 

14. Wie viele terrorverdächtige Islamisten befinden sich österreichweit in Haft? Bitte um Aufschlüsselung – Justizanstalten, Straftat, Strafhöhe und Herkunft.

 

15. In welcher Vollzugform sind diese Gefährder österreichweit untergebracht?

 

16. Wurde der terrorverdächtige Insasse als sogenannter „Gefährder“ angehalten?