4080/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Martin Litschauer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 

 

 

betreffend Gewässerverunreinigungen an der Thaya und Pulkau durch die Jungbunzlauer Austria AG

 

BEGRÜNDUNG 

 

Die Gewässer rund um die Firma Jungbunzlauer weisen seit Jahren erhöhte Salzwerte auf. Überschreitungen wurden zunächst in der Pulkau, unterhalb der Firma Jungbunzlauer nachgewiesen. 2016 haben sich diese nordöstlich Richtung Thaya verlagert. Der in der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer festgelegte Wert für Chlorid von 150mg/l wird dort seither regelmäßig überschritten.

 

Die Auswirkungen eines erhöhten Chloridgehalts auf die Natur sind noch weitgehend ungeklärt. Eine vom Landwirtschaftsministerium im Jahr 2014 in Auftrag gegebene Studie stuft langfristige Chlorid-Konzentrationen ab 100-120 mg/l als für aquatische Organismen bedenklich ein. Dieser Wert wird im betreffenden Abschnitt der Thaya jedenfalls regelmäßig überschritten.

 

Weitestgehend ungeklärt sind auch die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bewässerung. Nicht nur der hohe Salzgehalt des für die Bewässerung verwendeten Thaya-Wassers sorgt für Bedenken. Zeitgleich mit erhöhten Chloridwerten wurden auch höhere Werte für Kupfer, Selen, Zink oder Nickel im Wasser der Thaya nachgewiesen. Das untermauert die Befürchtungen eines ortsansässigen Biobauern, der laut einem am 4.11.2020 im Falter erschienenen Bericht um die Qualität seiner biologischen Erzeugnisse fürchtet.

 

Gemäß § 30 ff Wasserrechtsgesetz sind alle Gewässer reinzuhalten und zu schützen, Verschlechterungen müssen vermieden werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

ANFRAGE 

 

1.    An welchen Messstellen der Thaya und der Pulkau wurde der in der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer festgelegte Wert für Chlorid von 150mg/l seit Jänner 2015 überschritten? 

 

2.    Wie oft und in welchen Zeiträumen wurde der Wert überschritten?

 

3.    Wurden an den Messstellen „FW31100157 - uh. Pulkaumdg“ und „FW31100177 - uh. Jungbunzlauerauch“ auch noch andere Werte der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer oder Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer seit Jänner 2015 überschritten?

 

4.    Ist es richtig, dass zeitgleich mit erhöhten Chlorid-Werten auch erhöhte Werte für Kupfer, Zink, Selen und Nickel in den betreffenden Gebieten gemessen wurden?

 

5.    Welche Maßnahmen hat das BMLRT gegen die Überschreitungen ergriffen?

 

6.    Wurden dem BMLRT, dem Land Niederösterreich oder der BH Mistelbach Zufuhr-und Emissionsdaten von der Fa. Jungbunzlauer übermittelt? Wenn ja, wird um Darstellung dieser Daten ersucht.

 

7.    Wurden dem BMLRT, dem Land Niederösterreich oder der BH Mistelbach ein Expert*innenbericht der TU in dieser Angelegenheit übermittelt? Wenn ja, wird um Übermittlung dieses Berichts ersucht.

 

8.    Ist es richtig, dass der beim Land NÖ in mittelbarer Bundesverwaltung zuständige Amtssachverständige sowohl für Jungbunzlauer gearbeitet als auch seine Doktorarbeit mit und über Jungbunzlauer geschrieben hat? Wenn ja, liegt hier Befangenheit vor?

 

9.    Ist es richtig, dass derselbe Amtssachverständige im Rahmen der Grenzwasserkommission als Vertreter des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans am Genehmigungsverfahren der Fa. Jungbunzlauer beteiligt war? Wenn ja, liegt hier Befangenheit vor?

 

10. Ist es richtig, dass in dieser aktuell gültigen Bewilligung von 2016 von der BH Mistelbach für die Jungbunzlauer Austria AG eine Konsenserhöhung (Erhöhung der Grenzwerte) genehmigt wurde?

 

11. Ist es richtig, dass auch der Doktorvater des Vertreters des Landes NÖ genau diesem Verfahren als externer Experte und Sachverständige durch die BH Mistelbach hinzugezogen wird?

 

12. Bleibt der Amtssachverständige weiterhin für die Fa. Jungbunzlauer zuständig?

 

13. Welche Maßnahmen hat die Fa. Jungbunzlauer vorgelegt, um die erhöhten Schadstoffkonzentrationen in den Abwässern in Zukunft zu vermeiden?

 

14.  In welchen Abständen wird die Wasserqualität der Thaya im Zusammenhang mit der Abwassereinleitung der Fa. Jungbunzlauer kontrolliert?

 

15. Wird die, der Fa. Jungbunzlauer per Bescheid bewilligte, Menge an Abwasser, die in die Thaya eingebracht werden darf, bei Überschreitung der Richtwerte behördlich reduziert?

 

16. Ist geplant ein Verfahren gem § 21a WRG einzuleiten?

 

17. Welche Auswirkungen haben die erhöhten Werte bzw Überschreitungen auf die lokalen aquatischen Organismen?