4092/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 21: Wirkungsziel 5: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können

 

Das Wirkungsziel 5: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, lautet folgendermaßen:

 

„Wirkungsziel 5: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Die gesellschaftliche Beteiligung (Reduktion von Deprivation) und soziale Eingliederung der Bevölkerung ist ein vorrangiges sozialpolitisches Ziel. Die auf EU-Ebene definierten Gruppen (Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell benachteiligte Menschen) im Rahmen der EU-2020 Strategie gehören zu den von sozialer Ausgrenzung und Armut am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen (z.B. arbeitslose Personen, Personen mit sehr geringer Erwerbseinbindung, Personen mit sehr niedrigem Bildungsabschluss, stark gesundheitlich beeinträchtigte Personen, Alleinerzieher/innen). Sie sollen durch unterstützende Maßnahmen eine bessere Teilhabe an Beschäftigung und gesellschaftlichen Prozessen haben. Da die Europa 2020 Strategie ausgelaufen und die Nachfolgestrategie noch nicht bekannt ist, sollen zur weiteren Messung des Wirkungsziels auf nationaler Ebene die drei definierten Teilgruppen weiterhin erhoben und bis zum Jahr 2030 monitiert werden. Damit wird das Ziel 1 der UNAgenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch Österreich (Sustainable Development Goals - SDGs) unterstützt. Ausgangswert für die Messung ist die Zahl der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten gemäß EU-SILC 2018 in Höhe von rd. 1.512.000 Personen. Die Zielgruppe wird seit 2008 jährlich in EU-SILC erhoben und ist Basis für die Erreichung des Wirkungsziels.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- Festlegung des Beitrags des BMSGPK zum Nationalen Reformprogramm.

 - Sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung.

- Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen.

- Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG; Sozialhilfestatistik.

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte")“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 5: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?

2.    Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Festlegung des Beitrags des BMSGPK zum Nationalen Reformprogramm 2021 umsetzen?

3.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 die Festlegung des Beitrags des BMSGPK zum Nationalen Reformprogramm investieren?

4.    Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister den sozialpolitischen Wissenstransfer über Armutsbekämpfung 2021 umsetzen?

5.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in den sozialpolitischen Wissenstransfer über Armutsbekämpfung investieren?

6.    Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen 2021 umsetzen?

7.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen investieren?

8.    Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG und das Sozialhilfestatistik 2021 umsetzen?

9.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 für die Umsetzung der Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG und das Sozialhilfestatistik investieren?