4094/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20: Wirkungsziel 2: Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+)

Im Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20 wurde das Wirkungsziel 2: Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) formuliert:

„Wirkungsziel 2: Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+).

Warum dieses Wirkungsziel?

Ältere, erfahrene Arbeitnehmer sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für Österreichs Wirtschaft unverzichtbar; sie tragen durch ihr Wissen und Know-how substanziell zu Wirtschaftswachstum und Produktivitätsentwicklung bei; zur langfristigen Finanzierbarkeit der Systeme der sozialen Sicherheit ist das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranzuführen. Die nationalen Zielvorgaben sollten sich an den auf EU-Ebene angestrebten Ergebnissen orientieren und spezielle nationale Umstände berücksichtigen.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“).

- Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice.

- Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung).

Wie sieht Erfolg aus?

Berechnungsmethode Verhältnis von beim Dachverband der Sozialversicherungsträger registrierten unselbständig und selbständig Beschäftigten im Alter zwischen 50 und 64 Jahren zur Wohnbevölkerung derselben Altersgruppe.

 

Entwicklung COVID-19 Arbeitsmarktkrise senkt 2020 und 2021 die Beschäftigung und damit auch die Beschäftigungsquote

 

Berechnungsmethode Verhältnis von beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrierten arbeitslosen Personen zum unselbständigen Arbeitskräftepotenzial (beim AMS vorgemerkte arbeitslose Personen und beim Dachverband der Sozialversicherungsträger erfasste unselbständig Beschäftigte)

 

Entwicklung Register-Arbeitslosenquote; 50+ Frauen und Männer (keine obere Altersgrenze); Prognosebasis für den Zielzustand 2021 bis 2022 ist die WIFO-Mittelfristprognose bis 2024. In dieser Prognose wird von einem deutlichen Rückgang der Register-Arbeitslosigkeit ab 2021 ausgegangen. Der Zielzustand 2020 ist angesichts COVID-19 Krise nicht zu halten und ist unterschätzt. Auch wenn ein Anstieg der Altersarbeitslosigkeit in absoluten Werten ab 2021 wahrscheinlich ist, wird die Beschäftigung in der Altersgruppe 50+ weiter deutlich anwachsen. Insgesamt ergibt sich somit die Zielsetzung, dass die Arbeitslosenquote der Altersgruppe 50+ nicht stärker steigt als die Gesamtarbeitslosigkeit.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 2: Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?

2.    Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

3.    Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen?

4.    Wie viele älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) in der aktuellen Covid-19-Situation haben seit März 2020 davon profitiert und einen neuen Arbeitsplatz dauerhaft aufnehmen können?

5.    Warum wurden beim Wirkungsziel 2 im Zusammenhang mit der Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations- Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“+) nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

6.    Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“+) in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

7.    Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations- Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“+) in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen?

8.    Wie viele älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) in der aktuellen Covid-19-Situation haben seit März 2020 davon profitiert und einen dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit für sich erzielen können?

9.    Warum wurde beim Wirkungsziel 2 im Zusammenhang mit der Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

10. Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

11. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um in der aktuellen Covid-19-Situation die Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice zu unterstützen?

12. Wie viele älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) in der aktuellen Covid-19-Situation haben seit März 2020 davon profitiert und die Re-Integration als gesundheitlich beeinträchtigte Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice für sich erzielen können?

13. Warum wurde beim Wirkungsziel 2 im Zusammenhang mit der Forcierung der Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung) nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

14. Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Forcierung der Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung) in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

15. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um in der aktuellen Covid-19 Situation die Forcierung der Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung) zu unterstützen?

16. Wie viele älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+) in der aktuellen Covid-19-Situation haben seit März 2020 von der Forcierung der Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung) profitiert und eine dauerhafte Beschäftigung erhalten können?