4096/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 21: Wirkungsziel 2: Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens
Das Wirkungsziel 2: Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens lautet folgendermaßen:
„Wirkungsziel 2: Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.
Warum dieses Wirkungsziel? Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist noch nicht erreicht. Neben unmittelbaren Diskriminierungen sind es vor allem Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Solche bestehen vor allem auch in der Berufswelt.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
- Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2021-2021.
- Partizipative Ausarbeitung (Experten/innen-Teams) sowie Beschlussfassung eines Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030.
- Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Wie sieht Erfolg aus?
Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund): Verhältnis zwischen der Anzahl der Einigungen im Schlichtungsverfahren zur Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren begünstigte Behinderte in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis: Verhältnis zwischen der Anzahl der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis (UB, SB, GF) und der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten; Definition begünstigte Behinderte gem. § 2 Behinderteneinstellungsgesetz
Differenz zwischen dem Frauenanteil bei den beschäftigten begünstigten Behinderten und dem Frauenanteil bei den begünstigten Behinderten
Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte"):
Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte"), entspricht der früheren EU-2020-Zielgruppe“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 2: Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?
2. Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2021 erreichen?
3. Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung investieren?
4. Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Partizipative Ausarbeitung (Experten/innen-Teams) sowie Beschlussfassung eines Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030 erreichen?
5. Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die die Umsetzung einer Partizipativen Ausarbeitung (Experten/innen-Teams) sowie Beschlussfassung eines Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030 investieren?
6. Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen 2021 erreichen?
7. Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die Umsetzung einer Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen investieren?