4097/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20: Wirkungsziel 1: Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

Im Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20 wurde das Wirkungsziel 1: Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer formuliert

Wirkungsziel 1: Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

Warum dieses Wirkungsziel? Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer rund zur Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde. Sie hat durch ihre Tätigkeit dazu beizutragen, dass Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitnehmer sichergestellt und durch geeignete Maßnahmen ein wirksamer Arbeitnehmerschutz gewährleistet wird. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsinspektion die Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlichenfalls zu unterstützen und zu beraten sowie die Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmer dienenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Durch eine gesteigerte Beratungsleistung soll eine verbesserte Unterstützung der Unternehmen erfolgen, um insbesondere strafbare Übertretungen hintanzuhalten.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- Planung und Durchführung von zielgerichteten Schwerpunkten der Arbeitsinspektion. - Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wie sieht Erfolg aus?

Entwicklung: Gesamtzahl der Verbesserungen, die auf Grund einer Intervention der Arbeitsinspektion (Beratung oder Kontrolle) ohne anschließende Strafanzeige erfolgen, dividiert durch die Gesamtzahl an Interventionen (ohne Lenkkontrollen)

Die Kennzahl gibt an, wie viele Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Grund einer Intervention der Arbeitsinspektion (Beratung, Kontrolle) ohne anschließende Strafanzeige durchschnittlich vorgenommen wurden. Für diese Kennzahl wurden valide Ausgangswerte erstmals 2018 erhoben, darauf basierend erfolgte die weitere Planung.

Berechnungsmethode: Verhältnis der von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) bezogen auf 10.000 Arbeitnehmer/innen

(1) Die Verringerung der Quote ergibt sich fast ausschließlich daraus, dass die Arbeitsunfallquote bei Männern sinkt. Es ist ein Trend festzustellen, dass die Reduktion der Arbeitsunfallquote abflacht. Das Niveau ist bereits relativ niedrig, dieses soll dauerhaft gehalten werden und dennoch ist anzustreben, die Quote weiterhin zu senken. Hinweis: Die Arbeitsunfallquoten sind abhängig von vielen verschiedenen Einflussfaktoren, von denen die Aktivitäten der Arbeitsinspektion nur einen darstellen.

(2) Die Arbeitsunfallquote von Frauen liegt die letzten 15 Jahre betrachtet stabil innerhalb der Schwellenwerte von 185 bis 160 (mit entsprechenden Schwankungen innerhalb dieser Werte).

(3) Seit 2009 sinkt die Arbeitsunfallquote bei Männern ohne zwischenzeitliche Erhöhung. Das Niveau ist bereits relativ niedrig, dieses soll dauerhaft gehalten werden und dennoch ist anzustreben, die Quote weiterhin zu senken.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 1: Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation eingegangen?

2.    Wie unterstützen das BMAFJ und die Arbeitsinspektionen die Planung und Durchführung von zielgerichteten Schwerpunkten der Arbeitsinspektion in Bezug auf die aktuelle Covid-19-Situation im Jahr 2021?

3.    Welche Unterstützungen wurden seit dem März 2020 in diesem Zusammenhang vom BMAFJ und den Arbeitsinspektionen geleistet?

4.    Wie unterstützt das BMAFJ die Unternehmen bei der Umsetzung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf die aktuelle Covid-19-Situation im Jahr 2021?

5.    Welche Unterstützungen wurden seit dem März 2020 in diesem Zusammenhang vom BMAFJ und den Arbeitsinspektionen geleistet?

6.    Welche Aufgaben nehmen das BMAFJ und die Arbeitsinspektion im Zusammenhang mit der In-Quarantäne-Stellung von Arbeitnehmern in den Betrieben 2021 war?

7.    Welche Unterstützungen wurden seit dem März 2020 in diesem Zusammenhang vom BMAFJ und den Arbeitsinspektionen geleistet?