4099/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20: Wirkungsziel 5: Gleichstellungsziel Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt

 

Im Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20 wurde das Wirkungsziel 5: Gleichstellungsziel Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt, formuliert:

 

„Wirkungsziel 5: Gleichstellungsziel Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Der EU 2020 Strategie folgend, sind als nationales Ziel Maßnahmen zur Erreichung der Beschäftigungsquote von 77-78% notwendig. Eine besondere Zielgruppe sind Frauen; hier wäre darauf zu achten, dass für die Arbeitnehmerinnen Wahlfreiheit hinsichtlich des Beschäftigungsausmaßes besteht. Beschäftigung ist individuell der wichtigste Beitrag zur Vermeidung von Armut, deshalb ist ein existenzsicherndes Einkommen notwendig. Ein mehr an Beschäftigung schöpft die Ressource Qualifikation besser aus und sichert durch die vermehrten Sozialversicherungs- und Steuerbeiträge die Systeme der sozialen Sicherheit ab. Als Folge der vertikalen (unterschiedliche Hierarchieebenen, z.B. Anteil von Frauen in Führungspositionen) und horizontalen (nach Branchen, z.B. Anteil der Frauen in technischen Berufen) Segregation auf dem Arbeitsmarkt ist es für Frauen ungleich schwerer eine ihrer Ausbildung und Interesse adäquate Beschäftigung zu finden. Dadurch wächst der Gender Gap (Lohndifferenzen) weiter, Diskriminierung durch die Entlohnungssysteme sowie die ungleiche Verteilung der Versorgungsarbeit und Betreuungspflichten führt zu mangelnder Mobilisierung des weiblichen Arbeitskräftepotenzials.

 

 Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

 - Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik).

- Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen).

- Arbeitsmarktbezogene Angebote von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.).

 

Wie sieht Erfolg aus?

Verhältnis von beim Dachverband der Sozialversicherungsträger registrierten unselbständig und selbständig beschäftigten Frauen zwischen 15 und 64 Jahren zu der Wohnbevölkerung derselben Altersgruppe

Verhältnis von beim Dachverband der Sozialversicherungsträger registrierten unselbständig und selbständig beschäftigten Frauen zwischen 25 und 44 Jahren zur weiblichen Wohnbevölkerung derselben Altersgruppe

Verhältnis von arbeitslosen Personen zum Arbeitskräftepotenzial (arbeitslose Personen plus unselbständig Beschäftigte lt. Dachverband der Sozialversicherungsträger) – Frauen“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 5: Gleichstellungsziel Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt, nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021eingegangen?

2.    Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Gleichstellungsziel, Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt, in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

3.    Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um das Gleichstellungsziel, Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt, in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen?

4.    Warum wurden beim Wirkungsziel 5 im Zusammenhang mit der Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik) nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

5.    Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik) in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

6.    Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik) zu unterstützen?

7.    Wie viele Arbeitslose haben seit März 2020 von Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik) profitiert und einen dauerhaften Ausbildungsplatz und Arbeitsplatz erreichen bzw. erhalten können?

8.    Warum wurden beim Wirkungsziel 5 im Zusammenhang mit der Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen) nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

9.    Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen) in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

10. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen). zu unterstützen?

11. Wie viele Arbeitslose haben seit März 2020 von der Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen) profitiert und einen dauerhaften Ausbildungsplatz und Arbeitsplatz erreichen bzw. erhalten können?

12. Warum wurden beim Wirkungsziel 5 im Zusammenhang mit den arbeitsmarktbezogenen Angeboten von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?

13. Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die arbeitsmarktbezogenen Angeboten von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?

14. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die arbeitsmarktbezogenen Angeboten von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) zu unterstützen?

15. Wie viele Arbeitslose haben seit März 2020 von den arbeitsmarktbezogenen Angeboten von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) profitiert und einen dauerhaften Ausbildungsplatz und Arbeitsplatz erreichen bzw. erhalten zu können?