4100/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 22: Wirkungsziel 3: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters

 

Das Wirkungsziel 3: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters lautet folgendermaßen:

 

Wirkungsziel 3: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Die Alterssicherungskommission wird sich auch mit der Entwicklung von Maßnahmen auseinandersetzen, welche das Ziel der Heranführung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche Pensionsalter im Fokus behält. Auf Basis der neuen Langfristprognose, welche Ende des 1. Quartals 2021 veröffentlicht werden wird, kann die Alterssicherungskommission über mögliche neue Zielwerte beraten.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- Information im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen.

- Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungssicherungskommission.

 

Wie sieht Erfolg aus?

durchschnittliches Pensionsantrittsalter

Summe der Pensionsantrittsalter der erstmaligen Neuzuerkennungen von Eigenpensionen" in Verhältnis zur "Anzahl der Neupensionist/innen"; Definition der Altersberechnung: Differenz zwischen dem Berichtsjahr und dem Geburtsjahr.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 3: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters, nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?

2.      Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungssicherungskommission 2021 umsetzen?

3.      Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungssicherungskommission, investieren?