4102/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE
der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20: Wirkungsziel 4: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit
Im Bundesfinanzgesetz 2021-UG 20 wurde das Wirkungsziel 4: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit formuliert:
„Wirkungsziel 4: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit
Warum dieses Wirkungsziel? Arbeitslosigkeit hat sowohl auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene als auch auf der individuellen Ebene negative Folgen und verursacht erhebliche Kosten. Eine niedrige Arbeitslosigkeit generiert Volkseinkommen und ermöglicht den Einzelnen, ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbsarbeit zu bestreiten. Ohne Einsatz der Arbeitsmarktförderung wäre die Arbeitslosigkeit um jeweils rund 2 Prozentpunkte höher. Der EU 2020-Strategie folgend sollen im Bereich Beschäftigung 75 % der 20- bis 64- Jährigen in Arbeit gebracht werden (eines von fünf EU-Kernzielen für das Jahr 2020). Durch die COVID-19 Arbeitsmarktkrise ist die Zielsetzung der Beschäftigungssicherung und der Senkung der Arbeitslosigkeit von zentraler Bedeutung. Dieses Wirkungsziel ist dem SDG 4, sowie dem SDG 8 zugeordnet.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
- Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.
Wie sieht Erfolg aus?
Verhältnis von arbeitslosen Personen zum Arbeitskräftepotenzial (arbeitslose Personen plus unselbständig Beschäftigte lt. Dachverband der Sozialversicherungsträger) – Männer
Verhältnis von arbeitslosen Personen zum Arbeitskräftepotenzial (arbeitslose Personen plus unselbständig Beschäftigte lt. Dachverband der Sozialversicherungsträger) – Frauen
Verhältnis von arbeitslosen Personen zum Arbeitskräftepotenzial (arbeitslose Personen plus unselbständig Beschäftigte lt. Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Verhältnis von beim Dachverband der Sozialversicherungsträger registrierten unselbständig und selbständig Beschäftigten im Alter zwischen 20 und 64 Jahren zur Wohnbevölkerung derselben Altersgruppe
Durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Zugang und Abgang einer Person in registrierte Arbeitslosigkeit beim AMS (Anwendung der 28-Tage-Regel) in einem Jahr“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 4: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?
2. Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln 2021?
3. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit in der aktuellen Covid-19-Situation zu unterstützen?
4. Warum wurden beim Wirkungsziel 3 im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung sowie Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 eingegangen?
5. Haben Sie als Arbeitsministerin dennoch das Ziel, die Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung sowie Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten in der aktuellen Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt 2021 zu unterstützen und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln?
6. Welche finanziellen Mittel wurden seit dem März 2020 aufgewendet, um die Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung sowie Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten zu unterstützen?
7. Wie viele Arbeitslose haben seit März 2020 von der Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung sowie Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten profitiert und einen dauerhaften Ausbildungsplatz erreichen bzw. erhalten können?