4103/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 22: Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben

 

Das Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben, lautet folgendermaßen:

 

Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Im Lichte der zukünftigen demographischen Entwicklung ist die Sicherstellung der Finanzierung der Pensionen bei gleichzeitiger Sicherstellung einer möglichst hohen individuellen Pensionsleistung als Ersatz für das verlorengegangene Erwerbseinkommen für Frauen ein Ziel.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

 - Information (Pensionsvorausberechnung) im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen.

 

Wie sieht Erfolg aus?

"Eigenpension beziehende Frauen 60+" in Verhältnis zur "weibliche Wohnbevölkerung 60+" (Wohnsitz Inland, keine Beamtinnen)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 1: Gleichstellungsziel Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben, nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?

2.      Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Information (Pensionsvorausberechnung) im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen, 2021 umsetzen?

3.      Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die Umsetzung der Information (Pensionsvorausberechnung) im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen, investieren?