4107/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Arbeitsmarktpolitik: Covid-19-Arbeitsstiftung 2021

 

Der Budgetdienst des österreichischen Parlaments hat in seiner Analyse folgendes festgestellt:

 

„Arbeitslosenunterstützung

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung als auch der dadurch beschleunigte Strukturwandel stürzten viele Menschen in die Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig nahm die Anzahl der offenen Stellen ab und erschwerte die Jobsuche für bereits vor der COVID-19-Krise Arbeitslose. Um arbeitslose Menschen, die als Folge der COVID-19-Krise längere Zeit keine neue Beschäftigung finden konnten, finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine temporäre Erhöhung des Arbeitslosengeldes für die Periode Juli bis September 2020 beschlossen. Diese wurde in Form einer Einmalzahlung iHv. 450 € im September geleistet. Ziel ist es, den Einkommensverlust infolge des Arbeitsplatzverlustes abzumindern als auch gesamtwirtschaftlich die Kaufkraft der Haushalte zu stabilisieren. Die Gesamtauszahlungssumme der Maßnahme beträgt per 30.09.2020 181,4 Mio. €. Zusätzlich gebührt die Notstandshilfe für den Zeitraum 16. März bis 31. Dezember 2020 im Ausmaß des Arbeitslosengeldes (90,0 Mio. €).

Verlängerung der „Corona-Kurzarbeit“ (Phase III): Bereits zu Beginn der COVID-19-Krise hat die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die „Corona-Kurzarbeit“ präsentiert. Am Höhepunkt Ende April 2020 waren ca. eine Million Beschäftigte in Kurzarbeit, was die Attraktivität und zugleich die Notwendigkeit dieses wirtschaftspolitischen Instruments widerspiegelt. Damit wurden zahlreiche Arbeitsplätze gerettet und ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosenzahl verhindert. Auch wenn die Anzahl der Beschäftigten in Kurzarbeit seither deutlich gesunken ist – per 30.9.2020 auf rd. 295.000 Personen – so war eine Verlängerung notwendig und sinnvoll. Gleichzeitig soll aber vermieden werden nicht-zukunftsfähige Arbeitsplätze künstlich zu erhalten und somit den langfristig gesehen notwendigen Strukturwandel hinauszuzögern. Phase III der „Corona-Kurzarbeit“, die bis März 2021 läuft, ist daher an entsprechende Kriterien gebunden und sieht Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vor.

 

Perspektiven für den Arbeitsmarkt der Zukunft: Die COVID-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung erforderlichen Maßnahmen trafen den österreichischen Arbeitsmarkt mit voller Wucht. Nachdem am Höhepunkt über 500.000 Menschen arbeitslos gemeldet waren – ein krisenbedingtes Plus von über 200.000 gegenüber dem Vorjahresmonat – liegt die Anzahl an Arbeitslosen per 30.9.2020 mit rd. 409.000 noch immer um mehr als rd. 74.000 über dem entsprechenden Vorjahreswert. Nach einer bereits im September 2020 erfolgten Einmalzahlung iHv. 450 € an Arbeitslose als direkte Unterstützung, wird die neu geschaffene Corona-Arbeitsstiftung arbeitslosen Menschen eine nachhaltige und wertvolle Perspektive bieten. Die Corona-Arbeitsstiftung ist das größte arbeitsmarktpolitische Programm der Zweiten Republik vom dem bis zu 100.000 Menschen profitieren werden. Gleichzeitig adressiert sie den Strukturwandel am Arbeitsmarkt und sichert den mittel- und langfristigen Fachkräftebedarf in Österreich. Die Corona-Arbeitsstiftung wird das Angebot bereits bestehender Arbeitsstiftungen ergänzen und insbesondere Umschulungsmaßnahmen, Fachkräftestipendien und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Der Fokus soll auf der beruflichen Umorientierung in Zukunftsbranchen wie dem Digitalisierungs-, Umwelt-, Pflege-, Sozial- und Bildungsbereich liegen und besonders die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt berücksichtigen. Für jene Personen, die Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für mindestens vier Monate absolvieren, wird es zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Bildungsbonus in der Höhe von 4 € täglich geben. Insgesamt sind 700,0 Mio. € für die Corona-Arbeitsstiftung bis 2022 eingeplant.  

 

Die Auszahlungen sind in der UG 20 im BVA-E 2021 um 2,9 Mrd. € höher geplant als im BVA 2020. Dies ist vorwiegend auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, da diese zu höheren Ausgaben für Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialversicherungsbeiträge) zur Absicherung von arbeitslosen Personen führt (+1,0 Mrd. €).

 

Weiters werden zusätzliche Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Krise im Bereich Arbeitsmarkt bereitgestellt. Dies umfasst im Wesentlichen die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit (+1,5 Mrd. €), eine Erhöhung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik (+289,3 Mio. €) in Folge der Implementierung einer Corona-Arbeitsstiftung, die Schaffung eines Bildungsbonus für mindestens viermonatige Ausbildungen (+33,6 Mio. €) sowie einen höheren Verwaltungskostenersatz an das Arbeitsmarktservice (+38,8 Mio. €).

 

Die Einzahlungen im BVA-E 2021 in der UG 20 überschreiten den BVA 2020 um 130,3 Mio. €. (…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021?

2.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 jeweils für den AMS-Geschäftsbereich der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien?

3.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 jeweils für Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte bzw. für Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus?

4.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die die Corona-Arbeitsstiftung 2021 jeweils für Männer und Frauen?

5.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 für Jugendliche (unter 25 Jahre), Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre) und Ältere (50 Jahre und älter)?

6.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 für Personen mit max. Pflichtschulausbildung, Personen mit Lehrausbildung, Personen mit mittlerer Ausbildung, Personen mit höherer Ausbildung und Personen mit akademischer Ausbildung?

7.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 jeweils für Personen mit Behinderung, Personen mit sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen und Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen?

8.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 für Personen aus dem Wirtschaftssektor Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Arbeitskräfteüberlassung?

9.    Wie hoch sind die budgetierten und projektierten Mittel in der UG 20 im Bundesfinanzgesetz 2021 (Budget 2021) im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Corona-Arbeitsstiftung 2021 für Personen aus der AMS-Kategorie Langzeitarbeitslose und Langzeitbeschäftigungslose?