4109/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Sozialmissbrauch im Rahmen von Corona am Arbeitsmarkt

 

 

 

Am 7.Oktober 2020 war dem Nachrichtenportal „Der Standard“ unter dem Titel: „181 Unternehmen wegen Verstößen gegen Kurzarbeit angezeigt“ folgender Bericht zu entnehmen:

 

"Wien- Gegen die gesetzlichen Vorgaben bei der Corona-Kurzarbeit wurde offenbar viel weniger verstoßen als anfangs befürchtet. Bisher erstattete die Finanzpolizei in 181 Fällen Anzeige wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug, berichtete „Die Presse“ am Mittwoch. Die Finanzpolizei hat seit 21.April 13.829 Unternehmen kontrolliert, vor allem in Branchen, die vom Lockdown nicht oder nur wenig betroffen waren. (…) In anderen Bereichen nahmen die Vergehen zu. So gab es laut „Presse“ deutlich mehr Anzeigen wegen Schwarzarbeit und Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz. Wegen Lohndumpings gab es 157 Meldungen. (…)“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, wurden aufgrund von Schwarzarbeit angezeigt?

2.     Wurden bestimmte Sparten von Unternehmen vermehrt angezeigt?

3.     Wenn ja, welche?

4.     In welchen Bundesländern, aufgegliedert nach Branchen, wurden wie viele Verstöße verzeichnet?

5.     Welche Strafen sind für einen Verstoß vorgesehen?

6.     Ist eine Strafverschärfung für jene Unternehmer angedacht worden, die Kurzarbeit anmelden und in Folge wegen Schwarzarbeit angezeigt werden?

7.     Gab es Unternehmen, die während Kurzarbeit eine oder mehrere weitere Anzeigen wegen Schwarzarbeit in Kauf nahmen?

8.     Wenn ja, welche Unternehmen wurden wie oft angezeigt und welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt?

9.     Welche Maßnahmen sind geplant, um künftigen Verstößen gegen die Kurzarbeit und das Sozialversicherungsgesetz entgegenzuwirken?