4138/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Reise- und Flugabsagen ohne gesetzesgemäße Rückerstattung der Entgelte an Verbraucher*innen

 

In Folge der Covid-19-Pandemie kam es in großer Zahl zur Absage von gebuchten und bezahlten Pauschalreisen oder Nur-Flug-Buchungen. Tausende Reisende haben sich – ua beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Verbraucherschutzverein (VSV – darüber beschwert, dass die Veranstalter oder Fluglinien diese Rückzahlungen hinausgezögert haben und viele Verbraucher bis heute auf Rückzahlungen warten.

„Insgesamt haben sich bereits über 9.000 Betroffene gemeldet“, sagte VKI-Expertin Ulrike Wolf gegenüber noe.ORF.at. Konkret würden sich 5.900 Beschwerden gegen die Austrian Airlines (AUA) richten, weitere 3.200 Beschwerden betreffen Laudamotion. Beide in Wien-Schwechat stationierten Fluglinien hatten ihren Flugbetrieb Mitte März eingestellt (https://noe.orf.at/stories/3051446/).

Diese Aktion des VKI wurde seitens des Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz unterstützt.

Die Fluggastrechte VO der EU (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) sieht vor, dass die Fluglinie den Flugpreis bei Absage des gebuchten und bezahlten Fluges binnen 7 Tagen zu ersetzen hat. Verstöße dagegen haben die nationalen Behörden zu ahnden. Nach § 169 Luftfahrtgesetz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig zu strafen. Die Behörde muss alle Strafen der Austro Control GmbH mitteilen (§ 170 Luftfahrtgesetz).

Gemäß § 9 Abs 3 Pauschalreisegesetz hat der Reiseveranstalter bei Absage der Reise dem Kunden alle bezahlten Beträge binnen 14 Tagen zurückzuerstatten.
Gemäß § 19 Z 9 Pauschalreisegesetz ist ein Verstoß mit Verwaltungsstrafe bis 1450 Euro bedroht. Anzeige ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Hat das Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz seitens des VKI darüber Kenntnis erlangt, dass Fluglinien – insbesondere auch die AUA und die Laudamotion – trotz Absage von Flügen die Flugpreise nicht in der gesetzlichen Frist rückerstattet hat?

a.    Falls ja, hat das Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz gegen Fluglinien – insbesondere gegen die AUA und Laudamotion bei den Bezirksverwaltungsbehörden Anzeigen erstattet? 

                                      i.Wenn ja, wann?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Hat das Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz seitens des VKI darüber Kenntnis erlangt, dass Reiseveranstalter – etwa DocLX - trotz Absage von Pauschalreisen die bezahlten Entgelte nicht in der gesetzlichen Frist rückerstattet hat?

a.    Wenn ja, hat das Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz gegen Reiseveranstalter – etwa gegen DocLX -  bei den Bezirksverwaltungsbehörden Anzeigen erstattet?

                                      i.Wenn ja, wann?

                                    ii.Wenn nein, weshalb nicht?