4139/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.11.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Reise- und Flugabsagen ohne gesetzesgemäße Rückerstattung der Entgelte an Verbraucher*innen
In Folge der Covid-19-Pandemie kam es in großer Zahl zur Absage von gebuchten und bezahlten Pauschalreisen oder Nur-Flug-Buchungen. Tausende Reisende haben sich – ua beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Verbraucherschutzverein (VSV – darüber beschwert, dass die Veranstalter oder Fluglinien diese Rückzahlungen hinausgezögert haben und viele Verbraucher bis heute auf Rückzahlungen warten.
„Insgesamt haben sich bereits über 9.000 Betroffene gemeldet“, sagte VKI-Expertin Ulrike Wolf gegenüber noe.ORF.at. Konkret würden sich 5.900 Beschwerden gegen die Austrian Airlines (AUA) richten, weitere 3.200 Beschwerden betreffen Laudamotion. Beide in Wien-Schwechat stationierten Fluglinien hatten ihren Flugbetrieb Mitte März eingestellt (https://noe.orf.at/stories/3051446/).
Die Fluggastrechte VO der EU (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) sieht vor, dass die Fluglinie den Flugpreis bei Absage des gebuchten und bezahlten Fluges binnen 7 Tagen zu ersetzen hat. Verstöße dagegen haben die nationalen Behörden zu ahnden. Nach § 169 Luftfahrtgesetz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig zu strafen. Die Behörde muss alle Strafen der Austro Control GmbH mitteilen (§ 170 Luftfahrtgesetz).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurden der Austro Control GmbH von Verwaltungsbehörden im Jahr 2020 verhängte Strafen gegen Fluglinien im Sinn des § 170 Luftfahrtgesetz mitgeteilt?
2. Wenn ja, wie viele Strafen in jeweils welcher Höhe wurden gegen welche Fluglinien von Verwaltungsbehörden verhängt?