414/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Personelle Verflechtungen zwischen den Arbeiterkammern und Proporzparteien

 

Arbeiterkammer NÖ kündigt offen Personalrekrutierung aus der SPÖ an

Die ausgeprägten personellen Verflechtungen zwischen den Arbeiterkammern und der SPÖ bzw. den Wirtschaftskammern und der ÖVP sind bekannt. Im Volksmund werden die Kammern deshalb häufig als "Vorfeldorganisationen" von SPÖ und ÖVP genannt. Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass eine Kammer medial ankündigt, dass geprüft werde, ob man Mitarbeiter_innen aus einer Partei (SPÖ) aufnehmen könne (https://kurier.at/politik/inland/rote-laenderchefs-fangen-mitarbeiter-aus-spoe-zentrale-auf/400690826). Da sich die Zwangsmitglieder ohnehin nicht darauf verlassen können, dass die Kammern ohne Parteibuch-Check Posten besetzen, ist diese öffentliche Ankündigung eine neue Stufe der Verhöhnung der Zwangsmitglieder. Nämlich jener Zwangsmitglieder, die dieser Parteibuchwirtschaft machtlos gegenüberstehen und gem. AK-Gesetz in den Arbeiterkammern Mitglieder sein müssen.

Zwar musste die AKNÖ ihre Ankündigung, SPÖ-Mitarbeiter_innen aufzunehmen, widerrufen. Innerhalb kürzester Zeit wurde nun allerdings ein Social-Media-Posten in der AKNÖ (Gehalt ab 3110€) ausgeschrieben und mit 6.12.2019 online gestellt. Diese zwischen SPÖ und AKNÖ koordiniert wirkende Vorgehensweise wirft Fragen auf.

 

Seit dem SPÖ-Regierungsausstieg starker Personalanstieg in den Arbeiterkammern feststellbar

Abgesehen vom potentiellen Postenschacher zwischen SPÖ und der "befreundeten Organisation" (SPÖ-BGF Ch. Deutsch, 3.12.2019 ORF-Report) AKNÖ, ist in den Arbeiterkammern bereits seit dem SPÖ-Regierungsaustritt 2017 ein sprunghafter Mitarbeiteranstieg feststellbar. Der starke Mitarbeiteranstieg ist mit dem a) allgemeinen Aufwärtstrend und b) den 5-jährigen AK-Wahlzyklen nur teilweise erklärbar. Zwar war für 2018 aufgrund der AK-Wahl 2019 ein Mitarbeiteranstieg erwartbar, aber mit einem Mitarbeiterstand von 2872 VZÄ lagen die Arbeiterkammern 144 VZÄ über dem Trend (2018: 2728 VZÄ). Hier stellt sich natürlich auch unweigerlich die Frage, wie viele SPÖ-Mitarbeiter_innen nach dem SPÖ-Regierungsaustritt aus den SPÖ-Kabinetten in die Arbeiterkammern wechselten.

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Quelle: https://www.karriere.at/jobs/ak-n%C3%B6#5611655

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Medial wurde berichtet (1.12.2019), dass die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) prüfe, ob Mitarbeiter der SPÖ aufgenommen werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Stellenausschreibungen in der AKNÖ. Erst einige Tage später wurde ein Posten ausgeschrieben (6.12.2019). Ist Ihnen dieser Fall bekannt?

2.    Die AKNÖ wird von der "Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter" FSG (SPÖ-nahe) dominiert. Deswegen hat der Fall eine schiefe Optik, nämlich der parteipolitisch motivierten, anlassbezogenen Job-Ausschreibung und Job-Besetzung. Wie bewerten Sie diesen Fall als Aufsicht der Arbeiterkammern?

3.    Haben Sie als Aufsicht der Arbeiterkammern mit den Verantwortlichen der AKNÖ diesbezüglich das Gespräch gesucht und geführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, auf Basis welcher gesetzlichen Bestimmungen dulden Sie als Aufsicht der Arbeiterkammern offen parteipolitisch motivierte Job-Ausschreibungen und Job-Besetzungen?

4.    Fragen zu dem in der Begründung erwähnten Social-Media-Job in der AKNÖ:

a.    Wie viele Bewerbungen sind bis zum 31.12.2019 eingegangen?

b.    Wie viele Bewerbungen kamen in die engere Auswahl?

c.    Wurde schlussendlich jemand aus dem SPÖ-Umfeld bzw. der SPÖ-Bundespartei aufgenommen?

5.    Wie sehen die Prozesse bis hin zur Stellenbesetzung in den Arbeiterkammern im Allgemeinen und in der AKNÖ im Speziellen aus?

a.    Gibt es einen Bedarfsanalyseprozess für potentielle Stellen?

b.    Gibt es einen Genehmigungsprozess für Stellen, bei denen ein Bedarf festgestellt wurde?

                                  i.    Braucht es hier eine Genehmigung seitens des BMASGK als Aufsicht der Arbeiterkammern?

c.    Wie sieht der Ausschreibungsprozess aus?

d.    Wie sieht der Stellenbesetzungsprozess aus?

e.    Wie lange dauern die einzelnen Prozesse im Schnitt?

6.    Gibt es in den Arbeiterkammern Regelungen zu Stellenausschreibungen und was schreiben diese vor?

7.    Wie viele Mitarbeiter waren in den Arbeiterkammern seit 2017 in den Bereichen Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit/Presse/Social-Media beschäftigt? (je Arbeiterkammer und je Jahr)

8.    Wie viele Mitarbeiter waren in den Arbeiterkammern seit 2017 insgesamt beschäftigt? (je Arbeiterkammer und je Jahr)

9.    Wie viele neu eingestellte Mitarbeiter der Arbeiterkammern waren vor deren Anstellung in den Arbeiterkammern in Parteiorganisationen, Landtagsklubs, Nationalratsklubs, Landesregierungskabinetten bzw. Ministeriumskabinetten angestellt? (je Arbeiterkammer und je Jahr)