4141/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.11.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage: Amtshandlung im Zuge der Klimademo
Laut Anfragebeantwortung (603/AB) durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage (567/J) betreffend Amtshandlung im Zuge der Klimademo, datierend vom 17. März 2020, ermittelte die Staatsanwaltschaft Wien gegen acht Exekutivbeamte.
Gegen einen Beamten wurde wegen § 89 StGB ermittelt, gegen einen wegen § 83 Abs. 1 StGB, gegen fünf Beamte wegen § 83 Abs. 2 StGB, gegen einen wegen § 84 Abs. 1 StGB und gegen zwei wegen § 302 Abs. 1 StGB.
Keines dieser Ermittlungsverfahren war abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang weder eine Anzeige nach § 35c StAG zurückgelegt, noch hatte sie bislang ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Exekutivbeamten eingestellt.
Hinsichtlich eines Exekutivbeamten lag dem Bundesministerium für Justiz ein übereinstimmendes Berichtsvorhaben der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft bezüglich der beabsichtigten Enderledigung vor, welches sich in Prüfung befand.
Im Zusammenhang mit den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Wien zum Sachverhalt jenes von zwei Beamten am Boden fixierten Mannes, dessen Kopf beinahe von einem wegfahrenden Polizeiauto überrollt wurde, war ebenfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig. Und zwar seit 4. Juni 2019 gegen den Fahrer des Polizeiautos wegen § 89 StGB sowie seit 11. Juni 2019 gegen jene zwei Beamte, die den Mann am Boden fixierten, und zwar jeweils wegen § 83 Abs. 2 StGB. Gegen die Letztgenannten führt die Staatsanwaltschaft seit 19. Dezember 2019 überdies auch Ermittlungen wegen § 302 Abs. 1 StGB bzw. gegen einen von ihnen auch wegen § 288 Abs. 1 StGB.
Im Zusammenhang mit den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Wien zum Sachverhalt jenes Demonstranten, der in Bauchlage von mehreren Beamten fixiert worden war und dem ein Polizist mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt hatte, war ebenfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig, und zwar seit 3. Juni 2019 gegen einen Beamten wegen § 83 Abs. 1 StGB.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Sachverhalt jenes von zwei Beamten am Boden fixierten Mannes, dessen Kopf beinahe von einem wegfahrenden Polizeiauto überrollt wurde?
2. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Sachverhalt jenes Demonstranten, der in Bauchlage von mehreren Beamten fixiert worden war und dem ein Polizist mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt hatte?
3. Gegen wie viele Exekutivbeamt_innen laufen zum Stichtag der Anfragebeantwortung noch strafrechtliche Ermittlungen in Bezug auf die im Zuge der Klimademo erfolgten Amtshandlungen?
4. Wegen welcher Delikte wird noch ermittelt (um Angabe der konkreten Strafnorm inkl. Begehungsform: UT, § 12, § 15 wird ersucht)?
5. Laufen nun aufgrund der Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Wien strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit den falsch abgefassten Amtsvermerken?
a. Wenn ja, seit wann genau wird gegen wen ermittelt und seit wann jeweils aufgrund welcher konkreten Strafnorm?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
6. Wurden die Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?
a. Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA jeweils?
b. Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?
i. Wenn ja, gegen wen?
ii. Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
c. Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?
d. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?