4154/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alois Schroll, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffendInformationsvorteil für Ischgl- weiß man mehr in Tirol?“

 

Von einigen als Gerücht vehement abgestritten, von anderen nicht ausgeschlossenen, aber von wenigen sogar „vorhergeahnt“: seit 02. November befindet sich das Land in einem zweiten, diesmal weichen Lockdown. Vorerst gelten die verhängten Maßnahmen bis Ende November. Ob es zu einer Verschärfung der Einschränkungen im Laufe des Monats kommt, hängt in weiterer Folge von der Wirksamkeit und der Maßnahmen sowie den damit verbunden COVID-19-Neuerkrankungen ab und kann zum Zeitpunkt des Verfassens der Anfrage (Anmerkung: 10.11.2020) nicht geklärt werden.

 

Wie schon beim Inkrafttreten des „Lockdown light“ selbst tappt die österreichische Bevölkerung auch jetzt wieder im Dunklen. Dafür haben Freunde des Bundeskanzlers bereits vor der offiziellen Bekanntgabe des Lockdowns diverse Maßnahmen angekündigt. In diesem Zusammenhang bleibt auf die Anfrage 3993/J der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen hinzuweisen, in der die Frage nach „Vorabinformationen über COVID 19 Maßnahmen an Kurz Freund Martin Ho“ behandelt wird.

 

Alle anderen müssen geduldig auf eine der unzähligen Pressekonferenzen der Bundesregierung warten, um zu erfahren, welche Maßnahmen hinzukommen oder auch wieder gelockert werden. An dieser Stelle darf auch die Anfrage 3930/J der Abgeordneten Philip Kucher, Genossinnen und Genossen erwähnt werden, die den „weichen Lockdown und die geheime Schublade“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz behandelt und noch vor dem Inkrafttreten des zweiten Lockdowns, nämlich am 20.10.2020, eingebracht wurde. Auf Grund der Dringlichkeit wurde um eine rasche Beantwortung (vor Ende des Monats) ersucht, jedoch wurde dieser Bitte erwartungsgemäß nicht nachgekommen. Auch hier bleiben Fragen offen, sowohl im Zusammenhang mit der Informationsweitergabe als auch in Hinblick auf weitere, verschärfende Maßnahmen. Diese intransparente Informationspolitik seitens der Bundesregierung stellt besonders die Wirtschaft vor zahlreiche Probleme. Denn: es gibt keine Planungssicherheit.

 

Ein Tourismusort scheint sich jedoch von dieser Unsicherheit nicht beeindrucken zu lassen und kündigt das „Ski-Opening“ für den 17.12.2020 an. Auf der Homepage des Winterskiortes Ischgl ist hierzu zu lesen: „Der Countdown zum Pistenerlebnis läuft… In Ischgl wird der Skitag zum Super-Skitag […]“.

 

Auf Grund des Datums gilt es zu klären, ob dieser Termin rein willkürlich gewählt oder ob er bewusst geplant worden ist, da es einen Informations- und Wissensvorsprung gab. In weiterer Folge wird darum gebeten, noch vor dem genannten Datum, dem 17.12.2020, die unten angeführten Fragen zu beantworten.

 

   Screenshot von Homepage von Ischgl, 09.11.2020

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

ANFRAGE

 

1.       Welche Ministerien und Behörden werden in den Entscheidungsfindungsprozess im Zusammenhang mit neuen COVID-Verordnungen miteingebunden?

 

2.       Wurden und werden auch andere (nichtstaatliche) Organisationen, Interessensvertretungen, Unternehmen und Privatpersonen aktiv involviert?

a.       Wenn ja, welche?

b.       Wenn ja, gibt es Vorgaben aus bzw. an verschiedene Ministerien bezüglich der Einbindung diverser „Stakeholder“?

c.       Wenn nein, wann und wie erfolgt offiziell die Informationsweitergabe an relevante Interessensgruppen, speziell im Bereich Wintertourismus?

 

3.       Können Sie ausschließen, dass Informationen zu neuen COVID-Verordnungen frühzeitig von Ihrem Ministerium an betroffene und relevante Stakeholdergruppen nach außen dringen?

a.       Welche Maßnahmen werden zur Wahrung der Informationssicherheit in Ihrem Ministerium ergriffen?

 

4.       Können Sie ausschließen, dass es generell für die Branchen Wintertourismus sowie die Liftbetreiber einen Informationsvorsprung in Form von frühzeitig erhaltenen Informationen zu geplanten Maßnahmen gegeben hat oder gibt?

 

5.       Hat es in den letzten Wochen Schriftverkehr zwischen Vertretern des Wintersportortes Ischgl oder Vertretern der „Tiroler Adler Runde“ und Ihrem Ministerium gegeben?

a.       Wenn ja, zu welchem Thema?

b.       Wenn ja, wann und mit wem genau?

c.       Wenn ja, bitte um Offenlegung und Übermittlung des gesamten Schriftverkehrs samt etwaiger Anlagen.

 

6.       Können Sie ausschließen, eine Verlängerung des Lockdowns bis kurz vor den 17. Dezember geplant zu haben?

a.       Wenn nein, gab es diesbezüglich Kontakt zum Tourismusort Ischgl oder Vertretern der „Tiroler Adler Runde“?

 

7.       Gibt es entsprechende Abschätzungen, wie sich die Öffnung von verschiedenen Skiregionen auf die Zahlt der (Neu-)Infektionen auswirken wird?

a.       Wenn ja, welche Szenarien gibt es?

b.       Wenn ja, gibt es ein Szenario, das auch einen weiteren Lockdown enthält?

c.       Wenn ja, bitte um Übermittlung der betreffenden Szenarien.

 

8.       Gibt es Konzepte, mit deren Hilfe ein Anstieg der Infektionszahlen auf Grund von Öffnungen von Skiregionen und dem laufenden Skibetrieb verhindert werden soll?

a.       Wenn ja, bitte um Übermittlung der betreffenden Konzepte.

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

9.       Halten Sie den von Ihrem Ministerium im Sommer veröffentlichten Leitfaden für Tourismusbetriebe für ausreichend und ein – angesichts der steigenden Infektionszahlen – weithin angemessenes „Sicherheitskonzept“?

 

10.   Inwieweit wird das Vorgehen in den Wintersportorten, zum Beispiel in Ischgl, mit dem Bund - und im Speziellen mit Ihrem Ministerium - akkordiert?