4208/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.11.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend der Vereinbarkeit der Sporthilfegala 2020 mit COVID-19-SchuMaV
Die Auszeichnung von Sportlern für ihre Leistungen ist ein wichtiger Teil der Sportpolitik und hilft dabei, die Bedeutung des Sports in der Bevölkerung hoch zu halten. Angesichts der aktuell geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19- SchuMaV) und der weiterhin steigenden Infektionszahlen haben zahlreiche Bürger_innen verwundert wahrgenommen, dass die heurige Sporthilfegala als Live-Veranstaltung ua. mit Anwesenheit des Bumdesministers für Sport stattgefunden hat, statt auf digitale Möglichkeiten zurückzugreifen. In erster Linie kommen hier berechtigte Zweifel auf, ob die Abhaltung einer solchen Gala mit der COVID-19-SchuMaV vereinbar ist. In jedem Fall wird es aber von vielen Menschen als unangebracht gesehen, solche Veranstaltungen abzuhalten, während viele Betriebe derzeit geschlossen bleiben müssen, Eventunternehmen keine Veranstaltungen ausrichten dürfen und Unternehmer_innen wie auch Arbeitnehmer_innen im Land stark unter der aktuellen Krise leiden und um ihre Zukunft bangen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Unter welchen konkreten Ausnahmetatbestand der COVID-19-SchuMaV fällt die Sporthilfegala 2020? Aus welchen Gründen fällt diese nicht unter das Veranstaltungsverbot nach § 13 COVID-19-SchuMaV?
2. Wurden in der Vorbereitung Konzepte erarbeitet, die Veranstaltung rein digital abzuhalten? Wenn ja, warum wurde davon abgesehen?
3. Wie viele Teilnehmer_innen (Publikum, Moderatoren, Technik und ausgezeichnete Sportler_innen) haben an der Sporthilfegala 2020 teilgenommen? Nach welchem Kriterium wurde diese konkrete Zahl an Teilnehmer_innen gewählt?