4231/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Druck auf Schulkinder auf Grund von Covid-Maßnahmen

 

Seit mehreren Tagen erreichen uns Beschwerden besorgter Eltern, welche das Verhalten von Lehrpersonen und Schulleitungen in Bezug auf den Umgang mit Schülern und Schülerinnen hinsichtlich schulinterner Covid-Maßnahmen kritisieren.

 

So wurde uns ein Schreiben einer oberösterreichischen Schule an die Erziehungsberechtigten weitergeleitet, welches sowohl bei Eltern als auch Schülern für Unverständnis und Verwirrung sorgte.

Untermauert wurde dieses Schreiben durch die angebliche Drohung einer Geschichtelehrerin, dass jene Kinder, welche dieses Schreiben nicht von den Erziehungsberechtigten unterschreiben ließen, die schulinterne „Corona-Hausordnung“ abzuschreiben hätten.

Selbige Lehrerin habe die Schulkinder wiederholt verstört und unter Druck gesetzt, indem sie, wie behauptet, den Kindern die Schuld am Tode ihrer Mitmenschen unterstellt habe, sollten diese sich nicht penibelst an die „Corona-Hausordnung“ und die vorgegebenen Maßnahmen halten.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.    Inwiefern sind öffentliche Schulen hinsichtlich schulinterner Covid-Maßnahmen autonom?

2.    Gibt es seitens Ihres Ressorts klare Vorgaben, an welche sich öffentliche Schulen hinsichtlich der Covid-Maßnahmen zu halten haben?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gibt es seitens Ihres Ressorts, bzw. nachgeordneter Dienststellen, Schulungen, bzw. Verhaltensregeln für Lehrpersonal im Umgang mit Covid-Maßnahmen?

6.    Wenn ja, welche?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Was unternehmen Sie, um Lehrpersonal, bzw. Schulleitungen im Umgang mit Kindern hinsichtlich Covid-Maßnahmen zu sensibilisieren?

9.    Mit welchen Konsequenzen haben Schüler und Schülerinnen öffentlicher Schulen zu rechnen, wenn diese sich nicht an schulinterne „Corona-Hausordnungen“ halten?

10. In welchen Fällen, hinsichtlich der Covid-Maßnahmen, sind die Erziehungsberechtigten gesetzlich verpflichtet ihre Kinder „unverzüglich von der Schule abzuholen“?

11. In welchen Fällen, hinsichtlich der Covid-Maßnahmen, können schulpflichtige Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden?