4233/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend fortgesetzter Untätigkeit von Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister gegen Online-Reiseportale

Seit dem Amtsantritt des grünen Politikers Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister herrscht in der Konsumentenschutzpolitik in Österreich absoluter Stillstand:

·         keine dauerhafte finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

·         eine Geschäftsführerbestellung im VKI ohne Einbindung des Parlaments und des zuständigen Ausschusses für Konsumenteninformation

·         die Zerschlagung der Konsumentenschutzsektion im BMSGPK aus macht- und parteipolitischen Gründen

·         mit allen COVID-19-Maßnahmen werden die österreichischen Konsumenten nachhaltig geschädigt.

In einer jüngsten Anfragebeantwortung 3296/AB vom 05.11.2020 zu 3440/J (XXVII. GP) setzt sich diese absolute Ignoranz gegen die österreichischen Konsumenten und ihre Anliegen in massivster Art und Weise weiter fort:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03296/index.shtml

Der grüne „Konsumentenschutzminister“ Rudolf Anschober hat davon gehört, dass die Bereitschaft der Unternehmen, Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Online-Reiseplattformen zu lösen, in Corona-Zeiten sichtbar nachgelassen. Die Gruppe Konsumentenpolitik soll dazu aber keine Beschwerde erhalten haben. Deshalb sieht er auch keinen Handlungsbedarf. (Antwort zu Fragen 1 bis 4)

Der grüne „Konsumentenschutzminister“ Rudolf Anschober gesteht den österreichischen Konsumenten gerade noch zu, dass argumentiert werden könne, dass solche Bearbeitungsgebühren für Erstattungsansprüche bei Online-Reiseplattformen schon zivilrechtlich nicht zulässig seien. (Antwort zu Fragen 5 und 6)

Der grüne „Konsumentenschutzminister“ Rudolf Anschober gesteht den österreichischen Konsumenten gerade noch zu, dass In Fällen, in denen hierzu keine Lösung mit den Unternehmen gefunden werden könne, zum Beispiel der VKI im Rahmen seiner Kapazitäten ein rechtliches Vorgehen (Musterprozess, Verbandsklage) prüfen könne. (Antwort zu Fragen 5 und 6)

Der grüne „Konsumentenschutzminister“ Rudolf Anschober gesteht den österreichischen Konsumenten gerade noch zu, dass es ein europaweites Phänomen sei, dass seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie Reiseunternehmen vermehrt dazu übergegangen seien Bearbeitungsgebühren für die Ticketkosten-Rückerstattung einzuheben. Es gäbe bereits Diskussionen dazu auf europäischer Ebene, wo sich das Konsumentenschutzministerium für kundenfreundliche Lösungen einsetze. (Antwort zu Frage 7)

Der grüne „Konsumentenschutzminister“ Rudolf Anschober muss den österreichischen Konsumenten mitteilen, dass er in Wahrheit nichts für sie unternehmen könne, da ihm keine Daten darüber vorliegen wie viele Flüge insgesamt seit Anbeginn der Corona-Pandemie in Österreich storniert worden seien. (Antwort zu Frage 8)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Mit welchen Wirtschaftsvertretern hatten Sie seit Ihrem Amtsantritt zu den Themen Online-Reiseplattformen konkrete Termine in den Räumlichkeiten Ihres Ministeriums?

2.    Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter Ihres Kabinetts zu den Themen Online-Reiseplattformen konkrete Termine in den Räumlichkeiten Ihres Ministeriums wahrgenommen haben?

3.    Mit welchen Wirtschaftsvertretern hatten Sie seit Ihrem Amtsantritt zu den Themen Online-Reiseplattformen telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS?

4.    Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter Ihres Kabinetts zu den Themen Online-Reiseplattformen telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS wahrgenommen haben?

5.    Stimmt es, dass Sie zum Thema Online-Reiseplattformen sowohl ein persönliches Gespräch mit Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hatten?

6.    Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter Ihres Kabinetts zu den Themen Online-Reiseplattform persönlichen Kontakt, telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS mit Mitarbeitern des Kabinetts des Herrn Bundeskanzlers bzw. des Wirtschaftsministers wahrgenommen haben?

7.    Können Sie ausschließen, dass es zur Anfragebeantwortung 3296/AB vom 05.11.2020 zu 3440/J (XXVII. GP) persönlichen Kontakt, telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS mit Mitarbeitern des Kabinetts des Herrn Bundeskanzlers bzw. der Wirtschaftsministerin oder der Tourismusministerin durch Ihr Kabinett gegeben hat?

8.    Können Sie ausschließen, dass es zur Anfragebeantwortung 3296/AB vom 05.11.2020 zu 3440/J (XXVII. GP) im Elektronischen Akt, den das BMSGPK unter der Geschäftszahl 2020-0.609.640 führt, zur ursprünglichen Beantwortung der zuständigen Konsumentenschutzsektion Korrekturen im Zuge einer Einsichtsbemerkung gegeben hat?

9.    Können Sie ausschließen, dass sie darüber falsch informiert worden sind, dass keine Beschwerden im Zusammenhang mit Stornierungen von Reisen über Online-Reiseplattformen seit Ihrem Amtsantritt und insbesondere seit den Covid-19-Maßnahmen eingelangt sind?

10. Wer hat Ihnen diese auf Grund von Bürgerinformationen nachweisliche Falschinformation konkret gegeben, - Ihr Kabinett, die zuständige Konsumentenschutzsektion oder das Bürgerservice des BMSGPK?

11. Liegen Ihnen keine Wochen- und Monatsauswertungen des Bürgerservice des BMSGPK über Anfragen betreffend Bürger- und Konsumentenanliegen seit Beginn Ihrer Ressortübernahme vor?