4236/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.11.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Wartezeit für Covid-Tests soll Arbeitgeber bezahlen
ORF-On berichtet am 10.11.2020:
AK: Arbeitgeber muss Wartezeit für Test bezahlen
Die Zeit zwischen einem Covid-Test und der Mitteilung des Testergebnisses muss laut Arbeiterkammer (AK) vom Arbeitgeber bezahlt werden. Es liege in dieser Zeit ein „wichtiger persönlicher Verhinderungsgrund“ vor, so Arbeiterkammer-Präsident Hubert Hämmerle.
Laut Hämmerle werden die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer derzeit häufig mit solchen Anfragen konfrontiert. Denn einige Arbeitgeber wollten den Zeitraum zwischen der Anordnung einer Covid-Testung und dem Testergebnis nicht bezahlen.
Testung im Interesse der öffentlichen Gesundheit
Die rechtliche Tatsache sei jedoch, dass der Arbeitgeber für die Zeitspanne finanziell aufkommen müsse, argumentiert die Arbeiterkammer. Denn Betroffene müssten sich im „Interesse der öffentlichen Gesundheit“ einer Testung unterziehen und deshalb einstweilen zu Hause bleiben. (…)
https://vorarlberg.orf.at/stories/3075213/
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Fälle sind dem BMAFJ bekannt, wo es im Zusammenhang mit der Wartezeit bis zum Vorliegen eines Covid-19-Testergebnisses Unstimmigkeiten über die Bezahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben hat?
2. Kennen Sie die diesbezügliche Pressemitteilung Ihres ÖVP-Parteifreunds und Arbeiterkammerpräsidenten Hubert Hämmerle aus Vorarlberg?
3. Gibt es Überlegungen im BMAFJ, die Zeitspanne zwischen den Covid-19-Test und der Mitteilung des Testergebnisses den Arbeitgebern abzugelten?
4. Wenn ja, bis wann soll eine solche Abgeltung umgesetzt werden?
5. Wenn nein, warum nicht?