4246/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Fahrverbot für LKW bei zweitem Lockdown

Am 5. November berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ auf ihrer Internetseite unter dem Titel „Lockdown II: Lkw-Fahrverbote werden diesmal nicht gelockert“, dass während der neuerlichen Ausgangsbeschränkungen, den Schließungen der gesamten Gastronomie und dem umfangreichen Veranstaltungsverbot das zeitweilige Fahrverbot für LKW nicht wie im März/April dieses Jahres gelockert wird. Die aktuelle Situation sei mit der damaligen nicht vergleichbar, so Ministerin Gewessler. Damals seien die Störungen der Lieferketten, der erhöhte Lieferbedarf sowie die Staus an den Grenzen ausschlaggebend gewesen.

Demgegenüber sollen in Deutschland diesbezügliche Beschränkungen aus Gründen der Flexibilität in der Warenversorgung durchaus gelockert werden.

(https://www.diepresse.com/5892753/lockdown-ii-lkw-fahrverbote-werden-diesmal-nicht-gelockert)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1.    Auf welche Daten stützen Sie Ihre oben genannten Aussagen?

2.    Sind aktuell (während des zweiten Lockdowns im November) weniger Störungen von Lieferketten als während des ersten Lockdowns zu verzeichnen?

3.    Wenn ja, inwiefern?

4.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

5.    Worauf ist die höhere Zahl an gestörten Lieferketten während des ersten Lockdowns aus verkehrstechnischer Sicht zurückzuführen?

6.    Ist aktuell (während des zweiten Lockdowns im November) ein geringerer Lieferbedarf als während des ersten Lockdowns zu verzeichnen?

7.    Wenn ja, inwiefern?

8.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

9.    Worauf ist der erhöhte Lieferbedarf während des ersten Lockdowns aus verkehrstechnischer Sicht zurückzuführen?

10. Sind aktuell (während des zweiten Lockdowns im November) weniger Staus an den Grenzen als während des ersten Lockdowns zu verzeichnen?

11. Wenn ja, inwiefern?

12. Wenn ja, aus welchen Gründen?

13. Worauf ist die höhere Zahl an Staus an den Grenzen während des ersten Lockdowns zurückzuführen?

14. Erkennen Sie in der in Deutschland angeführten Flexibilität in der Warenversorgung einen ausreichenden Grund für eine Lockerung des LKW-Fahrverbot?

15. Wenn ja, warum lockern Sie dann derzeit nicht das Fahrverbot für LKW?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Inwiefern erkennen Sie einen regionalen Unterschied in der Warenversorgung zwischen Österreich und Deutschland aus verkehrstechnischer Sicht?