4251/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Investitionsprämien im Ökologisierungsbereich

Die Tageszeitung „Kurier“ berichtete am 1. November 2020 unter dem Titel „Gewessler: Über 40 Prozent der Investprämien-Anträge haben Öko-Bezug“, dass von den bisher seit Anfang September gestellten Anträgen zur Investitionsprämie knapp 41 Prozent einen „Öko-Bezug“ hätten. Ministerin Gewessler erkennt darin eine Win-Win-Situation: „Wir lösen massive Klimaschutzinvestitionen aus“. Beantragt wurden bisher Zuschüssen in der Höhe von rund zwei Milliarden Euro, wodurch ein geschätztes Investitionsvolumen von rund 20 Milliarden Euro ausgelöst werden soll. Während sich von den 34.448 gestellten Anträgen 14.095 auf den Ökologisierungsbereich beziehen sollen, entfallen laut dem Artikel 10.465 auf den Digitalisierungsbereich.

(https://kurier.at/politik/inland/gewessler-ueber-40-prozent-der-investpraemien-antraege-haben-oeko-bezug/401083419)

 

Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen Zuschuss für materielle und immaterielle akivierungspflichtige Neuinvestitionen, wobei davon klimaschädliche Investitionen, Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen, aktivierte Eigenleistungen und Investitionen, mit denen vor 1. August begonnen wurde, ausgenommen sind. Eine Investition gilt als klimaschädlich, wenn Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen, die beispielsweise der Förderung, Speicherung, direkter Nutzung oder zum Transport fossiler Energieträger getätigt werden.
(https://www.wko.at/service/noe/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Investitionspraemie.html)

Nun bedeutet die Tatsache allein, dass eine gewisse Zahl an Anträgen gestellt wurde, noch keineswegs, dass diese auch bewilligt werden. Insofern stellt sich die Frage, ob die im obigen Artikel angegebenen Zahlen auch den tatsächlichen Investitionsprämien-Auszahlungen entsprechen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1.    Inwiefern beziehen sich die genannten 41 Prozent der gestellten Anträge auf den Ökologisierungsbereich?

2.    Nach welchen Kriterien ordnen Sie einen Antrag diesem Ökologisierungsbereich zu?

3.    Erkennen Sie einen „Öko-Bezug“ allein schon darin, dass die Investition, für die eine Investitionsprämie beantragt wurde, nicht klimaschädlich ist?

4.    Nach welchen Kriterien erkennen Sie eine Investition im Gegenteil dazu als „klimafreundlich“?

5.    Erkennen Sie einen „Öko-Bezug“ allein schon darin, dass die Investition, für die eine Investitionsprämie beantragt wurde, „klimafreundlich“ ist?

6.    Wurde bereits Anträge bewilligt?

7.    Wenn ja, wie viele Anträge insgesamt (bitte um Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Bereich [Ökologisierung, Digitalisierung etc])?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wurden Anträge abgelehnt?

10. Wenn ja, wie viele Anträge insgesamt (bitte um Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Bereich [Ökologisierung, Digitalisierung etc])?

11. Wenn nein, warum nicht?