Eingelangt am 18.11.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend Investitionsprämien im Ökologisierungsbereich
Die
Tageszeitung „Kurier“ berichtete am 1. November 2020 unter dem
Titel „Gewessler: Über 40 Prozent der
Investprämien-Anträge haben Öko-Bezug“, dass von den
bisher seit Anfang September gestellten Anträgen zur
Investitionsprämie knapp 41 Prozent einen „Öko-Bezug“
hätten. Ministerin Gewessler erkennt darin eine Win-Win-Situation:
„Wir lösen massive Klimaschutzinvestitionen aus“. Beantragt
wurden bisher Zuschüssen in der Höhe von rund zwei Milliarden Euro,
wodurch ein geschätztes Investitionsvolumen von rund 20 Milliarden Euro
ausgelöst werden soll. Während sich von den 34.448 gestellten
Anträgen 14.095 auf den Ökologisierungsbereich beziehen sollen,
entfallen laut dem Artikel 10.465 auf den Digitalisierungsbereich.
(https://kurier.at/politik/inland/gewessler-ueber-40-prozent-der-investpraemien-antraege-haben-oeko-bezug/401083419)
Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen
Zuschuss für materielle und immaterielle akivierungspflichtige
Neuinvestitionen, wobei davon klimaschädliche Investitionen, Grundstücke,
Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen, aktivierte Eigenleistungen und
Investitionen, mit denen vor 1. August begonnen wurde, ausgenommen sind. Eine
Investition gilt als klimaschädlich, wenn Investitionen in die Errichtung
bzw. Erweiterung von Anlagen, die beispielsweise der Förderung,
Speicherung, direkter Nutzung oder zum Transport fossiler Energieträger
getätigt werden.
(https://www.wko.at/service/noe/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Investitionspraemie.html)
Nun bedeutet die Tatsache allein, dass eine gewisse Zahl an
Anträgen gestellt wurde, noch keineswegs, dass diese auch bewilligt
werden. Insofern stellt sich die Frage, ob die im obigen Artikel angegebenen
Zahlen auch den tatsächlichen Investitionsprämien-Auszahlungen
entsprechen.
In diesem Zusammenhang
richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Inwiefern beziehen sich
die genannten 41 Prozent der gestellten Anträge auf den
Ökologisierungsbereich?
2. Nach welchen Kriterien
ordnen Sie einen Antrag diesem Ökologisierungsbereich zu?
3. Erkennen Sie einen
„Öko-Bezug“ allein schon darin, dass die Investition, für
die eine Investitionsprämie beantragt wurde, nicht klimaschädlich
ist?
4. Nach welchen Kriterien
erkennen Sie eine Investition im Gegenteil dazu als
„klimafreundlich“?
5. Erkennen Sie einen
„Öko-Bezug“ allein schon darin, dass die Investition, für
die eine Investitionsprämie beantragt wurde, „klimafreundlich“
ist?
6. Wurde bereits
Anträge bewilligt?
7. Wenn ja, wie viele
Anträge insgesamt (bitte um Aufschlüsselung nach dem jeweiligen
Bereich [Ökologisierung, Digitalisierung etc])?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wurden Anträge
abgelehnt?
10. Wenn ja, wie viele Anträge
insgesamt (bitte um Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Bereich
[Ökologisierung, Digitalisierung etc])?
11. Wenn nein, warum nicht?