4259/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „ Strafprozess gegen Dr. Eduard Lopatka - Kette der seltsamen Ereignisse reißt nicht ab “

Am 3.11.2020 fand im OLG Graz die Berufungsverhandlung im Strafprozess gegen Dr. Eduard Lopatka statt. Er ist der Bruder eines hochrangigen ÖVP-Politikers. Schon zuvor haben Medien immer wieder von einem seltsamen Verhalten der steirischen Justiz zugunsten des Eduard Lopatka berichtet. So wurde im ersten Prozessdurchgang Dr. Lopatka zum Erstaunen aller al Prozess teilgenommen habenden Zuseher freigesprochen. Der Richter beschimpfte in seinem Urteil Ex-Frau und Kinder, was zu heftigen Reaktionen innerhalb der Justiz führte.

Die Prozesswiederholung infolge erwartungsgemäßer Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils fand im Jahr 2019 statt. Erneut zeichnete sich das Verfahren nicht nur für Kenner der Justiz durch befremdliche Seltsamheiten aus. So etwa wurde am ersten Verhandlungstag ein sehr kleiner Verhandlungssaal gewählt, obwohl das mediale Interesse an diesem Fall erwartungsgemäß enorm war. Sehr zum Ärger der anwesenden Journalisten war ein Großteil des Verhandlungssaals bereits mit offenbar dazu eingeteilten Justiz-Rekruten belegt, sodass für Journalisten und die interessierte Öffentlichkeit klar erkennbar angestrebter Weise kaum mehr Platz war.

Richter Oliver Graf verhängte 1.920 EUR Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft. Für das Delikt der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB) wurde der Arzt freigesprochen. Fakt war, dass Lopatka seine Kinder in einem Zeitraum von circa 15 Jahren quälte. Der Richter begründete die Freisprüche vor einer kopfschüttelnden Öffentlichkeit so:

Die Selbstverletzungen des Arztes (er rammte sich u.a. ohne jeden Grund einen Schraubenzieher in die Bauchdecke um seine erschütterten Kinder anzuhalten, diesen sodann herauszuziehen, was bei diesen tiefe Traumata auslöste) sah der Richter als erwiesen an, trotzdem wollte er obskurer Weise keinen Quälvorsatz darin erkennen, zumal die Kinder nur die Selbstverletzung und nicht z.B. das Hineinrammen selbst gesehen hätten.

Den Vorwurf der medizinisch nicht indizierten Verabreichung von Beruhigungsmitteln und Morphium an eine Tochter (vom Angeklagten zugegeben!), die letztlich zu einer jahrelangen schweren Abhängigkeit führte, befand der Richter für unglaubwürdig. Denn damit wäre der Beschuldigte Gefahr gelaufen, seine Arztlizenz zu verlieren. Ein solches selbstschädigendes Verhalten sei nicht plausibel, wie Richter Graf argumentierte. Für diesen - vom Strafausmaß massiven - Anklagepunkt erfolgte sodann ein Freispruch.

Der Richter glaubte den Kindern zwar, dass der Vater ihnen auf manipulative Weise Schuldgefühle wegen der von der Mutter betriebenen Scheidung machen wollte. Doch auch hier sah er keinen Vorsatz beim Beschuldigten. Dr. L. habe nur selber Angst vorder Scheidung gehabt und diese Angst weitergegeben. Auch habe der Arzt bei diesem Vorwurf

vor Gericht keine Betroffenheit gezeigt, mit welcher Begründung der Richter- für jeden Experten völlig unnachvollziehbar - hier eine Vorsätzlichkeit ausschloss.

Für den Richter bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte während des gesamten Deliktzeitraumes seine Kinder demütigte, lieblos behandelte und ihnen Ohrfeigen und Schläge auf den Hinterkopf versetzte. Doch auch hier wollte der Richter keinen Vorsatz erkennen, weil Dr. L. zwar immer wieder auf unzulässige Erziehungsmittel zurückgegriffen habe, jedoch laut seiner Aussage keinen Quälvorsatz hatte.

Selbst dass Dr. L seine Kinder (Alter der Kinder: 2, 6, 13) zum Biertrinken animierte, sodass sie schließlich vor Trunkenheit vom Sessel fielen, verharmloste der Richter. Hier sagte er, dass der Vater ihnen den “Biergenuss” (!) eben erlaubt habe. Keine Rede davon, dass dies jedenfalls in so jungen Jahren ein Verbrechen war. Video des exzessiven Kindesmissbrauches: https://vimeo.com/341216453

Prozessbeobachter berichteten außerdem, dass Richter Graf und Staatsanwalt Christian Kroschl offensichtlich an Zeugenaussagen, die Lopatka belasten, wenig interessiert waren. Zwei Zeuginnen, eine ehemalige Haushälterin von Dr. Lopatka und seine Ordinationsmitarbeiterin, die ihn im Vorverfahren schwer belastet hatten, änderten - für viele erkennbar unter Druck - ihre Aussage und entlasteten nun den Arzt. Das war weder Richter noch Staatsanwalt Kroschl eine genauere Nachfrage wert. Die Kinder und Opfer des Dr. Lopatka brachten diesen Umstand später bei der STA Graz zur Anzeige. Seltsamerweise war derselbe Staatsanwalt Kroschl auch für diese Strafanzeige zuständig. Er wiese diese nicht unerwartbar postwendend wegen “fehlendem Anfangsverdacht” zurück.

Staatsanwalt Kroschl meldete volle Berufung an. Ausgeführt hat er die Berufung letztlich dann nur mehr hinsichtlich des Strafausmaßes, nicht jedoch zu den Freisprüchen (Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge). Dass diese unglaubliche Vorgangsweise von Experten als klarer Hinweis auf seitens Vorgesetzter Behörden auf den Staatsanwalt ausgeübten Druck aufgefasst wurde, sei hier nur am Rande erwähnt.

https://www.ots.at/pressemappe/30219/geschwister-lopatka

https://www.addendum.org/fall-lopatka/teil-3/

Folgende Grotesken wies das Verfahren auf:

1. Keine Öffentlichkeit zugelassen bei Berufungsverhandlung

Bei der Berufungsverhandlung am 3.11.20 war die Öffentlichkeit - angeblich wegen der geltenden „Covid-Bestimmungen” - nicht zugelassen. Auch den Opfern nahestehende Personen wurde der Zutritt zum Gericht verweigert. Die Geldstrafe wurde nunmehr vom Tagsatz EUR 4 auf EUR 15 angehoben. Im Urteil des ersten Durchgangs (Seite 4) wird das Vermögen von Dr. Lopatka auf mind. vier Mio. EUR geschätzt.

2. Suchtmittelmissbrauch durch den Arzt

Im Rahmen des Strafprozesses zeigten Beweismittel einen über viele Jahre andauernden, massiven Suchtmittelmissbrauch von Eduard Lopatka mit Benzodiazepinen, Opiaten und Narkotika, insbesondere Dormikum und Propofol. Die damalige Diplomschwester Renate Benkö gab gegenüber der Kripo zu Protokoll, dass sie den hohen Eigenverbrauch des Arztes an Valium, Fentanyl und Dormicum nicht mehr verantworten konnte und deshalb 2015

kündigte. Zeugen sagten aus, dass er einen sehr gefährlichen Fahrstil mit seinem PKW pflegte.

3.  Todesfall David Lang

David Lang war als jugendlicher Patient von Lopatka langjährig drogenabhängig. In einem den Gerichtsakten beigelegten Chat-Verlauf beschuldigt er den Arzt, dass dieser für seine Sucht verantwortlich sei. Auch sein Bekannter Dominik H. David Lang -inzwischen clean - wollte gegen seinen ehemaligen Arzt aussagen.

Die Privatbeteiligten-Vertreter wollten David Lang als Zeugen beantragen.

Kurz vor der Hauptverhandlung ist David Lang jedoch verstorben.

https://www.derstandard.at/story/2000099986554/prozess-gegen-eduard-lopatka-wird-am-

dienstag-fortgesetzt

4.  Alois H., ein Nachbar und Patient von Lopatka, wurden mit Waffe des Arztes erschossen

Der Nachbar von Lopakta wurde mit einer nichtregistrierten Waffe im Besitz des Arztes erschossen. Diese hatte der Arzt aus einem Nachlass „seiner Erbtante” erhalten - eine alleinstehende und betagte Frau. Dabei wurde die DNA von Lopatka ausgerechnet von einer Polizistin abgenommen, mit der Lopatka bekannt sein soll und die fachlich nicht für Mord, sondern Sittendelikte zuständig ist. Die DNA von Lopatka zeigte keine Übereinstimmung mit der sichergestellten, unbekannten männlichen DNA an der Pistole. Der schwer bewegungseingeschränkte Nachbar soll sich selbst erschossen haben und zwar mit einer völlig bewegungseingeschränkten Hand, eine gleichermaßen erschütternde wie groteske Behauptung 3633

https://www.addendum.org/fall-lopatka/teil-2/

5.  Exekution nicht möglich

Lopatka verfügt über ein beträchtliches Vermögen aus Immobilien, Beteiligungen, einer Mineraliensammlung im Wert von mind. 800.000,00 Euro u.v.m. 2016 betrug das wirtschaftliche Reineinkommen 38.369,36 Euro pro Monat.

Allein der Umsatz seiner Hausapotheke belief sich im Jahr 2016 auf EUR 1.308.919,00 . Trotzdem schuldet Lopatka seinen Kindern Unterhalt. Ein vollstreckbarer Exekutionstitel liegt vor. Der zuständige Exekutor Herr Karl Winkler/BG Hartberg-Fürstenfeld kann die Exekution aber nicht führen, weil er den Arzt „angeblich nicht auffinden“ kann. Dem Vernehmen nach wohnt der Exekutor im gleichen Dorf wie Eduard L.

https://www.addendum.org/fall-lopatka/teil-1/

6.  Mord am Juwelier Werner Haas

Am 27. September 2007 wurde der Juwelier Werner Haas erschossen in seiner Wiener Wohnung im 8. Bezirk, die ihm auch als Geschäftsraum diente, aufgefunden. Der Juwelier

war ein Schulkollege von Lopatka. Kurz vor seiner Ermordung hatten die beiden wieder Kontakt aufgenommen. Lopatka (er besitzt eine umfassende Mineraliensammlung) soll auch an den Edelsteinen des Juweliers interessiert gewesen sein. Im Vorfeld gab es auch einen Hausbesuch des Juweliers bei Lopatka, in dessen Rahmen der Juwelier eine Auswahl an Edelsteinen und Mineralien anpries.

kurier.at/podcasts/dunkle-spuren/der-tote-diamantenhaendler-moerdersuche-in-der-

glitzerwelt/400696550

Aus all den unglaublichen Umständen, welche gleichermaßen unglaublich nicht verfolgt und geprüft wurden ergeben sich nachstehende

Fragen:
Ad Strafprozess

1.    Wie bewerten Sie den Umstand, dass eine offenkundige Absicht, seine Kinder zu quälen mit dem Hinweis verworfen wurde, der Beschuldigte Lopatka habe für sich einen Quälvorsatz ausgeschlossen?

2.     Besteht innerhalb somancher Staatsanwaltschaften ein Erlass, Beschuldigte dann freizusprechen, wenn sie keine Betroffenheit zeigen?

3.     Kann der Umstand, dass beim LG Graz angeklagte Ärzte mit dem Argument als unschuldig erklärt werden, dass sie die Tat wegen sonstigen Verlust ihrer Lizenz wohl nicht begangen haben konnten als nachvollziehbares Argument innerhalb staatsanwaltschaftlicher Behörden bezeichnet werden?

4.     Wieso hat Staatsanwalt Christian Kroschl die erfolgten Freisprüche nicht bekämpft? Es handelte sich um schwerwiegenden Delikte wie eine monatelange Nichtbehandlung einer schweren Borrelioseerkrankung trotz Befund, und den Vorwurf eine Tochter ohne jegliche Indikation medikamentenabhängig gemacht zu haben, den kalten Entzug einer Tochter mit schweren Folgen nämlich epileptische Anfälle vom Grand-Mal-Typ.

5.     Gab es hier Interventionen? Welche dienstvorgesetzten Stellen waren in die Entscheidung eingebunden?

6.     Warum verweigerte das Gericht, Sachverständige mit Expertenwissen über Medikamentenabhängigkeit, Epilepsie und Borreliose zu laden?

7.     Wieso hat Staatsanwalt Christian Kroschl die Anzeigen wegen den Verdacht der Falschaussage zweier Zeugen nicht weiter verfolgt? Gab es hier Interventionen? Welche dienstvorgesetzten Stellen waren in die Entscheidung eingebunden?

8.     Warum wurde die Öffentlichkeit bei der Berufungs-Verhandlung am 3.11.20 nicht zugelassen? Wenn eine Covid-Maßnahme zugrunde liegend war, um welche Anordnung handelt es sich hier? Wenn es andere Gründe hatte, welche waren dies? Von welcher leitenden Stelle wurde die Zugangsbeschränkung angeordnet? War die Gerichtspräsidentin in diese Entscheidung eingebunden?

9.     Von wem wurde als Termin der Berufungsverhandlung der 3.11.20 festgelegt? Nachdem das mediale Interesse an diesem Prozess sehr hoch war, kollidierte dieser Termin für die Journalisten mit der Wahl in den USA.

Ad Medikamentenmissbrauch durch den Arzt

1.    Wurde von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde der BH Hartberg/Fürstenfeld (Sicherheitsreferat) jemals die Fahrtauglichkeit des Arztes überprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?

2.     War die Untersuchung unangemeldet? Wenn nein: warum nicht? Ist eine weitere Überprüfung vorgesehen?

Ad Todesfall David Lang

1.    Wurde David Lang je obduziert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: Was war die offizielle Todesursache?

2.     Gab es Hinweise auf ein Fremdverschulden?

3.     Wurde seine Familie je wegen seinen Vorwürfen gegen den Arzt befragt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

4.     Wurde je überprüft, welche Medikamente Lopatka seinem Patienten Lang verschrieben hatte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ad Mordfall Alois H.

1.    Warum wurde DNA von Lopatka ausgerechnet von einer Polizistin abgenommen, mit jener der Arzt bekannt sein soll und die fachlich nicht für Mord sondern Sittendelikte zuständig ist?

2.     War die Polizistin bei der Abnahme der DNA mit Lopatka alleine? Wenn ja, warum? Wenn nein, wer war noch anwesend?

3.     Wurde je überlegt, die DNA von Lopatka nochmals abzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wird das geschehen und durch welche Behörde?

4.     Wurden weitere “Erbschaften” des Arztes von seinen Patientinnen je untersucht?

Ad Hausapotheke

1.    Wurde je die Verschreibpraxis von Lopatka untersucht? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, welche Medikamentengruppe machte den größten Umsatz in seiner Hausapotheke?

2.     Wie hoch ist der Anteil an Beruhigungsmittel bzw. Mittel die Sucht erzeugen können (insbesondere der Opiatverbrauch)? Gab es Patienten, denen unüblich hohe Mengen von solchen Medikamenten verschrieben wurden?

Ad Exekution

Wurde dem Exekutor je vorgehalten, dass er im selben Ort wie Lopatka wohnt und von da

her schon seinen Aufenthaltsort kennen müsse? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, von

wem? Was war das Ergebnis?

Ad Mordfall Werner Haas

1.    Wurde im Zuge der Ermittlungen rund um diesen Mordfall auch Lopatka überprüft? Wenn nein, warum nicht?

2.     Wenn ja: Wurde eine DNA von Lopatka gezogen? Wurde Fingerabdrücke auf der Tatwaffe mit denen von Lopatka abgeglichen? Was war das Ergebnis?