4269/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend budgetäre und sachpolitische Einbindung der Konsumentenschutzsektion in die Covid-29-Krisenbewältigung

 

Im Rahmen der UG 21-Konsumentenschutz wurde folgendes Wirkungsziel formuliert:

 

Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmerinnen und Unternehmer diese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsumentinnen und Konsumenten einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Sicherstellung eines konsument/innenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie- und Klimaplan.

-       Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. - Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz.

-       Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.

-       Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen

 

Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

 

Kein Wort über Covid-19 im Budget 2021

 

Rund sieben Monate nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, die auch für die österreichischen Konsumenten laufend wachsende Belastungen bringt, ignoriert das zuständige Konsumentenschutzministerium in seinen budgetären Wirkungszielen diese Herausforderung völlig. Es wäre daher von öffentlichem Interesse, ob das BMSGPK und hier die Konsumentenschutzsektion überhaupt das Problem Covid-19 im sachpolitischen Focus hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    In welcher Art und Weise war das BMSGPK als Konsumentenschutzministerium bisher budgetär, personell und organisatorisch in die Bewältigung der COVID-19-Krise eingebunden?

2.    Welche besondere Aufgabe kam in diesem Zusammenhang der Konsumentenschutzsektion budgetär, personell und organisatorisch bei der Bewältigung der COVID-19-Krise budgetär zu?

3.    In welche Normsetzungsprozesse betreffend Gesetzen, Verordnungen und Erlässen des BMSGPK und anderer Ministerien war die Konsumentenschutzsektion im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise eingebunden?

4.    Welche konkreten Aufgaben wurden im Zusammenhang mit Anfragen über das Bürgerservice des BMSGPK zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz erledigt?

5.    Wie hoch war der Anfall von Anfragen zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz?