430/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Rückzahlung staatlicher Prämienzuschüsse

 

Private Pensionsvorsorge wird immer unattraktiver

Trotz sinkender gesetzlicher Pensionen (1. Pensionssäule), wird die private Pensionsvorsorge (3. Pensionssäule) immer weniger in Anspruch genommen. Diese negative Entwicklung bei der "Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" (PbZV) kann man nicht nur an der sinkenden Zahl an Verträgen, sondern auch bei den sinkenden staatlichen Prämienzuschüssen erkennen. Während die Verträge seit dem Höhepunkt von 1,637 Mio.  (2012) auf 1,199 Mio. (2018) zurückgegangen sind, hat sich der staatliche Prämienzuschuss vom Höchstwert 98,8 Mio. Euro (2008) auf 33,3 Mio. Euro (2018) mehr als halbiert (siehe 1803/AB und 3679/AB XXVI. GP).

Prämienzuschuss-Rückzahlungen mittlerweile ähnlich hoch wie Prämienzuschüsse

Hinzu kommt, dass die Prämienzuschüsse zur Hälfte zurückgezahlt werden müssen und die Kapitalerträge nachversteuert werden müssen (§ 108g (5) EStG), wenn sich die Begünstigen nach der PbZV-Mindestlaufzeit von 10 Jahren das Angesparte auszahlen lassen (§ 108i (1) Z 1 EStG). Grundsätzlich ist die Intention des Gesetzgebers nachvollziehbar, dadurch die Verrentung der PbZV zu fördern anstatt die Einmalauszahlung zu begünstigen. Allerdings war es wohl nicht die Intention des Gesetzgebers, dass sich die Begünstigen die PbZV-Ansparbeträge zunehmend als Einmalzahlung auszahlen lassen. Hier wird allerdings seit Jahren nicht gegengesteuert. Laut Experteninformationen übersteigen die Rückzahlungen der Prämienzuschüsse mittlerweile die Prämienzuschüsse für laufende Verträge.

Hintergrund der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge

Da man bereits Anfang der 2000er-Jahre budgetäre Probleme durch ein sehr teureres Pensionssystem auf sich zukommen sah, wurden umfassende Änderungen im Pensionssystem vorgenommen. So wurde unter anderem die "lebenslange Durchrechnung" (statt den besten 15 Jahren) beschlossen, um die Beitragsleistung bei der Pensionshöhe besser zu berücksichtigen. Schließlich versichert die Pensionsversicherung das Erwerbseinkommen. Da man sich bewusst war, dass dies sinkende Pensionen bei gleichen Karriereverläufen nach sich ziehen würde - bis dato minus 20% - gab es gleichzeitig Anstrengungen, die betriebliche Pensionsvorsorge (zweite Pensionssäule) und die private Pensionsvorsorge (dritte Pensionssäule) zu stärken. Allerdings sind diese Bemühungen mittlerweile wieder in den Hintergrund gerückt, obwohl der Ageing-Report (2018) aufzeigt, dass die gesetzlichen Durchschnittspensionen längerfristig um weitere 20% fallen werden. Auch der Fiskalrat weist auf sinkende Ersatzraten hin.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Wie viele seit 2005 abgeschossenen PbZV-Verträge wurden nach der Mindestlaufzeit von 10 Jahren gem. § 108i (1) EStG:

a.    In der bestehenden Zukunftsvorsorge-Einrichtung weitergeführt?

b.    Gem. § 108i (1) Z 1 ausbezahlt?

c.    Gem. § 108i (1) Z 2 übertragen?

d.    Gem. § 108i (1) Z 3a überwiesen?

e.    Gem. § 108i (1) Z 3b überwiesen?

f.      Gem. § 108i (1) Z 3c überwiesen?

g.    Gem. § 108i (1) Z 3d überwiesen?

h.    Gem. § 108i (1) Z 3e überwiesen?

(jeweils Darstellung je Jahr, Anzahl Verträge und Volumen)

 

2.    Ist Ihnen bekannt, ob vor der Auszahlung gem. § 108i (1) Z 1 EStG mit den PbZV-Vertragsinhabern Beratungsgespräche geführt werden?

a.    Sehen Sie diesbezüglich gesetzlichen Anpassungsbedarf, um eine höhere Verrentungsquote bei der PbZV zu erzielen, wodurch längerfristig Altersarmut reduziert wird, dadurch der Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Pensionsversicherung vermindert wird (Stichwort: außerordentliche Pensionserhöhungen) und ein sparsamerer Vollzug aufgrund eines geringeren Bundespensionszuschusses gewährleistet ist?

 

3.    Wie viel staatlicher Prämienzuschuss wurde seit 2005 gem. § 108g (5) EStG aufgrund des Eintretens der Auszahlung gem. § 108i (1) Z 1 EStG zurückgefordert? (Darstellung je Jahr und Volumen)

 

4.    Wie viel Kapitalertragssteuer wurde seit 2005 gem. § 108g (5) EStG aufgrund des Eintretens der Auszahlung gem. § 108i (1) Z 1 EStG nachversteuert? (Darstellung je Jahr und Volumen)