4338/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend betrügerische Krypto-Plattformen-Folgeanfrage zu 3070/AB (XXVII. GP)

 

Aufgrund neuer Entwicklungen auf dem Krypto-Währungssektor, ergeben sich neue und ergänzende Fragen zu 3070/AB (XXVII. GP) vom 12.10.2020:

 

 

Frage 1: Welche Konsequenzen ziehen Sie als Konsumentenschutzminister, um den betrügerischen Geschäftspraktiken der Krypto-Plattformen endlich Einhalt zu gebieten?

 

Mit Krypto-Währungen ist nicht nur ein hohes Betrugsrisiko verbunden. Sie sind wegen der hohen kurzfristigen Kursschwankungen für Konsument*innen auch dann als Anlageinstrument oder als Zahlungsmittel ungeeignet, wenn kein Betrug im Spiel ist. Die wichtigste Aufgabe der Konsumentenschutzeinrichtungen und der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist daher, vor diesen Risiken und dem Ankauf von Krypto-Währungen zu warnen.

Zu diesem Zweck stellt beispielsweise die FMA KonsumentInnen auf

https://www.fma.gv.at/finanzbetrueger-erkennen/kryptobetrug-von-hackern-falschenversprechen-und-utopischen-renditen Informationen zur Verfügung, wie sich besonders häufig benutzte Betrugsmodelle (z.B. Ponzi Scheme, Exit Fraud & Pretend Hacker, Pump and Dump; Vorgaukeln von Kursgewinnen) identifizieren lassen.

 

Unternehmen, die Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen erbringen, müssen sich seit 10.01.2020 bei der FMA registrieren lassen. Die Eintragungen werden auf der Website der FMA veröffentlicht. Registrierte Unternehmen werden von der FMA auf die Einhaltung der Bestimmungen des FM-GwG beaufsichtigt. Für bestimmte Geschäftsmodelle ist zusätzlich auch eine Gewerbeberechtigung oder aber eine Konzession der Finanzmarktaufsicht notwendig. Letztendlich können aber Krypto-Währungen auf nationaler Ebene nicht wirksam reguliert werden, weshalb in Zukunft jedenfalls auch Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene notwendig sein werden.

 

Frage 2: Welche gesetzliche Handhabe haben Sie als Konsumentenschutzminister grundsätzlich gegen diese betrügerischen Onlinefirmen?

 

Als Konsumentenschutzminister kann ich nur vor den bestehenden Betrugsrisiken warnen und Konsument*innen darüber informieren (siehe www.konsumentenfragen.at). Kommt es trotzdem zu Betrügereien, können wir nur die Strafverfolgungsbehörden einschalten, da außergerichtliche Interventionen oder Muster- und Sammelklagen in solchen Fällen im Normalfall von vornherein sinnlos wären.

 

Frage 3: Welche gesetzlichen Schritte müssten hier gesetzt werden, um ein wirksames gesetzliches Instrument gegen betrügerischen Onlinefirmen zu erhalten?

Neben den in Österreich bereits gesetzten Maßnahmen sind Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene dringend notwendig, da das Problem auf nationaler Ebene nicht gelöst werden kann. Es ist gerade der Zweck virtueller Währungen und der Blockchain, nationalstaatliche Begrenzungen zu überwinden und außer Kraft zu setzen.

 

Fragen 4 und 5: Gab und gibt es zur Problematik der betrügerischen Krypto-Plattformen eine gemeinsame konsumentenschutzrechtliche Agenda mit anderen Ministerien oder Konsumentenschutzeinrichtungen? Wenn ja, wie lautet diese Agenda und welche Auswirkungen hat sie auf die österreichischen Konsumenten? E

 

Es gab eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium, die sich mit Fragen der Regulierung von virtuellen Währungen und in diesem Bereich tätigen Dienstleistern befasste. Wie dargelegt, müssen weitere Regulierungen und Maßnahmen aber in erster Linie auf übernationaler Ebene erfolgen. Eine bloß innerstaatliche Zusammenarbeit kann das Problem hingegen nicht lösen.

 

Frage 6: Wenn nein, werden Sie in dieser Angelegenheit Gespräche aufnehmen und wenn ja wann?

 

Anfang September 2020 haben mehrere EU-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung eine strenge Regulierung von Krypto-Währungen und eine Untersagung gefordert, sollten die Regeln nicht eingehalten werden. Gleichzeitig hat auch der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments einen Forderungskatalog zu digitalen Finanzierungen und Krypto-Währungen beschlossen. Die EU-Kommission will daher demnächst Vorschläge für eine Regulierung vorlegen. Es wird die Aufgabe der Konsumentenschutzminister der Mitgliedstaaten sein, dafür zu sorgen, dass in diesem Regulierungsprozess auch die Interessen der Konsument*innen ausreichend berücksichtigt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Sehen Sie die Betrugssituation im Zusammenhang mit den Kursentwicklungen der Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) gegenwärtig für die heimischen Konsumenten erhöht?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, was unternehmen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister gegen diese wachsende Betrugssituation bei Bitcoin und Co.?

4.    Welche Abteilung Ihres Ministeriums beschäftigt sich mit Kryptowährungen und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen für die Konsumenten?

5.    Nahmen Mitarbeiter aus der Sektion bzw. Gruppe Konsumentenschutz an der von Ihnen genannten Arbeitsgruppe im Finanzministerium teilt?

6.    Wenn ja, mit welcher Agenda von Seiten des BMSGPK bzw. des Vorgängerressorts BMASGK?

7.    Was war das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe im Finanzministerium?

8.    Wie viele Fälle von besonders häufig benutzten Betrugsmodellen (z.B. Ponzi Scheme, Exit Fraud & Pretend Hacker, Pump and Dump; Vorgaukeln von Kursgewinnen) wurden an das Konsumentenschutzministerium seit dem 01.01.2020 herangetragen?

9.    Wie wurden diese Fälle abgearbeitet?

10. Kam es zur Weiterleitung von Informationen an die Finanzmarktaufsicht und die Strafbehörden?

11. Gibt es bereits Vorschläge von der EU-Kommission zur Regulierung der Kryptowährungsmärkte, - wie von Ihnen angekündigt?

12. Wenn ja, wie sehen diese Vorschläge aus?

13. Wenn nein, bis wann erwarten Sie diese Vorschläge?

14. Welche Vorschläge erarbeitet Ihr Konsumentenschutzministerium im Zusammenhang mit der Regulierung der Kryptowährungsmärkte?

15. Wurde bei der Erarbeitung dieser Vorschläge auch der VKI eingebunden?

16. Mit welchen Experten auf den Gebieten des Rechts, der Finanzwirtschaft und der Informatik, arbeitet das BMSGPK in diesem Zusammenhang zusammen?