4345/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Parkplätze Salzburger Vorstadt/Braunau
Im Zuge der Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau wird in dieser Liegenschaft nun das Bezirkspolizeikommando untergebracht werden. Diese Informationen gehen unter anderem aus einem Artikel von meinbezirk.at vom 24. September 2020 hervor:
„Braunau: Hitler-Haus wird Polizeidienststelle!
Für das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau, wurde jetzt endlich eine Entscheidung gefällt.
Nach einem EU-weiten Architektenwettbewerb im Juni und der Zwangsenteignung im August 2019, wird in das Gebäude die Polizei einziehen. Konkret sollen hier das Bezirkspolizeikommando und Polizeiinspektion Braunau in Zukunft ihren Dienst versehen, damit sollen Neo-Nazis dem Gebäude fern bleiben.
Nach dem Entwurf vom Architektenbüro Marte.Marte aus Vorarlberg, wird das Gebäude nach der Umgestaltung, an der Straßenseite mit zwei Giebeldächern ausgestattet sein.“
https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-regionauten-community/braunau-hitler-haus-wird-polizeidienststelle_a4258182
Das von der breiten Masse der Bevölkerung mitgetragene Projekt, stößt jedoch was die Umbaumaßnahmen vor dem Gebäude betreffen, auf Kritik. Bei diesem Umbau werden für den Stadtteil wichtige Parkflächen, etwa für Kunden der Geschäftslokale, verloren gehen. Somit kann von einem wirtschaftlichen Schaden für die Einzelhandelsgeschäfte ausgegangen werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Welche baulichen Maßnahmen werden am Platz vor dem Haus konkret getroffen, die eine Reduktion von Parkflächen erforderlich machen?
2. Können Sie bestätigen, dass es sich bei den Bauarbeiten um eine Garagenzufahrt für die Polizeibediensteten handelt?
3. Wenn ja, ist darüber nachgedacht worden, Garagenplätze den Kunden der Geschäftslokale zur Verfügung zu stellen bzw. die Garage öffentlich zugänglich zu machen?
4. Hat die Architekturausschreibung zur Neugestaltung des Geburtshauses die örtlichen Interessen der Geschäftsleute und Anrainer miteinbezogen und den ökonomischen Aspekt des Viertels berücksichtigt?
5. Wenn ja, welche?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wissen Sie, ob den Bürgerinnen und Bürgern alternative Parkflächen angeboten werden?
8. Wann werden die Umbauarbeiten beginnen?