4361/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hannes Amesbauer, Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Zwangsheirat in Österreich

 

Gemäß der Anfragebeantwortung 3422/AB vom 16.11.2020 zu 3402/J (XXVII. GP) gab es seit 2016 insgesamt 46 Anzeigen wegen § 106a StGB (Zwangsheirat). Die Tatverdächtigen stammen größtenteils aus islamisch geprägten Kulturkreisen.

 

Im Februar 2020 berichtet die Tageszeitung „heute“ unter dem Titel „Zwangsheirat: Mädchen in Wien werden immer jünger“ über den Verein „Orient Express“, der von Zwangsheirat bedrohte Mädchen betreut. Demnach wurden durch den Verein, laut eigenen Angaben, im Jahr 2018 zum Thema Zwangsheirat 402 Beratungen durchgeführt, im Jahr 2019 bereits 456. Weiters würde der Verein beobachten, dass die Klientinnen, sie würden hauptsächlich aus Afghanistan, Syrien, Tschetschenien, Serbien, der Türkei und dem Irak stammen, immer Jünger würden.

(Quelle: https://www.heute.at/s/zwangsheirat-in-wien-madchen-werden-immer-junger-40723872)

 

Dieser Verein erhielt laut der o.a. Anfragebeantwortung seit 2015 rund 750.000 Euro vom Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit Zwangsheirat. Es fällt auf, dass im Vergleich zu den durchgeführten Beratungen die Zahl der Anzeigen relativ gering sind. Es ist daher davon auszugehen, dass die Dunkelziffer hinsichtlich von geschlossenen Zwangsehen um ein vielfaches höher sein dürfte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen, Initiativen oder Programme hat Ihr Ressort im Zusammenhang mit Zwangsehen?

2.    Bekommt der Verein „Orient Express“ auch von Ihrem Ressort generell Zahlungen?

3.    Wenn ja, welche Beträge wurden jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 an diesen Verein konkret im Zusammenhang mit Zwangsheirat bezahlt?

4.    Wenn ja, welche konkreten Leistungen oder Verträge stehen hinter diesen Zahlungen?

5.    Gibt es sonstige Kosten in Ihrem Ressort die konkret im Zusammenhang mit Zwangsheirat stehen?

6.    Wenn ja, welche Beträge wurden jeweils – gegliedert nach Zahlungsempfänger – in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 aufgewendet?

7.    Wenn ja, welche konkreten Leistungen oder Verträge stehen hinter diesen Zahlungen?

8.    Liegen Ihnen Studien, Daten, Informationen oder Zahlen betreffend Zwangsheirat in Österreich vor?

9.    Wenn ja, welche Erkenntnisse liefern diese hinsichtlich der Dunkelziffer betreffend Zwangsheirat in Österreich?

10. Wenn nein, warum wurden derartige Daten in Ihrem Ressort bis dato noch nicht erhoben?