4387/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Verwendung von Mauteinnahmen aus externen Kosten
Seit 01.01.2017 werden im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut (Lkw und Busse) auch sogenannte externe Kosten in Österreich eingehoben. Diese externen Kosten beziehen sich auf die gesellschaftlichen Kosten, die im Verkehr durch "Luftverschmutzung und Lärmbelastung" entstehen (§9 Abs. (1) Bundesstraßen-Mautgesetz). Nach §8b ASFINAG Gesetz müssen die Einnahmen aus diesen Mauteinnahmen von der ASFINAG an den Bund überwiesen werden, welcher wiederum dazu verpflichtet ist, diese "für Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs" zu verwenden.
Die jährlichen Einnahmen aus diesen externen Kosten belaufen sich laut Budgetunterlagen der UG 41: Mobilität auf 40 - 50 Mio. EUR, die konkreten Projekte für welche diese Mittel verwendet werden, sind jedoch nicht angeführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Für welche konkreten Projekte wurden die Einnahmen aus externen Kosten (nach §8b ASFINAG Gesetz) in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 eingesetzt? (Um Auflistung nach Art des Projekts, Bundesland, Zeitraum, Kosten sowie den Auswirkungen des jeweiligen Projekts auf Lärmbelastung oder Luftverschmutzung wird ersucht.)
2. Wurden sämtliche Einnahmen aus externen Kosten seit 2017, wie durch §8b ASFINAG Gesetz vorgeschrieben, für Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs verwendet?
a. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Für welche konkreten Projekte werden die Einnahmen aus externen Kosten (nach §8b ASFINAG Gesetz) im Jahr 2021 eingesetzt werden? (Um Auflistung nach Art des Projekts, Bundesland, Zeitraum, Kosten sowie den erwarteten Auswirkungen des jeweiligen Projekts auf Lärmbelastung oder Luftverschmutzung wird ersucht.)